N A C H R I C H T E N 26.05.2000 Streit um Biomedizin: Babies nach Maß und Organe aus der Genfabrik?Berlin (Christine Möllhoff) - Andrea Fischer wagt sich an ein heißes Eisen. Die grüne Gesundheitsministerin will ein neues Gesetz zur Fortpflanzung, das das zehn Jahre alte Embryonenschutzgesetz ablösen soll. Dieses Vorhaben könnte nicht nur die Abtreibungsdebatte neu entfachen, sie könnte auch die Gesellschaft ähnlich stark spalten. Im Kern geht es um die Frage: Welchen Schutz genießt ein Embryo im Labor?Auf Einladung von Fischer stritten nun 600 Experten drei Tage in Berlin um die Stoßrichtung einer Reform. Konflikte entzündeten sich vor allem an zwei Grundsatzfragen: Dürfen im Labor gezeugte Embryos vor der Verpflanzung in die Gebärmutter auf Gendefekte untersucht und aussortiert werden? Und dürfen Wissenschaftler embryonale Stammzellen züchten, um neue Therapien für Schwerkranke zu finden. Der Gesellschaft steht eine schwierige Werteabwägung bevor. Vor allem Forscher und Fortpflanzungsmediziner drängen darauf, den strengen deutschen Embryonenschutz zu lockern, - und verweisen auf Widersprüche im Recht: Ein befruchtetes Ei im Reagenzglas genieße heute mehr Schutz als ein Baby im Bauch der Mutter. So dürfen Embryonen im Mutterleib auf Schäden getestet und abgetrieben werden. Bei Embryonen im Labor sind dagegen nach Rechtsansicht von Fischer Gentests - die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) - verboten. Eine Expertenkommission der Bundesärztekammer hat jüngst dafür plädiert, Gentests vor Verpflanzung in die Gebärmutter dann zuzulassen, wenn ein hohes Risiko für ein Erbleiden besteht. Das könne etwa für Mukoviszidose gelten, bei der die Lungen verschleimen. Dies soll Eltern eine «Schwangerschaft auf Probe» und schwere Gewissenskonflikte ersparen. In zehn europäischen Ländern ist die PID erlaubt. Die Gegner der PID befürchten dagegen einen ethischen Dammbruch, der das Tor zur Züchtung qualitätsgeprüfter Babis nach Maß öffnet. Auch Theologen warnen, die PID bereite den Boden für eine moderne Variante der Nazi-Eugenik, bei der gengeschädigte Menschen als lebensunwert ausgemerzt werden. Vor allem Behinderte sehen sich zutiefst getroffen: Manche wären heute kaum auf der Welt, wenn es eine solche Selektion gegeben hätte. Auch Fischer fürchtet den «perfekten Menschen» aus der Genfabrik und lehnt die PID ab: Damit würde Ärzten und Eltern in spe gestattet, «über lebens- und nicht lebenswertes Leben zu entscheiden». Die Grüne sieht sich aber mit einem Dilemma konfrontiert: Kann man die Auslese gendefekter Zellhaufen im Labor verbieten, aber die Abtreibung eines schon weiter gereiften Embryos in der Gebärmutter zulassen? Doch am Sprengsatz Abtreibung möchte Fischer nicht rühren. Sie verneint einen Zusammenhang zwischen Paragraf 218 und dem Embryonenschutz im Labor. Zündstoff birgt auch die Nutzung der begehrten, embryonalen Stammzellen. Mediziner hoffen, daraus gesunde Spenderzellen etwa für Patienten mit Parkinson oder Multipler Sklerose züchten zu können. Das deutsche Recht stellt das menschliche Leben von Beginn an - also mit der Kernverschmelzung von Ei und Spermie - unter Schutz. So ist verboten, embryonale Stammzellen für Forschungszwecke im Labor zu zeugen. Allerdings ist den Forschern erlaubt, Zellen aus abgetriebenen oder abgestoßenen Föten zu gewinnen oder im Ausland einzukaufen. Bei allem Streit gibt es aber einen weiten Konsens, dass dem Machbaren Grenzen gesetzt werden müssen, um die Horrorvision der «Menschenzüchtung» zu verhindern. Gestritten wird darum, wo diese Grenzen liegen. Auch Fischer weiß, dass Fluch und Segen, Risiken und Chancen der Biomedizin eng beieinander liegen. Bei der geplanten Reform will sie daher einen Konsens zwischen den Abgeordneten über die Parteigrenzen hinweg suchen. © 2000 dpa/MEDI-Report: www.medi-report.de |