P R E S S E S C H A U MEDICAL TRIBUNE 03.12.1999 (34. Jahrgang Nr. 48) Seite 28 MEDI, Macht, Kontrolle Kritik ist berechtigtZur Stellungnahme von MT-Autor Klaus Schmidt "Kritische Worte müssen erlaubt sein" auf die empörten Briefe von Befürwortern des MEDI-Systems MT Nr. 44/99, S.27, und Nr. 45/99, S.18An MEDICAL TRIBUNE
Die Kontrolle der Medi-GmbH durch die Vertragsärztliche Vereinigung (VV) kann schwerlich effizient sein. Laut Satzung verfolgt der Kontrolleur (erweiterter Vorstand der VV) keine Gewinnerzielungsabsicht. Gleichwohl ist er aber als Gesellschafter Mit-Eigentümer der dem Gewinn verpflichteten Medi-GmbH, d.h. der Kontrolleur und der Kontrollierte ist sozusagen ein und dieselbe Person, der "eine" darf keinen Gewinn machen, der "andere" muß Gewinn erzielen. Ein Interessenkonflikt mit Brisanz. Eine breite demokratische Meinungsbildung wird von den Medi-Vertretern bewußt nicht gesucht, um die beschriebene Effizienz (schlagkräftig und zentral organisiert) nicht zu gefährden: "Eine effiziente Interessenvertretung muß Macht ausüben können, nach Außen wie nach Innen" (sinngemäß der Medi-Stellungnahme: XII Fazit). Als ob eine demokratische Meinungsbildung automatisch zur Ineffizienz oder zur Ohnmacht führte ! Demokratische Prozesse werden offensichtlich einer nicht näher definierten Effizienz geopfert. Nach wie vor halte ich eine starke und durchsetzungsfähige Vertretung aller Ärzte gegenüber Politik und Kassen für unabdingbar. Hier besteht in der Sache Deckungsgleichheit mit Medi. Das darf aber nicht im gleichen Atemzug die "Entrechtung der Gesellschafter der GbR's (also aller Ärzte) gegenüber der Medi-GmbH" (Gutachten der RAe Gleiss et soc.) zur Folge haben, zumal die Kollegen automatisch mit ihrer Unterschrift zu (Zwangs-) Dauerkunden der GmbH werden.
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