N A C H R I C H T E N

14.06.2000

BGH gegen "Zahntechnikerkartell": Krankenkassen dürfen auf Zahnersatz aus dem Ausland hinweisen

Karlsruhe (dpa) - Deutsche Hersteller von Zahnersatz müssen Hinweise von Krankenkassen an ihre Mitglieder auf günstigere Angebote aus dem Ausland hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil eine Wettbewerbsklage der Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern abgewiesen. Die Organisation wollte dem Verband der Angestelltenkrankenkassen gerichtlich die Verbreitung einer Liste verbieten lassen, die auf 13 Anbieter von ausländischem Zahnersatz hinweist.

Ausgangspunkt der Klage war die 1996 ausgestrahlte ARD-Sendung "Plusminus" über Zahnersatz aus Manila, in der die Zuschauer auf die Liste hingewiesen wurden. Die Zahntechnikerinnung sah darin eine "unbillige Behinderung" ihrer Mitgliedsbetriebe. Sie seien von den gesetzlichen Kassen abhängig, weil auf sie 90 Prozent des Marktes für zahntechnische Leistungen entfielen. Die Möglichkeit, auf andere Kunden auszuweichen, bestehe nicht. Das Oberlandesgericht München hatte der Innung Recht gegeben.

Der BGH-Kartellsenat dagegen hob das Münchner Urteil auf und wies die Klage ab. Da die Krankenkassen zahntechnische Leistungen zu einem erheblichen Teil bezahlen müssten, hätten sie ein legitimes Interesse, die Kosten möglichst niedrig zu halten. "Eine Empfehlung zu Gunsten preisgünstiger Anbieter ist unter diesen Umständen nicht missbräuchlich", befand der BGH. Deshalb würden die Zahntechnikbetriebe nicht unbillig behindert, noch sei das Verhalten des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen als "missbräuchliche Ausnutzung einer hoheitlichen Machtstellung" einzustufen. (Aktenzeichen: KZR 15/98 vom 14. März 2000)

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