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17.05.2000

Kabinett beschließt Gesetz für mehr Schwerbehinderten-Jobs: Ziel sind 50.000 weniger arbeitslose Schwerbehinderte

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten gebilligt. Der von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) vorgelegte Entwurf hat zum Ziel, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten bis Ende 2002 um 50.000 auf rund 140.000 zu reduzieren. Riester ist zuversichtlich, dass die Vorgabe erreicht werden kann, da das Gesetz unter Mitwirkung von Behindertenorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Handwerk zu Stande kam.

Kernpunkt des Gesetzes ist die Neufestsetzung von Beschäftigungspflichtquote und Ausgleichsabgabe. Künftig sollen Unternehmen fünf statt bislang sechs Prozent aller Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Parallel dazu wird die Abgabe für jene Betriebe erhöht, die keine Schwerbehinderten beschäftigen oder aber die Pflichtquote nicht erreichen. Bisher beträgt diese Abgabe 200 Mark monatlich je Arbeitsplatz. Sie steigt künftig auf bis zu 500 Mark. Für Kleinbetriebe gibt es Sonderregelungen. Die Abgabe erbrachte bislang rund eine Milliarde Mark im Jahr.

Eckdaten zur Beschäftigung Schwerbehinderter

Die Lage für die Betroffenen stellt sich nach einer Übersicht des Bundesarbeitsministeriums wie folgt dar (Zahlen teilweise gerundet):

Schwerbehinderte insgesamt (Dezember 1997) 6,6 Millionen

Schwerbehinderte im Arbeitsleben (Oktober 1998) 1,1 Millionen

- davon in Werkstätten 200
- bei nicht beschäftigungspflichtigen AG tätige Behinderte 125.300

Behinderten-Beschäftigungsquote (Oktober 1998)
- bundesweit 3,8 Prozent (zum Vergleich: alte Bundesländer 1982: 5,6 Prozent)
- private Arbeitgeber 3,4 Prozent
- öffentliche Arbeitgeber 5,3 Prozent
  darunter
   - Oberste Bundesbehörden 6,6 Prozent
   - Bundesarbeitsministerium 9,8 Prozent

Gesamtaufkommen aus der Ausgleichsabgabe: rund 1 Milliarde Mark (Die Abgabe beträgt derzeit 200 Mark monatlich und muss von Arbeitgebern für für jeden nicht besetzten Schwerbehinderten- Pflichtarbeitsplatz bezahlt werden.)

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