P R E S S E S C H A U MEDICAL TRIBUNE 12.11.1999 (34. Jahrgang Nr. 45) Seite 18
Kritische Worte müssen erlaubt seinEs fällt auf, daß sich die Formulierungen und Argumente in zahlreichen Briefen ähneln, was eine gesteuerte Aktion vermuten lassen könnte. Es fällt auch auf, daß besonders viele Briefe von Mitgliedern der Medi HN (HN für Heilbronn) kommen, die in den kritisierten Berichten überhaupt nicht vorkam. Und es fällt auf, daß Zitate bzw. Äußerungen der Medi-Kritiker nicht diesen Kritikern, sondern der MT-Redaktion bzw. dem dem Autor zugeordnet werden. Zum Vorwurf der Einseitigkeit: Das Medi-Verbundsystem ist bereits in Medical Tribune Ausgabe 35 vom 3. September ausführlich dargestellt worden, und zwar "einseitig" aus der Sicht der Verbund-Initiatoren. Daher war es recht und billig, auch kritische Seiten zu Wort kommen zu lassen, die es ja offenbar mehr und mehr gibt.Zum Vorwurf, es seien falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden: Die dargestellten Fakten über die Verbundstruktur stammen aus den Gesellschafts- und Geschäftsbesorgungsverträgen sowie weiteren Originaldokumenten von Medi-S und Medi-ES. Richtig ist: Die Kassenärztliche Vereinigung als Monopol der Kassenärzte war historisch betrachtet eine Notwendigkeit und hat ihren Mitgliedern eine Menge Vorteile gebracht. Allerdings auch einen Nachteil: Für den Sicherstellungsauftrag wurde das Streikrecht geopfert. Andere Nachteile werden erst jetzt evident, nachdem die Ressourcen knapper geworden sind und die Krankenkassen mehr und mehr in Wettbewerb treten. Das KV-Monopol ist nicht imstande, darauf angemessen und flexibel zu reagieren. Viele Netze oder Verbünde oder Hartmannbünde oder Vertragsärztliche Vereinigungen wären eher imstande, sich den Wettbewerb der Krankenkassen zugunsten der Ärzte zunutze zu machen. Das Medi-Verbundsystem aber ersetzt ein Monopol durch ein anderes. Monopole sind gut für die Fußkranken und Gebrechlichen im System; sie behindern die Tüchtigen und die Erfolgreichen. Sie betreiben Umverteilung zu Lasten der Leistungsfähigen und Leistungsbereiten, zugunsten der weniger Leistungsfähigen - wie die vielen Honorarverteilungsmaßstäbe und die stagnierenden Honorare beweisen. Man darf davon ausgehen, daß die Autoren des Rechtsgutachtens, die Anwälte der angesehenen Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch, Stuttgart, keine bösartigen Ignoranten sind. Ihre Bedenken nimmt auch eine von der KV und der Vertragsärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg bestellte Stellungnahme des Sindelfinger Anwalts Dr. Thomas Ratajczak ernst; er möchte nur die berufspolitischen Überlegungen des Initiatorenkreises besser gewürdigt sehen, deren "Problemeinsicht und Problemdurchdringung" er für "bewundernswert" hält, wie er seinem Auftraggeber schmeichelt. Unser Vorwurf an die Mediverbund-Initiatoren, sie würden unter den Ärzten Panik verbreiten, wird vom Landessozialministerium voll inhaltlich bestätigt. Von einer unmittelbar bevorstehenden Abschaffung der KVen, wie dies Nordwürttembergs KV-Chef Dr. Werner Baumgärtner gerne darstellt, könne keine Rede sein, stellt das Ministerium in einem Schreiben an den NAV-Virchowbund fest: "Die zugrundeliegende Erwartung ist rein spekulativer Natur und hat keinen konkreten Bezug zur Rechtswirklichkeit. Eine Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zeichnet sich nach Einschätzung des Sozialministeriums nicht ab, weshalb sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen".
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