N A C H R I C H T E N 24.05.2000 Kassen legen trotz Rechtsquerelen neue Festpreise für Arzneien fest: CDU/CSU kritisiert Einschränkung der TherapievielfaltBerlin (MEDI-Report) - Die Krankenkassen haben trotz der juristischen Auseinandersetzungen mit der Pharmaindustrie Festbeträge für weitere Arzneimittelgruppen beschlossen. Dabei handelt es sich um bestimmte Wirkstoffe gegen Parkinson, Virusgrippe und Asthma. Dies teilte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) am Dienstag in Berlin mit. Betroffen sind 55 Präparate mit einem Umsatz von rund 110 Millionen Mark. Durch die neuen Festbeträge wollen die Kassen sieben Millionen Mark im Jahr einsparen.Festbeträge regeln, bis zu welchem Preis die Kassen diese Arzneien erstatten. In der Praxis wirken sie wie Höchstpreise. Denn die Hersteller befürchten Umsatzeinbußen, wenn die Patienten höhere Kosten selbst zahlen müssten, und passen daher die Preise meist an die Festbeträge an. Insgesamt gibt es laut BKK-Verband für Arzneien mit einem Umsatzvolumen von 16,9 Milliarden Mark Festbeträge. Dies entspreche 50 Prozent des auf Kassenkosten verordneten Arzneiumsatzes. Durch die Festbeträge sparten die Kassen etwa drei Milliarden Mark jährlich ein. Die Regelung ist aber rechtlich umstritten. Pharmafirmen haben wiederholt erfolgreich gegen Festbeträge geklagt. So urteilten Gerichte, dass die Festlegung durch die Kassen gegen das Kartellrecht verstößt. Dabei waren meist Verwaltungsgerichte mit den Klagen befasst. Dies hat Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) geändert. Seit Jahresanfang sind die Sozialgerichte zuständig. Allerdings ist offen, ob die Sozialgerichte die Festbetragsregelung als haltbar einstufen. Die Kassen fordern daher von der Politik eine rechtlich einwandfreie Absicherung. Lohmann: Bundesregierung schränkt Therapievielfalt weiter ein Zuvor hatte sich am 17. Mai 2000 das Institut für die Arzneimittelverordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung konstituiert. Dieses Gremium soll die mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 beschlossene Positivliste vorbereiten. Zur konstituierenden Sitzung des Instituts für die Arzneimittelverordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, dass die rot-grüne Bundesregierung ihren Weg zur "Einschränkung der Therapievielfalt in Deutschland", den sie mit der 10. AMG-Novelle eingeschlagen hat, "jetzt konsequent weiter" fortschreitet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehne die Positivliste ab. Die Positivliste werde laut Lohmann nicht zu einer Reduzierung der Arzneimittelausgaben führen, weil die ausgeschlossenen Medikamente durch teurere Präparate ersetzt werden. Außerdem nimmt die Bundesregierung mit einem Federstrich 30.000 Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen heraus mit der Konsequenz, dass der Versicherte diese Medikamente zu 100 Prozent selbst bezahlen muss. Seine Fraktion ist deshalb der Auffassung, dass mit dieser Liste weder die Wirtschaftlichkeit noch die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessert werden kann. "Im Gegenteil! Die Therapievielfalt wird eingeschränkt, weil den Ärzten durch die Ausgrenzung ganzer Indikationsgebiete Arzneimittel aus der Hand genommen werden und damit therapeutische Lücken entstehen", so der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seine Fraktion prüfe im Sinne einer an den Interessen der Patienten und Versicherten ausgerichteten Gesundheitsreform vielmehr ein Wahlrecht der Versicherten bei umstrittenen Arzneimitteln. "Wer umstrittene Arzneimittel versichern möchte, würde dann einen geringfügigen Zusatzbeitrag bezahlen." Da die Rechtsverordnung mit ihrem Inhalt der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sei zu fragen, so Lohmann, was sich die Bundesregierung von einer mit großem personellem Aufgebot erarbeitenden Positivliste verspricht, da die unionsgeführten Bundesländer "bei ihrer ablehnenden Haltung jeder Art von Listenmedizin bleiben" werden. © 2000 dpa/ots/MEDI-Report: www.medi-report.de |