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24.05.2000 Ministerin Fischer für neues Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin: Konsens jenseits der Parteigrenzen angestrebtBerlin (dpa) - Angesichts der rasanten Fortschritte der Gentechnik macht sich Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) für ein umfassendes Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin stark. Das zehn Jahre alte Embryonenschutzgesetz hinke den Entwicklungen hinterher und sei bruchstückhaft, sagte Fischer am Mittwoch laut Redetext zur Eröffnung eines dreitägigen Symposiums in Berlin. Angesichts der Tragweite des Themas strebt sie dabei einen Konsens unter den Abgeordneten jenseits der Parteigrenzen an.
Auf Einladung des Gesundheitsministeriums diskutieren 600 Experten bei dem Symposium bis Freitag über Chancen und Risiken der modernen Fortpflanzungsmedizin. Im Zentrum steht die Frage, ob ein neues Gesetz notwendig ist. Die Gesundheitsminister der Länder hatten im Juni 1999 das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, einen Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorzulegen.
Eine Novelle ist aber heiß umstritten. Auf der einen Seite wollen viele Politiker, Selbsthilfe-Verbände und auch die Kirchen die strengen deutschen Regeln beibehalten und ergänzen. Dagegen drängen vor allem Forscher zusehends darauf, das deutsche Recht zu lockern. Unter anderem gibt es Forderungen, auch eigens im Reagenzglas gezeugte Embryonen zu Forschungszwecken nutzen zu können. Bisher dürfen dafür laut Fischer nur abgetriebene Föten "verwertet" werden. Wissenschaftler erhoffen sich davon neue Therapien für schwere Krankheiten.
Heiß umstritten sind auch Genuntersuchungen bei künstlicher Befruchtung, die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID). Dabei werden einem im Reagenzglas gezeugten Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter Zellen entnommen und auf mögliche Erbschäden hin untersucht. In Deutschland ist dieses Verfahren laut Fischer bisher verboten. Erlaubt sind aber Gentests bei Embryonen im Mutterleib. Danach erfolgt in einigen Fällen eine Abtreibung.
Die Bundesärztekammer hatte jüngst dafür plädiert, Gentests auch bei Embryonen im Reagenzglas dann zuzulassen, wenn ein sehr hohes Risiko für eine Erbkrankheit besteht. Befürworter hoffen, damit "Schwangerschaften auf Probe" zu vermeiden. Kritiker befürchten dagegen, dass "Menschen nach Maß" gezüchtet werden. Auch Fischer warnte vor dem "perfekten Menschen" aus der Retorte. Dadurch bestehe die Gefahr einer schleichenden Abwertung von Kranken und einer Diskriminierung von Behinderten.
Fischer deutete zudem an, die künstliche Befruchtung auch für nicht-verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare zugänglich machen zu wollen. Auch diese hätten "einen verständlichen Wunsch nach einem eigenen Kind", sagte Fischer laut Redetext.
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Die technischen Möglichkeiten der Embryonenforschung sind in den deutschen Gesetzen noch nicht alle einzeln berücksichtigt. In Berlin diskutieren auf Einladung des Gesundheitsministeriums 600 Experten unter anderem über folgende Verfahren und deren ethische Folgen sowie künftige Gesetze:
IN-VITRO-FERTILISATION (IVF): Zur Reagenzglasbefruchtung regen Ärzte mit Hilfe von Hormonen die Eierstöcke so an, dass mehrere Eizellen - nicht selten zehn oder mehr - gleichzeitig reifen. Diese werden abgesaugt und mit bis zu einer Millionen Spermien zusammengebracht. Es dürfen jedoch nicht mehr Eizellen befruchtet werden als der Mediziner für das Verfahren benötigt. Zwei Tage nach der Befruchtung setzen die Ärzte die entstandenen Embryonen in die Gebärmutter ein, im Normalfall zwei bis drei. Dann liegt die Geburtenrate bei etwa 20 Prozent.
Als weitere Hilfe gibt es die INTRACYTOPLASMATISCHE SPERMIENINJEKTION (ICSI), bei der Samenzellen mit einer feinen Kanüle direkt in die Eizelle eingebracht werden. Eingesetzt wird auch der GAMETE INTRAFALLOPIAN TRANSFER (GIFT), bei dem Eizelle und Samen zwar ebenfalls künstlich dem Körper entnommen werden, zur anschließenden Befruchtung aber gemeinsam in den Eileiter gelangen. Alle drei Methoden sind in Deutschland erlaubt.
PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID): Ein Embryo wird nach einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas auf defekte Gene untersucht. Gegebenenfalls wird er nicht in den Mutterleib eingesetzt. Das Verfahren, auch PRÄIMPLANTIVE GENETISCHE DIAGNOSTIK (PGD) genannt, ist in Deutschland verboten, in zehn anderen europäischen Ländern jedoch erlaubt. Im Februar hatte sich eine Kommission der Bundesärztekammer für die PGD unter folgenden Bedingungen ausgesprochen: Es muss sich um unfruchtbare Paare handeln und ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit vorliegen.
DIAGNOSE IM MUTTERLEIB: Aus dem Fruchtwasser oder der Plazenta (Mutterkuchen) werden Zellen entnommen. Wird ein genetischer Defekt am Embryo festgestellt, ist ein Schwangerschaftsabbruch eine Ermessensfrage. Seit 1995 sieht der @ 218 für diese Fälle nur noch die medizinische Indikation vor: Nicht die zu erwartende Schädigung des Kindes selbst, sondern nur eine für die Mutter unzumutbare körperliche oder seelische Beeinträchtigung ist ausschlaggebend.
KEIMBAHNTHERAPIE: Dieser gentechnische Eingriff nach der künstlichen Befruchtung betrifft alle Zellen, auch die Ei- oder Samenzellen des entstehenden Menschen. Verändert wird nicht nur der behandelte Mensch, sondern ebenso seine Nachkommen. Bei einer Keimbahntherapie für einen Bluterkranken würde keiner seiner Nachkommen das defekte Gen erhalten. Die Therapie ist in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten, medizinisch am Menschen noch nicht möglich und wird vor allem aus Angst vor Menschenzüchtung von vielen abgelehnt. Forscher haben aber schon viele Tiere mit veränderten Keimzellen produziert.
THERAPIE MIT EMBRYONEN: Mediziner im Ausland setzen in einzelnen klinischen Versuchen schon seit Jahren Embryozellen in das Gehirn von Parkinsonkranken ein. Seit kurzem versuchen sie auch, Stammzellen aus Embryonen zu gewinnen und so Gewebe und Organe heranzuzüchten.
THERAPEUTISCHES KLONEN: Forscher, vor allem in den USA, versuchen derzeit, neue Organe und Gewebe für die Therapie herzustellen. Dazu nutzen sie beispielsweise ähnlich wie beim Klonschaf Dolly Zellen, die aus dem Erbgut einer erwachsenen Zelle und einer entkernten Eizelle entstanden sind. Bei diesem Klonverfahren wird ein Embryostadium durchschritten und die Zellen werden zudem gentechnisch verändert. Das Verfahren ist in Deutschland verboten.
FORSCHUNG MIT EMBRYONEN UND FÖTEN: Das Embryonenschutzgesetz verbietet nach Auskunft der Deutschen Forschungsgemeinschaft jegliche fremdnützige Forschung an und mit Embryonen (vor Abschluss der Organanlagen). Es dürfen jedoch pluripotente Stammzellen aus abgetriebenen oder abgegangenen toten Föten (nach Abschluss der Organanlagen) für die Wissenschaft verwendet werden. Pluripotente Zellen können sich in der Regel nur noch zu einigen Geweben und nicht mehr zum Menschen entwickeln.
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