N A C H R I C H T E N

30.05.2000

Arztwerbung im Internet ist zulässig: Oberlandesgericht Koblenz gibt Dr. Bernd Paulus in letzter Instanz Recht

Koblenz (MEDI-Report) - Arztwerbung im Internet ist nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist nach dem am Dienstag veröffentlichten Richterspruch allerdings, dass der Arzt weder "marktschreierisch" anpreisend für sich wirbt noch Gesundheitsängste der Bürger schürt. Vielmehr müsse er bestrebt sein, das normale Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung anzusprechen, so die Richter (Az: 4 U 192/00).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen einen Arzt ab. Der Verband hatte von dem Arzt, der als "Facharzt für Allgemeinmedizin - Psychotherapie" praktiziert, die Einstellung der Internet-Werbung verlangt. Der Mediziner unterhält im Internet eine Homepage. Wer die Internet-Adresse des Arztes eingibt, erhält zunächst allgemeine Informationen über dessen Praxis. Über eine Schaltfläche sind dann zusätzliche Informationen über spezielle Therapie-Angebote des Mediziners zu erhalten.

Im Gegensatz zu dem Wettbewerbsverband konnte das OLG darin keinen Verstoß gegen die ärztliche Berufsethik erkennen. Die Richter verwiesen vielmehr darauf, die ärztliche Berufsordnung verbiete nicht schlichtweg jede Werbung. So dürfe ein Arzt neben seiner Berufsbezeichnung akademische Titel und Facharztbezeichnungen führen, seine Schwerpunktgebiete bezeichnen und beispielsweise auch auf von ihm angebotene ambulante Operationen hinweisen. Verboten sei jedoch die werbende Herausstellung des Arztes selbst und seiner Leistungen. Im vorliegenden Fall hielten die Richter die Werbung des Arztes mit diesen Grundsätzen für vereinbar. Homepage: www.drpaulus.de.

© 2000 MEDI-Report: www.medi-report.de