Rote Karte für Baumgärtners Medi-Verbund

P R E S S E S C H A U

Neuro-Psychiatrische Nachrichten 10 / 1999
 

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Kommentar

Mutig

Eine ärztliche Initiative im Main-Tauber-Kreis lässt aufhorchen: Sollte es tatsächlich eine kleine Gruppe selbst organisierter Ärzte wagen, das "Fortschrittsmodell" MEDI des auf Bundesebene ambitionierten nord-württembergischen KV-Chefs Baumgärtner zu kritisieren ? Sollte tatsächlich jemand den Mut aufbringen, bislang nur versteckt zu hörende Kritik ausschließlich im Interesse der teilnehmenden Ärzte laut und deutlich zu artikulieren ? Die überraschende und ermutigende Antwort auf beide Fragen lautet: ja.

Erstaunlich ist daran weniger die Robin-Hood-Mentalität der Protagonisten. Vielmehr die Sachlichkeit ihres Vorgehens verblüfft: statt rhetorische Breitseiten zu feuern, legt man die Finger in offene juristische Wunden; statt persönlich auf ebensolche diffamierenden Reaktionen zu antworten, schiebt man sachliche Argumente nach.

Die offizielle Zurückhaltung des BVDN mag verwundern, verständlich ist sie allemal. Denn die Hinweise auf rigide persönliche Reaktionen durch MEDI-Verantwortliche mehren sich.

Interessant dürften die komenden Wochen werden - vor allem die noch ausstehende offizielle und konkrete Reaktion der MEDI-Führung verspricht viel Spannung. (sk)
 


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Der BVDN und sein Verhältnis zu MEDI

Kritische Unterstützung

Nervenärzte agieren vorsichtig, Juristen sprechen von beschnittenen Mitbestimmungsrechten und verlorenem Rechtsschutz.

Erkennen konnte man die Kritiker am Praxisverbund MEDI bisweilen nur an der Hand vor dem Mund: kaum jemand traute sich, offene Kritik an so mancher Vertragsregelung des württembergischen Praxisverbundprojektes zu üben. Diese Zeiten sind nun vorbei: Zwei regionale Ärzteverbände - der Zweckverband freier Ärzte Rems-Murr-Kreis und die Vertragsärztliche Initiative Main-Tauber-Kreis - machen Front gegen das von der KV Nordwürttemberg und der Vertragsärztlichen Vereinigung getragene MEDI-Gebilde, das der bundespolitisch ambitionierte KV-Chef Dr. Werner Baumgärtner initiiert hat. Ein Gutachten einer Stuttgarter Anwaltssozietät listet fünf kritische Punkte auf:

  • die Mitbestimmungsrechte der beitretenden Ärzte seien beschnitten, es gebe keine Kontrolle über die GmbH-Geschäftsführung.
  • bei Verträgen müssten Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften.
  • es stünden erhebliche Verwaltungskosten einer derzeit noch unklaren wirtschaftlichen Perspektive gegenüber.
  • die vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren schwächten den Rechtsschutz: Die Kosten seien achtmal höher als bei staatlichen Verfahren.
  • zudem müsse man von einer ungeregelten Honorarverteilung sprechen: Der HVM werde von einem Geschäftsführer aufgestellt - nach einem bislang “noch nicht einmal in den Grundsätzen absehbaren" Verteilungssystem.

"Vor allem die Personalunion in den Führungsstrukturen von KV, Vertragsärztlicher Vereinigung (VV) und MEDI bereitet uns Unbehagen", räumt der Neurologe und Psychiater Dr. Berthold Unteregger, Kontaktmann des BVDN-Landesverbandes Norwürttemberg / Nordbaden, ein. Vorsichtig geworden sind die Nervenärzte aufgrund schlechter Erfahrungen mit der derzeitigen KV-Spitze: “In Nordwürttemberg sind die Nervenärzte und die Psychiater in der Honorierung unter die Hausärzte abgerutscht, und das macht uns halt sehr unsicher", betont Unteregger. Zwar habe die KV-Spitze mit der Troika Baumgärtner, sein Vize Dr. Norbert Metke und der Geschäftsführer Dr. Thomas Zalewski Korrekturen am HVM versprochen, getan aber habe sich bislang nichts: “Die versprochenen Anpassungen für 98 und 99 sind immer noch nicht erfolgt."

Ein für viele Vertragsärzte besonders ärgerlicher Punkt an der MEDI-Konstruktion ist hingegen inzwischen ausgeräumt: Baumgärtner hat eine Satzungsänderung bestätigt, nach der es nun nicht mehr Bedingung ist, dass man Mitglied der Vertragsärztlichen Vereinigung sein muss, um dem MEDI-Verbundsystem beitreten zu können.

Während die MEDI-Gegner vor allem die Sorge um kollegial verträgliche Zugangsregelungen und die Therapiefreiheit der Ärzte treibt, greift die Kritik in den Augen der KV Nordwürttemberg zu kurz: “Durch den Überbau der GmbH ist die Haftung ausgeschlossen", sieht Metke etwa die Haftungsfrage als geklärt an. Parallel antwortet ein MEDI-Rechtsanwalt pauschal damit, dass künftig die Kassen in die Honorarverteilung der KVen eingreifen könnten, was im Rahmen der integrierten Versorgung bei der Verhandlungsmacht des MEDI-Verbundes nicht möglich sei. Dennoch bleibt Unteregger dabei: “Wir sind kritisch, aber wir machen mit." (sk)

 

© 1999 Neuro-Psychiatrische Nachrichten.
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