P R E S S E S C H A U
Landärztliche Nachrichten 10 / 1999 Seite 3 Dr. Markus Lanig forciert die kritische Prüfung der MEDI-Konstruktion Es fehlt die MachtkontrolleGutachter: Mitbestimmungsrechte sind beschnitten, Rechtsschutz ist verloren
Erkennen konnte man die Kritiker am Praxisverbund MEDI bisweilen nur an der Hand vor dem Mund: kaum jemand traute sich, offene Kritik an so mancher Vertragsregelung des württembergischen Praxisverbundprojektes zu üben. Diese Zeiten sind nun vorbei: Zwei Ärzteverbände - der Zweckverband freier Ärzte Rems-Murr-Kreis und die Vertragsärztliche Initiative Main-Tauber-Kreis - machen offen Front gegen das von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg und der Vertragsärztlichen Vereinigung initiierte MEDI-Gebilde. An der Spitze der Vertragsärztlichen Initiative steht der Landarzt Dr. Markus Lanig als Vorsitzender.
Beide Ärztegruppen haben die aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einer GmbH bestehende MEDI-Konstruktion durch eine Stuttgarter Anwaltssozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch juristisch prüfen lassen. Das Gutachten kommt zu bedenklich stimmenden Ergebnissen, die in fünf Punkten zusammenzufassen sind: - die Mitbestimmungsrechte der beitretenden Ärzte seien beschnitten, die Gesellschafter begeben sich vollständig in die Hand der GmbH-Geschäftsführung, über die es keine Kontrolle gebe.
- bei Verträgen der GmbH müßten die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften.
- es stünden erhebliche Verwaltungskosten - zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für vier Beiratsmitglieder, neun Geschäftsführer und neun Stellvertreter sowie eine “marktübliche" Vergütung der GmbH für die Geschäftsbesorgung - einer noch unklaren wirtschaftlichen Perspektive gegenüber: Vorteile gebe es nur, wenn die Gesundheitsstrukturreform Gesetz werde und dadurch mit den Kassen Verträge nach §140b SGB V gemacht werden können.
- durch die Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens werde der Rechtsschutz geschwächt: Die Kosten übersteigen die eines staatlichen Gerichtsverfahrens um mehr als den Faktor acht. Beschränkt seien die Rechtsschutzmöglichkeiten auch dadurch, daß es nur eine Instanz gebe.
- da offen bleibe, wie die Geschäftsführung die empfangenen Honorare verwalten und nach welchen Maßstäben sie sie verteilen solle, spricht das Gutachten von einer ungeregelten Honorarverteilung. Der HVM werde anders als derzeit nicht von einer Vertreterversammlung, sondern von einem Geschäftsführer aufgestellt - nach einem bislang “noch nicht einmal in den Grundsätzen absehbaren" Verteilungssystem.
“Wir sind keine strikten Gegner solcher Verbundsysteme, obwohl die MEDI-Verantwortlichen uns so darstellen", betont Lanig im Gespräch mit den Landärztlichen Nachrichten. Immerhin habe sich sein Verein aufgrund der gesetzlichen Bedrohung das Ziel der Weiterentwicklung ärztlicher Kooperationsformen gesteckt: “Das heißt aber auch, daß wir jede Netzform begutachten. Denn wir wollen kollegial verträgliche Zugangsregelungen erreichen", unterstreicht der Landarzt aus Igersheim die Motivation der Initiative.
Dr. Bernd Bornscheuer, Pressesprecher des Zweckverbands, verweist zudem auf die MEDI-internen Qualitätsstandards und Leitlinien, nach denen die teilnehmenden Ärzte zu handeln hätten: “Das läßt wenig Raum für eine individuelle Behandlung. Ich sehe hier die Therapiefreiheit des Arztes eingeengt." Zwar sei die MEDI-Grundidee durchaus sinnvoll, es fehle aber eine Machtkontrolle: “Da muß ein Aufsichtsrat hin."
Für die KV Nordwürttemberg greift die Kritik hingegen zu kurz: “Durch den Überbau der GmbH ist die Haftung ausgeschlossen", sieht der stellvertretende KV-Chef Dr. Norbert Metke etwa die Haftungsfrage als geklärt an. Parallel verweist ein MEDI-Rechtsanwalt pauschal darauf, daß künftig die Kassen in die Honorarverteilung der KVen eingreifen könnten, was im Rahmen der integrierten Versorgung bei der Verhandlungsmacht des MEDI-Verbundes nicht möglich sei.
Lanig kontert: "MEDI muß nicht verbessert, es muß revolutioniert werden. Denn wer das Argument der Schlagkraft nach außen als Vorwand dazu benutzt, sich innerärztlicher Machtkontrolle zu entziehen, der steuert in eine falsche Richtung." (sk) © 1999 Landärztliche Nachrichten. Wiedergabe auf medi-report.de mit freundlicher Genehmigung durch Ulrike Schwieren-Höger von den Landärztlichen Nachrichten. |