N A C H R I C H T E N 13.07.2000 "Gipfel der Unverschämtheit" - Manfred Richter-Reichhelm gegen Willkür der Kassen bei LeistungsausweitungBerlin - Als "Gipfel der Unverschämtheit" bezeichnete der 1. Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV), Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, dass die Krankenkassen einerseits die Akupunktur in den Leistungskatalog der GKV aufnehmen, andererseits aber keinerlei zusätzlichen Gelder für die Kassenärzte bereitstellen wollten. Richter-Reichhelm äußerte sich in einem Interview der neusten Ausgabe des Berliner Hintergrunddienstes dfg (Dienst für Gesellschaftspolitik). Dort übte der KÄBV-Vorsitzende heftige Kritik an dem Verhalten der Kassen in der jüngsten Sitzung des Bundesausschusses Ärzte / Krankenkassen. Dieses könne er sich nur als Auswirkung des fortschreitenden Wettbewerbs der Kassen untereinander erklären.Bei den Kassen habe ein Paradigmenwechsel ohnegleichen stattgefunden. Sie seien auf einmal bereit, das Entscheidungsverfahren im Bundesausschuss der Willkür preiszugeben. Doch "Leistungsentscheidungen künftig von Beliebigkeitsgutachten diktieren zu lassen", das wäre mit der KÄBV nicht zu machen. Richter-Reichhelm beruft sich in seiner Einschätzung auf die erst im Dezember 1999 bestätigten Verfahrensrichtlinien, nach denen Entscheidungen des Bundesausschusses eine systematische Evaluation aller verfügbaren wissenschaftlichen Belege zugrunde liegen müssen. Dieser moderne Ansatz der Evidenced-based Medicine würde nun von den Kassen aufgeweicht werden. Als Beispiel führt der Mediziner das Verhalten der Kassen bei der Frage um die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog an. Zwar wäre der zuständige, gemeinsame Arbeitsausschuss fachlich zu dem Ergebnis gekommen, dass keine ausreichenden Belege für eine Aufnahme vorlägen. Dennoch wollten die Kassen die Aufnahme der Akupunktur erzwingen, indem sie sich auf "vage Expertenaussagen" bezögen. Dieses Verhalten entspräche der zur Zeit gängigen Praxis der Kassen: bereits heute würden Akupunkturbehandlungen in Höhe von rund 600 Millionen DM erstattet werden. "Es scheint, als solle diese Praxis nun nachträglich um jeden Preis gerechtfertigt werden," so Richter-Reichhelm. Der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen ist das Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seine wesentlichen Aufgaben sind u.a. der Beschluss von Richtlinien, auf die sich der Leistungskatalog der Kassen bezieht, und die Entscheidung über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Der Ausschuss ist paritätisch mit Vertretern der Kassen und der Ärzteschaft besetzt. Gegen Willkür der Kassen im Bundesausschuss Nachfolgend Auszüge aus der Stellungnahme von Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm (KÄBV) zur aktuellen Situation im Bundesausschuss: Die von den Spitzenverbänden in der letzten Sitzung des Bundesausschusses geforderte Aufweichung der Verfahrensrichtlinien zur Beurteilung der Wirksamkeit, des therapeutischen Nutzens und der Wirtschaftlichkeit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden betrachte er mit Sorge. Die erst im Dezember 1999 bestätigten Verfahrensrichtlinien sollten nach diversen Gerichtsprozessen die Entscheidungen des Bundesausschusses hinsichtlich einer systematischen Evaluation aller verfügbaren wissenschaftlichen Belege untermauern.“ Sie hätten an die vielfach geforderte Evidence-based Medicine angeknüpft und zählten damit international zu den fortschrittlichsten auf ihrem Gebiet. Jetzt wollten die Kassen aber vollständig zurückrudern. Das habe sich bei der Diskussion um die Aufnahme der Akupunktur in den GKV-Leistungskatalog gezeigt. Man könne die Argumentation der GKV nur als Frontalangriff und Auswirkung des fortschreitenden Wettbewerbes untereinander werten. Der ebenfalls paritätisch besetzte Arbeitsausschuss sei in der Akupunkturfrage fachlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ausreichende Belege für eine Aufnahme in den Katalog nicht vorlägen. Ungeachtet dieses Ergebnisses beziehen sich die Kassen auf vage Expertenaussagen. Und damit hätten die Kassen die Aufnahme der Akupunktur erzwingen wollen. Für Richter-Reichhelm ist die GKV-Leistungswelt nicht mehr ganz in Ordnung. Bereits heute erstatteten die Kassen jährlich Kosten für Akupunkturbehandlungen in Höhe von rund 600 Millionen DM. Es scheint, als solle diese Praxis nun nachträglich um jeden Preis gerechtfertigt werden. Zumal nachdem die Erstattungen bereits Gegenstand einer bundesweiten Prüfung durch die Aufsichtsbehörden geworden seien. Einen Grund für das veränderte Diskussionsverhalten der GKV-Spitzenvertreter vermutete Richter-Reichhelm in der Sorge der Kassen, künftig nur noch als Grundversicherer angesehen zu werden. Jetzt seien die Kassen auf einmal bereit, das Entscheidungsverfahren im Bundesausschuss der Willkür preiszugeben, ein Paradigmenwechsel ohnegleichen. Mit ihrer unverhohlenen Forderung nach einer Ausweitung des Leistungskataloges hätten die Kassen den Boden der gesetzlichen Vorgaben verlassen. Eigentlich solle die Entscheidungsbefugnis des Bundesausschusses auf Aufnahme oder Streichung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden den Patienten einen sinnvollen Schutz vor zweifelhaften, ungesicherten Methoden bieten. Vollends unglaubwürdig werde aber der gebetsmühlenartig vorgetragene Vorwurf der Kassen, die Ärzte würden Milliarden für Behandlungen mit nicht erwiesener Wirksamkeit verschleudern. Gipfel der Unverschämtheit sei es jedoch, dass die Kassen einerseits die Akupunktur in den Leistungskatalog aufnehmen, andererseits aber keinerlei zusätzlichen Gelder bereitstellen wollten. Der KÄBV-Vorstand und er würden sich im Bundesausschuss allen Versuchen verweigern, die der- zeitigen klaren Bewertungskriterien neuer Leistungen einer willkürlichen, opportunistischen Betrachtungsweise zu opfern. © dfg / Foto: KÄBV / MEDI-Report: www.medi-report.de | ||