Rote Karte für Baumgärtners Medi-Verbund

P R E S S E S C H A U

Stuttgarter Zeitung 07.10.1999

Neue scharfe Kritik an Medi

Freie Ärzte: Verbund durch Vertragsmängel unkalkulierbar

Der Zweckverband freier Ärzte Rems-Murr-Kreis äußert scharfe Kritik an der Struktur des Ärzteverbundes Medi. Ein von ihnen veranlasstes Rechtsgutachten habe große Probleme bei den Verträgen offen gelegt.

¸¸Es geht bei Medi nicht um kleine Schönheitsfehler'', sagt Bernd Bornscheuer. ¸¸Dieser Verbund kann aus rein juristischen Gründen nicht bestehen.'' Bornscheuer ist Allgemeinarzt in Waiblingen und Pressebeauftragter des Zweckverbands freier Ärzte im Rems-Murr-Kreis; einer Gruppe, die sich als Reaktion auf die Gesundheitsreformpläne der Regierung zusammengefunden hat. Viele Punkte, mit denen die Ärzte aus dem Rems-Murr-Kreis ihre Einschätzung begründen, wurden schon von anderen Kritikern genannt: Medi gefährde die freie Arztwahl, die Qualitätsstandards und Leitlinien ließen wenig Raum für eine individuelle Behandlung der Kranken, die geplante zentrale ¸¸virtuelle Krankenakte'' sei vom Datenschutz her bedenklich.

Aktuellen Sprengstoff zur Struktur bietet ein Rechtsgutachten über die Gesellschaftsverträge, das eine Stuttgarter Anwaltskanzlei im Auftrag des Zweckverbands erstellt hat. Da die wirtschaftlichen Belange der regionalen Einzelgesellschaften von einer GmbH geregelt würden, seien Mitglieder vollständig und unbegrenzt haftbar, erläutert Bornscheuer: ¸¸Durch den Geschäftsversorgungsvertrag können im Namen der Mitglieder Verträge abgeschlossen werden, ohne dass diese vorher bekannt sind.'' Daher könnten, befürchtet Bornscheuer, ¸¸unkalkulierbare Nachfolgekosten auf die Mitglieder zukommen, wenn zum Beispiel die Geschäftsführung neue Computersysteme für alle verbindlich bestellt''.

¸¸Durch den Überbau der GmbH ist die Haftung ausgeschlossen'', erklärt dagegen Norbert Metke. Festgehalten ist im Vertrag, dass sich die Tätigkeit der Geschäftsführung und Vertretung der Medi S ¸¸nur auf das Gesellschaftsvermögen bezieht''. Etwa 2000 Ärzte sind nach Angaben von Norbert Metke bereits im Verbund; 190 davon aus dem Rems-Murr-Kreis. Es sei aktuell bestätigt worden, dass weitergehende vertragliche Regelungen die Haftung ausschließen, berichtet Metke: ¸¸Am 27. September hat der Bundesgerichtshof das in einem Urteil festgehalten.'' Pikanterweise argumentieren die Kritiker jedoch mit eben diesem Urteil, das sie offensichtlich ganz anders auslegen. sis

Und  hier geht es zur Zusammenfassung des genannten Rechtsgutachtens.

 

© 1999 Stuttgarter Zeitung online.
Wiedergabe auf medi-report.de mit freundlicher Genehmigung durch Thomas Barth, Redaktionsleitung Online, Stuttgarter Zeitung online.