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15.06.2000

EU-Tabakwerbeverbot löst sich in Rauch auf - Analyse

Brüssel (Jobst Knigge) - Der Kampf um das Tabakwerbeverbot in der Europäischen Union dauert seit mehr als zehn Jahren. Doch nun scheint sich das EU-Gesetz kurz vor seinem Inkrafttreten in Rauch aufzulösen. Im Dezember 1997 einigten sich die EU-Gesundheitsminister nach zahlreichen vergeblichen Anläufen auf die Verbotsrichtlinie. Im Mai 1998 stimmte auch das Europaparlament zu. Nach den am Donnerstag vorgelegten Argumenten des Generalanwalts wird jetzt im Herbst mit der Aufhebung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof gerechnet. Alle Anstrengungen der Gesundheitsschützer scheinen umsonst.

Den erwarteten Fall der Richtlinie hat eine Klage der Bundesregierung verursacht. Schon die Kohl-Regierung hatte zusammen mit Österreich im Jahr 1997 als einzige im EU-Ministerrat gegen die Richtlinie gestimmt. Auch die meisten deutschen Abgeordneten im Europaparlament lehnten die Regelung ab. Die anschließende Klage vor dem EuGH wurde auch von der rot-grünen Regierung weiterverfolgt. Hinter der Regierung stand die deutsche Werbewirtschaft und die Verlagsbranche, die einen Umsatzverlust von jährlich 700 Millionen Mark befürchteten.

Das Werbeverbot gehört zur Strategie der EU-Kommission gegen das Rauchen, das nach Schätzungen der Behörde für eine halbe Million Todesfälle jährlich in der Union verantwortlich ist. Immer noch seien rund 90 Millionen Unionsbürger Raucher. Beim Gesundheitsschutz hat Brüssel aber nur beschränkte Mittel in der Hand. Zwar heißt es in Artikel 152 des EU-Vertrages: "Bei der Festlegung und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicher gestellt." Doch kann die Union die Politik der Mitgliedsländer nur ergänzen.

Gerade hier hakte die Argumentation der Bundesregierung und der betroffenen Wirtschaftszweige ein. Sie sehen es als erwiesen an, dass die Richtlinie die Kompetenzen der Union überschreitet. Der EU- Kommission war die Beschränktheit ihrer Mittel im Gesundheitsschutz bewusst. Und so hatte sie ihren Gesetzestext vor allem mit dem gemeinsamen Binnenmarkt begründet. Bei der Tabakwerbung habe es zu viele verschiedene Rechtslagen in den 15 Mitgliedsstaaten gegeben. Sie nahm dabei eine Angleichung auf der Basis eines einheitlichen Verbots vor. Das will der Generalanwalt des EuGH aber nicht gelten lassen. Es könne nicht das Ziel einer Richtlinie sein, "den Handel mit den Produkten und Dienstleistungen, für die sie gilt, zu verbieten".

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