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31.05.2000 Unfall im Ausland: Private Zusatzversicherung meist unverzichtbarBerlin (Christoph Sokolowski) - Sonnencreme und Badelatschen, Reisepass und Kamera - viele Dinge werden vor dem Urlaubsbeginn in den Koffer gepackt. Die Versichertenkarte der Krankenkasse bleibt dagegen meist zu Hause, weil sie im Ausland ja ohnehin nichts nützt. An einen Ersatz wird jedoch oft nicht gedacht, denn viele Sonnenhungrige verschwenden vor dem Abflug keinen Gedanken an eine mögliche Krankheit oder einen Unfall im Urlaubsland. Bei Reisen in den meisten europäischen Ländern ist es jedoch möglich, einen Auslandskrankenschein mitzunehmen. Und eine private Auslandskrankenversicherung ist ebenso empfehlenswert.
Der Auslandskrankenschein beruht auf Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern, erläutert Detlef Natusch von der Techniker Krankenkasse Berlin-Brandenburg. Dadurch wird man in den Vertragstaaten ärztlich so behandelt, als wäre man dort zu Hause. "Das gilt allerdings nur für medizinische Notfälle", sagt Natusch. "Ich kann mir damit also nicht etwa in Frankreich die Zähne reparieren lassen, nur weil es mir dort besonders gut gefällt."
Der genaue Umgang mit dem Auslandskrankenschein ist von Land zu Land unterschiedlich. "Es passiert oft, dass deutsche Patienten im Urlaubsland das Geld für die Behandlung zunächst vorstrecken müssen", weiß Viola Matzke, Sprecherin der Barmer Krankenkasse in Berlin. Dies ist etwa in Frankreich und Belgien der Fall, wo erkrankte Touristen mit dem Auslandskrankenschein direkt zum Arzt gehen können.
In Spanien, Italien, Dänemark und Irland müssen kranke Deutsche mit ihrem Auslandskrankenschein dagegen zunächst eine örtliche Gesundheitsdienststelle aufsuchen. Problemloser geht es in Großbritannien zu, wo gegen Vorlage des Passes oder Personalausweises medizinische Sachleistungen gewährt werden. Nur für verschriebene Arzneimittel sind in der Apotheke dann Zuzahlungen zu leisten.
"Für landesübliche Zuzahlungen im Ausland kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht auf", erklärt Matzke weiter. Auch die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport in die Heimat dürften nicht übernommen werden. Dabei kann gerade ein solcher unvorhergesehener Rückflug kräftig zu Buche schlagen. Matzke rät daher dringend, vor dem Urlaub immer eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die solche Risiken abdeckt.
Dieter Drobkewitz von der Stiftung Warentest in Berlin empfiehlt private Auslandsreise-Krankenversicherungen noch aus einem anderen Grund: "Das Problem ist, dass Ärzte in den EU-Staaten den Auslandskrankenschein eigentlich akzeptieren müssen. Es kann aber vorkommen, dass sie nur gegen Bares behandeln wollen." Wenn der Mediziner am Touristenort dabei kräftig zulangt und die Rechnung höher ausfällt, als es nach deutschen Honorarsätzen der Fall gewesen wäre, müssen die Patienten die Differenz selbst tragen.
Generell ratsam ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung auch dann, wenn die Reise in ein Land führt, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, etwa in die USA. Wer dort zum Beispiel nach einem Unfall ins Krankenhaus muss oder sich wegen Zahnschmerzen behandeln lässt, ohne eine Zusatzversicherung zu haben, muss für die entstehenden Kosten komplett selbst aufkommen.
Anbieter von privaten Zusatzkrankenversicherungen gibt es viele. Die Tarife für einen Jahresvertrag bewegen sich dabei zwischen knapp zwölf und etwa 40 Mark. Bei der R+V Krankenversicherung in Wiesbaden zum Beispiel kostet die Jahrespolice für Kunden in einem Alter bis zu 70 Jahren 15 Mark, für komplette Familien 30 Mark. Damit genießt der Versicherte für die jeweils ersten 45 Tage jeder Auslandsreise einen Krankenversicherungsschutz. Die DEVK in Köln bietet eine entsprechende Police für 12,60 Mark an. Der Aufenthalt in fremden Gefilden darf dabei nicht länger als 42 Tage dauern.
Warentest-Experte Dieter Drobkewitz rät, die Prämien verschiedener Versicherer zu vergleichen und sich zu erkundigen, welche medizinischen Leistungen jeweils übernommen werden. Besonders Schwangere und Menschen mit anfälligen Zähnen sollten sich vor einem Vertragsabschluss genau nach dem jeweiligen Schutzumfang informieren. Am generellen Sinn einer Auslandskrankenversicherung hat Drobkewitz keine Zweifel: "Angesichts der niedrigen Kosten eines Jahresvertrages von etwa 15 Mark ist es Schmarrn zu überlegen, ob man eine solche Zusatzversicherung abschließen sollte oder nicht."
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