P R E S S E S C H A U
Ärzte Zeitung 24.02.2000, S. 14 Der Medi-Verbund in Baden-Württemberg Bedenken gegen die rechtliche Struktur und Zweifel an wirtschaftlichen Vorteilen Zusammenschluß gegen das Nachfragekartell der KrankenkassenStuttgart. Unter dem Dach eines Unternehmensverbundes will Dr. Werner Baumgärtner, in Personalunion Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KVNW) und der Vertragsärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg-Ärzteinitiative e.V. (VV NW), die Ärzteschaft einen, ihre Anbietermacht stärken und den Krankenkassen trotzen. Das Praxisverbundsystem Medi GmbH, das sich in regionale Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gliedert, findet mehrheitlich Anklang bei den Ärzten aus der Region. Nichtsdestotrotz betrachten Kollegen und Berufsverbände das Monopol mit Argwohn.
Von Petra Spielberg
"Wir ziehen einen zentral organisierten, schlagkräftigen Verbund der Vertretung von ärztlichen Individualinteressen vor", umreißt Dr. Norbert Metke, stellvertretender Vorsitzender der KVNW das Ziel des Verbundsystems Medi.
Da mit der Einführung der integrierten Versorgung das Vertretungsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beseitigt werde, sei es notwendig, Strukturen zu etablieren, um dem Nachfragekartell der Krankenkassen ein Anbieterkartell der Ärzte entgegenzusetzen, ergänzt Baumgärtner. Mit der geballten Macht eines Ärzteverbundes wollen der KV-/VV-Vorsitzende und seine Gleichgesinnten eine drohende Rosinenpickerei der Krankenkassen durch Einkaufsmodelle verhindern.
Im März 1999 gründeten sie daher in Stuttgart die Medi GmbH, unter deren Dach sich nach dem Willen von Baumgärtner alle Vertragsärzte, vertragsärztlich tätige Psychotherapeuten und ermächtigte Krankenhausärzte aus Nord-Württemberg zu regionalen Praxisverbünden zusammenschließen sollen. Diese sind als Gesellschaften bürgerlichen Rechts organisiert.
Medi-Konzept bekommt keine Anschubfinanzierung
Das Medi-Konzept unterscheidet sich von allen bisherigen Praxisnetzen neben der Einbeziehung von Leistungserbringern aus den unterschiedlichsten Gesundheitsbereichen dadurch, daß eine Anschubfinanzierung oder Beteiligung der Krankenkassen nicht vorgesehen ist.
Bislang haben sich laut Metke rund 2700 Ärzte zu zwölf GbR zusammengeschlossen. Das entspricht mehr als 50 Prozent aller Niedergelassenen der Region Nord-Württemberg. Krankenhäuser, Heilmittelerbringer und Angehörige der Pflegeberufe sollen später hinzukommen.
Die Verwaltung der einzelnen GbR erfolgt über die Stuttgarter Zentrale. So sollen Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen für Medi-Mitglieder durch die GmbH erfolgen.
Nichtmedizinische Dienstleistungen wie der Einkauf von Verbrauchsmaterialien, Praxisinventar und medizinischen Geräten werden schon von der Dachorganisation übernommen. "Noch machen wir kostengünstige Sammelbestellungen per Katalog. Sobald ein Großteil der Verbundpraxen miteinander vernetzt ist, soll der Einkauf über E-Commerce erfolgen", kündigt Metke an.
Rahmenabkommen zu finanziell günstigen Konditionen für Strom und Telefon mit den Hessischen Elektrizitätswerken und dem Telefonanbieter Tele 2 hat die Medi GmbH bereits abgeschlossen. "Beim Strom liegen wir rund 40 Prozent unter den Marktpreisen. Und mit Tele 2 konnten wir Rabatte von etwa 20 bis 30 Prozent auf die lokal günstigsten Kosten aushandeln", berichtet Metke.
Zudem, so der KV-Vize, biete die Zentrale den Mitgliedern für 90 DM jährlich die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Medi-Arzt und einen bei der Gesellschaft angestellten Sicherheitsingenieur an.
Die Medi GmbH besteht aus zwei Gesellschaftern: Die VV NW hält laut Satzung 80 Prozent des Stammkapitals in Höhe von 25 000 DM. Die verbleibenden 5000 DM hat die KV NW als Einlage beigesteuert.
Der Justitiar der GmbH, Rechtsanwalt Dr. Thomas Ratajczak, hofft, daß die übrigen drei KVen des Landes sich zu einem Beitritt zur Medi GmbH entschließen können. "Diese würden dann je 20 Prozent des Stammkapitals aus dem Anteil der VV NW erhalten", erklärt der Rechtsanwalt. Es werde angestrebt, die Geschäftsführung für die GbR durch die Stuttgarter Zentrale aus dem Ertrag der Medi GmbH zu finanzieren, um die Mitglieder mit den Kosten der GmbH und des Verbundes nicht zu belasten, führt Ratajczak aus.
"Bislang können wir unsere Kosten aus dem Jahresbeiträgen in Höhe von 250 DM je Mitglied bestreiten", beteuert Metke. "Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich freiwillig", hebt Baumgärtner noch hervor.
Gleichzeitig betont er, daß die Medi-GmbH anstrebt, für ihre Ärzte beim Abschluß von Verträgen zur integrierten Versorgung mit den Krankenkassen eine höhere Vergütung als im Vertragsarztsystem auszuhandeln.
"Horrorvision" kann kein Grund für einen Eintritt sein
"Die angebliche Horrorvision, daß die nicht zur Medi gehörenden Rest-Ärzte mit einem übrigbleibenden Rest-Geld in Zukunft auskommen müssen, kann nicht zur Unterschrift unter einen Aufnahmeantrag führen", warnt jedoch der baden-württembergische Landesvorsitzende des Berufsverbands der Allgemeinärzte Deutschlands, Dr. Manfred Schmid, einer der Kritiker des Verbundes.
Der Arztrechtler und Hauptgeschäftsführer des Berufsverbandes Deutscher Internisten, Maximilian Broglie, zweifelt, ob die Krankenkassen Medi GmbH als Verhandlungspartner akzeptieren, da die Gesellschaft eine juristische Person und Handelsgesellschaft und damit Kaufmann sei. "Käme es nicht zu den gewünschten Honorarverhandlungen, blieben alle Mitglieder der Praxisverbünde auf den beträchtlichen Kosten sitzen", prophezeit Broglie.
Skeptisch beurteilen auch die vom Zweckverband Freie Ärzte Rems-Murr-Kreis und der Vertragsärztlichen Initiative Main-Tauber-Kreis beauftragten Stuttgarter Rechtsanwälte, Dr. Jörg Siegels und Dr. Bernd Schieferdecker, das Medi-Konzept.
"Mit dem Beitritt zu einer Medi GbR gehen die Ärzte als Gesellschafter finanzielle Verpflichtungen ein, die der Höhe nach unbestimmt sind", monieren die Juristen. Die Mitglieder müßten sich nicht nur zu einem einmaligen Gesellschafterbeitrag sondern auch zu Nachzahlungen verpflichten, "damit die sicherlich nicht unerheblichen Verwaltungskosten gedeckt werden können", heißt es in ihrem Gutachten.
So schuldeten die Ärzte der GmbH für die Geschäftsbesorgung eine derzeit nicht quantifizierbare "marktübliche" Vergütung. Der Rechtsanwalt der Gesellschaft, Ratajczak, bestätigt dies: "Ob und in welcher Höhe finanzielle Verpflichtungen auf die Gesellschafter zukommen werden, ist derzeit nicht absehbar." Die in einer GbR mitwirkenden Ärzte müssen sich zudem zur EDV-Vernetzung mit den Verbundpartnern bereit erklären.
Ordentliches Mitglied der GbR kann überdies nur werden, wer der Vertragsärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg oder einer ihrer Arbeitsgemeinschaften angehört, geht aus den GbR-Verträgen hervor.
"Der Gesellschaftsvertrag läßt in jeder Hinsicht offen, wie die Geschäftsführung für die Gesellschafter empfangene Honorare verwalten und nach welchen Maßstäben sie sie verteilen soll", lautet ein weiterer Kritikpunkt von Siegels und Schieferdecker. Der Honorarverteilungsmaßstab werde anders als bisher nicht durch die Vertreterversammlung der KVen, sondern durch die Geschäftsführung der GmbH aufgestellt.
Darüber hinaus weisen die Rechtsanwälte darauf hin, daß etwaige Honorarverteilungsstreitigkeiten nicht in einem bisher noch gerichtskostenfreien Sozialgerichtsverfahren ausgetragen werden könnten, da nach dem Gesellschaftsvertrag ausschließlich das vereinbarte Schiedsgericht zuständig ist.
Medi GmbH in Kürze
Vor- und Nachteile des Verbundes
Die Vorteile, die von den Gründern des Medi-Verbunds ins Feld geführt werden: - Integrierte Versorgung: Dem Nachfragekartell der Krankenkassen sollte ein Anbieterkartell der Ärzte gegenüberstehen, das ein höheres Honorar aushandeln kann.
- Günstige Einkaufsbedingungen durch Zusammenschluß der Ärzte.
- Verbesserung der Behandlungsqualität durch Arbeit in Qualitätszirkeln.
- Verbesserung der Kommunikation zwischen den Mitgliedern durch EDV-Vernetzung.
Die Organisationsstruktur des Medi-Verbundes birgt auch Gefahren und mögliche Nachteile, sagen Kritiker: - Es ist fraglich, ob die Krankenkassen die Medi GmbH tatsächlich als Verhandlungspartner akzeptieren.
- Die Ärzte als Gesellschafter der GbR gehen finanzielle Verpflichtungen unbekannter Höhe ein.
- Nur Mitglieder der Vertragsärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg oder einer ihrer
Arbeitsgemeinschaften können GbR-Gesellschafter werden. - Die Honorarverteilung wird nicht durch eine Gesellschafterversammlung, sondern durch die Geschäftsführung bestimmt.
Struktur des Medi-Verbunds: Die Medi GmbH als Zentrale in Stuttgart hat die Vertragsärztliche Vereinigung und die KV Nordwürttemberg als Gesellschafter. Gewünscht wird der Beitritt der anderen Landes-KVen. Unter dem Dach der GmbH haben sich bisher zwölf Gesellschaften bürgerlichen Rechts als regionale Praxisverbünde gebildet. Dienstleistungen der GmbH: Vergütungsverhandlungen mit den Kassen; gemeinsamer Einkauf von Verbrauchsmaterialien, Praxisinventar und medizinischen Geräten; Abkommen über günstige Strom- und Telefontarife; arbeitsmedizinische Betreuung gegen Honorar. Potentielle Mitglieder: alle Vertragsärzte, vertragsärztlich tätige Psychotherapeuten und ermächtigte Krankenhausärzte aus Nord-Württemberg. Bisher angeschlossen: 2700 Ärzte in zwölf Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Voraussetzungen für Mitgliedschaft: Mitgliedschaft bei der Vertragsärztlichen Vereinigung oder einer ihrer Arbeitsgemeinschaften, Bereitschaft zur Vernetzung und zur Mitarbeit im Qualitätszirkel. Jahresbeitrag: 250 DM © 2000 Ärzte Zeitung. Wiedergabe auf medi-report.de mit freundlicher Genehmigung von Redaktion und Verlag der der Ärzte Zeitung.
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