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N A C H R I C H T E N

19.05.2000

Bundesrat beendet jahrelange Diskriminierung: Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) verabschiedet

Berlin (MEDI-Report) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung als letzten Punkt der Tagesordnung die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) verabschiedet. Damit wird eine jahrelange Diskriminierung qualifizierter nichtärztlicher Psychotherapeuten gegenüber den Ärzten beendet, deren Privatbehandlung auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fußt.

Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)

Vom 19.05.2000 (Entwurf)

Auf Grund des § 9 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBI. 1 5.1311)
verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

§1

(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Sinne von § 1 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBI. 1 5.210), geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBI. 1 5.2626), soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.

(2) Vergütungen nach Absatz 1 sind nur für Leistungen berechnungsfähig, die in den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Arzte aufgeführt sind. § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte gilt mit der Maßgabe, dass psychotherapeutische Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Arzte enthalten sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der Abschnitte B und G des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Arzte berechnet werden können.

§2

Für Leistungen nach § 1, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
erbracht werden, gilt § 1 der Fünften Gebührenanpassungsverordnung vom 18. Dezember
1998 (BGBI. 1 5.3829) entsprechend.

§3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.

Bonn, den
Die Bundesministerin für Gesundheit

Das Fehlen einer gesetzlichen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten hatte bislang zur Folge, dass separate privatrechtliche Verträge zwischen nichtärztlichen Behandlern und deren Patienten abgeschlossen werden mussten und Beamte von ihren Beihilfestellen keine oder nur eine verringerte Erstattung der Behandlungskosten erhielten.

Dies stand im Gegensatz zu dem am 01.01.1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz, das vor allem die völlige rechtliche Gleichstellung der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit den Ärzten herstellen sollte. Gleichwohl wurden nichtärztliche Psychotherapeuten weiter diskriminiert, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen - wie die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder - aus finanziellen Erwägungen nicht angepasst wurden.

Noch am 07.12.1999 hatte Innenminister Otto Schily in einem Gespräch mit Vertretern der Psychotherapeutenverbände die Ablehnung des GOP-Referentenentwurfes durch das Bundesinnenministerium mit der Sorge begründet, die Angleichung der Beihilfehonorare ließe einen zusätzlichen Kostenaufwand von insgesamt 2,3 Mio. Mark im Jahr erwarten.

So hatte im Vorfeld der heutigen Bundesratsentscheidung der Gesundheitsausschuss des Bundesrates dem GOP-Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums einstimmig zugestimmt, während der Finanzausschuss ebenso einstimmig den Entwurf abzulehnen empfahl.

Nach der Gleichstellung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit der Verabschiedung der GOP durch den Bundesrat auch der gesetzeswidrige und willkürliche Zustand im Bereich der psychotherapeutischen Privatbehandlung beendet worden. Die größten privaten Krankenversicherungen hatten nach dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes ihre Versicherungsbedingungen bereits der neuen Rechtssituation angepasst.

© 2000 MEDI-Report: www.medi-report.de

 
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