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N A C H R I C H T E N

17.05.2000

Nadeln können heilen: IKK fordert von Gesetzlichen Kassen Kostenerstattung für Akupunktur

Bergisch Gladbach (MEDI-Report) - Der Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) hat gefordert, dass Akupunkturbehandlungen künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlt werden. Eine Langzeitstudie der IKK habe große Heilerfolge dieser Behandlungsmethode eindeutig belegt, erklärte Rolf Stuppard, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes am Mittwoch in Bergisch Gladbach. "Der Leistungskatalog der GKV kann letztlich nicht nur aus teueren medizinisch technischen Leistungen bestehen, wenn es besondere Therapieverfahren gibt, die vor allem bei chronischen Erkrankungen höchstakzeptable Ergebnisse zeigen."

Viele Innungskrankenkassen fördern in ganz Deutschland bereits seit Jahren die Akupunktur im Rahmen von Modellprojekten. Für das Modellprojekt der bundesweit geöffneten IKK Sachsen-Anhalt liegt nun der erste Abschlussbericht vor. Darin werden die Heilerfolge bei der Anwendung von Akupunktur belegt. Über einen Zeitraum von fünf Jahren wurden sowohl die ärztlichen Dokumentationen als auch die Fragebögen und Daten von über 1.100 Patienten ausgewertet.

Die Daten der Studie belegen, dass etwa 80 Prozent der Patienten durch Akupunktur einen Heilerfolg und zugleich eine maßgebliche Steigerung der Lebensqualität verbuchen konnten. Viele Teilnehmer der Studie litten häufig unter Rückenschmerzen und Migräne. Diese Patienten hatten vorher erfolglos bis zu drei Ärzte mit konventionellen Behandlungsmethoden konsultiert und im Durchschnitt sieben Jahre an der Erkrankung gelitten. Insofern stellt Akupunktur eine erfolgreiche Alternative und Ergänzung zur schulmedizinischen Schmerzbehandlung dar. Dabei ist der Behandlungserfolg als stabil zu bezeichnen, denn über 3 bis 4 Beobachtungsjahre hinweg hat sich eine bleibende Verbesserung des Gesundheitszustandes eingestellt.

Die Auswertung der Studie zeigt außerdem, dass bei diesen Patienten, die im Jahr durchschnittlich 21 Tage krank waren, ein deutlicher Rückgang der Arbeitsunfähigkeitszeiten um 5,4 Tage verzeichnet werden konnte. Auf Grund dieser positiven Ergebnisse setzten sich die Innungskrankenkassen für die Akupunktur vor allem bei der Behandlung von Schmerzpatienten ein.

"Wir fordern, dass die Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen wird, weil die Akupunktur eine wirksame, sinnvolle und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode ist", so Wilfried Schleef, Verwaltungsratsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes. Dabei gehe es nicht um eine bloße Erweiterung des Leistungskataloges, sondern um dessen Optimierung mittels bedeutsamer und erfolgreicher Methoden. Forderungen, die Akupunktur künftig nur noch privat zu bezahlen, erteilt Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes, eine Absage: "Der Leistungskatalog der GKV kann letztlich nicht nur aus teuren medizinisch-technischen Leistungen bestehen, wenn es besondere Therapieverfahren gibt, die vor allem bei chronischen Erkrankungen höchstakzeptable Ergebnisse zeigen."

Inzwischen nutzen hunderttausende Patienten quer durch alle Bevölkerungsschichten Akupunktur insbesondere zur Behandlung schmerzhafter chronischer Erkrankungen. Über zwanzigtausend Ärzte bieten Leistungen der Akupunktur an. Diese Therapie ist demnach versorgungspolitisch bedeutsam. Es ist deswegen dringend erforderlich, auf mehr hochwertige Studien zurückgreifen zu können. Deshalb schlägt der IKK-Bundesverband vor, die Wirksamkeit der Akupunktur in einem neuen bundesweiten Modellvorhaben aller Krankenkassen mit entsprechend kontrolliertem Studiendesign zu untersuchen.

© 2000 dpa/ots/MEDI-Report: www.medi-report.de
 
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