N A C H R I C H T E N 15.06.2000 Ambulante Pflege: Checkliste erleichtert Wahl des richtigen DienstesDüsseldorf (Venio Piero Quinque) - Die Lebenserwartung eines neugeborenen Jungen liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden bei 74 Jahren, ein neugeborenes Mädchens wird heute durchschnittlich 80,3 Jahre alt. Beim Anblick eines Babys machen sich aber nur wenige Erwachsene bewusst, dass sie im höheren Alter vielleicht wieder eines mit den Säuglingen gemeinsam haben werden: das Bedürfnis nach Pflege.Derzeit erhalten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn rund 1,27 Millionen Pflegebedürftige ambulante Leistungen aus der Pflegeversicherung. "Das bietet für diese Menschen den Vorteil, in den eigenen vier Wänden zu bleiben und ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen", sagt Jörg Bodanowitz, Sprecher der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) in Hamburg. Oft sind es die Angehörigen, die darüber entscheiden müssen, welcher ambulante Dienst die Pflege des Bedürftigen übernehmen soll. Eine Situation, die sie nicht selten überfordert, wie Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf weiß. "Es gibt ja keine offiziellen Kriterien, die der Dienst erfüllen muss", sagt der Verbraucherschützer. Einzige Voraussetzung für die Gründung eines Pflegedienstes sei, dass eine examinierte Kraft mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung die Aufsicht führt. Schuldzinski: "Wer auf der Ebene darunter beschäftigt wird, bleibt völlig außer Acht." Zwar sieht der entsprechende Paragraf im Sozialgesetzbuch Qualitätskriterien vor, "aber die finden nur auf dem Papier statt", so Schuldzinski. Es gebe mittlerweile diverse Gütesiegel, mit denen sich einige Pflegedienste schmückten. Diese seien aber in der Regel wenig aussagekräftig und beruhten auf unterschiedlichsten Standards. Die Verbraucher-Zentrale NRW hat deshalb eine Checkliste entwickelt, mit der die Wahl des richtigen Pflegedienstes erleichtert werden soll. So sollte der Dienst die Pflegebedürftigen zunächst bei einem kostenlosen Hausbesuch über das eigene Leistungsangebot informieren. "Man muss auch darauf achten, ob der Dienst bei einer Pflegekasse zugelassen ist", rät Schuldzinsiki. "Falls das nicht der Fall ist, sollte man nach dem Grund fragen." Bei Abschluss eines Pflege-Vertrags müsse sich der Pflegebedürftige ferner vor Augen halten, dass er der Vertragspartner des Pflegedienstes wird und nicht etwa die Krankenkasse. Diese trägt zwar je nach Pflegestufe die erforderlichen Leistungen. Was darüber hinaus gewünscht wird, hat der Pflegebedürftige jedoch selbst zahlen. "Die Pflegeversicherung ist sozusagen nur eine Teilkaskoversicherung", warnt DAK-Sprecher Bodanowitz vor zu hoch gesteckten Erwartungen. Dies sei nicht die Schuld der Krankenkassen: "Die Kassen fungieren bei der Pflegeversicherung nur als Verwalter, sie legen weder die Höhe der Beiträge noch den Leistungsumfang fest." Bodanowitz rät zur Führung eines Pflegetagebuchs: "Darin sollten alle Verrichtungen des Alltags vermerkt werden, das erleichtert dem Gutachter die Einstufung in die angemessene Pflegestufe, und davon profitiert letztlich der Pflegebedürftige." Das Vertragsverhältnis zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst bedeutet auch, dass man sich im Streitfall selbst mit dem Pflegedienst auseinander setzen muss. "Angesichts des hohen Alters und des Gesundheitszustands der Betroffenen ist es jedoch völlig unrealistisch, dass sie sich vor Gericht mit einem Pflegedienst streiten", sagt Schuldzinski. "Es fehlt derzeit eine unabhängige Stelle, die das Interesse des Pflegebedürftigen vertritt." Im nordrhein-westfälischen Sozialministerium gibt es daher Überlegungen, einen "Pflege-TÜV" einzuführen, der alle zwei Jahre Pflegeheime und ambulante Pflegedienste nach gesetzlichen Kriterien untersucht. Dass die Aktivitäten schwarzer Schafe den Ruf der gesamten Branche belasten, weiß auch Ekkehardt Mittelstaedt, Hauptgeschäftsführer beim Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pfleger in Hannover. Der Verband hat daher selbst ein Institut zur Qualitätssicherung in der Pflege gegründet, um einen Standard zu setzen: "Ein guter Dienst ist transparent gegenüber dem Pflegebedürftigen und geht individuell auf seine Bedürfnisse ein." Mittelstaedt warnt Angehörige davor, die Pflege mit Blick auf die vorgesehene Aufwandsentschädigung selbst zu betreiben: "Das wertet zwar die Arbeit der Frauen auf, die Omis Pflege ja häufig übernehmen, es gibt jedoch nichts Schlimmeres als eine gut gemeinte, aber falsche Pflege, die für den Gepflegten unter Umständen zu Folgeerkrankungen führt." Auch sei die Pflege insgesamt betrachtet bei weitem besser als ihr Ruf: "Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Pflegedienst- Mitarbeiter für allein stehende Pflegebedürftige häufig den einzigen Kontakt zur Außenwelt darstellen", sagt Mittelstaedt. Weitere Informationen: Die beiden Broschüren "Pflegedienst und Pflegevertrag" und "Das Pflegegutachten" sind für jeweils fünf Mark (zuzüglich Porto und Versand) erhältlich bei der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen, Geschäftsstelle, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf (Tel.: 0211/380 90). © dpa/MEDI-Report: www.medi-report.de |