N A C H R I C H T E N

21.04.2000

Wettbewerbsverweigerung geht nach hinten los: Arbeitgeber wollen teure Kassen nicht mehr hälftig mitfinanzieren

Berlin (MEDI-Report) - Da wollten die gut bezahlten Vorstände der teuren Kassen nur mal wieder Druck auf die Politik machen, um den Wettbewerb abzuwürgen. "Ihre Drohung, die Beiträge massiv zu erhöhen, könnte allerdings nach hinten losgehen - und der Konkurrenz noch mehr Mitglieder zutreiben", berichtete MEDI-Report am 17.04.2000. Tatsächlich schüttelte man in der Politik über das Vorpreschen von AOK und Ersatzkassen entgeistert den Kopf. "Immerhin ist der nächste Kündigungstermin für Pflichtversicherte Ende August nicht mehr weit. Und freiwillig Versicherte können ohnehin jederzeit kündigen und zwei Monate später die Kasse wechseln", lautete die Befürchtung. Die kann nun schneller wahr werden als gedacht.

Im Streit um den Wettbewerb der Krankenkassen wollen die Arbeitgeber teurere Kassen nicht mehr zur Hälfte mitfinanzieren. In einem dpa-Gespräch forderte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, den Arbeitgeber-Beitrag gesetzlich auf den halben Beitragssatz der billigsten geöffneten Krankenkasse, maximal aber auf sechs Prozent, zu begrenzen. Es dürfe nicht länger zu Lasten der Arbeitskosten gehen, wenn Beschäftigte freiwillig eine teurere Krankenkasse wählten, sagte Hundt.

Der niedrigste Beitragssatz, den eine geöffnete - also jedem gesetzlich Versicherten offen stehende - Kasse anbietet, liegt nach Informationen der Arbeitgeber derzeit bei elf Prozent. Entsprechend müssten die Arbeitgeber aktuell nur einen Beitragssatz von 5,5 Prozent zahlen, auch wenn eine Kasse zum Beispiel 13,5 Prozent nimmt. Für den Rest müssten die Arbeitnehmer aufkommen. Hundt machte sich dafür stark, den Wettbewerb zwischen den Kassen insgesamt zu stärken und den Versicherten mehr Wahlrechte einzuräumen. Die Kassen müssten nicht nur beim Preis, sondern auch bei den Leistungen konkurrieren dürfen.

Dagegen fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), den 50 Millionen Kassenmitgliedern einen Kassenwechsel vorerst zu verbieten. Nach Vorschlag des DGB soll das Kündigungsrecht der Kassenmitglieder kurzfristig ausgesetzt werden, um eine Wechselwelle beim nächsten Kündigungstermin für Pflichtversicherte Ende September zu verhindern.

Ersatzkassen und AOK haben mit massiven Beitragserhöhungen gedroht, wenn die Politik die Abwanderung von Mitgliedern zu den günstigeren Betriebskrankenkassen (BKK) nicht eindämme. Seit 1996 dürfen Kassenversicherte ihre Kasse frei wählen. Bisher nutzen vor allem jüngere und gesunde Versicherte dieses Recht. Ältere und Kranke bleiben dagegen ihrer Kasse eher treu. Geöffnete Krankenkassen müssen jeden aufnehmen und dürfen gesetzlich Versicherte nicht abweisen.

Um Unterschiede in den Versichertenstrukturen auszugleichen und Risikoselektion zu vermeiden, gibt es einen Finanzausgleich unter den Kassen. Danach müssen Kassen mit eher "guten Risiken" andere mit eher teuren Versicherten wie Rentner oder kinderreiche Familien unterstützen. Allein 1999 zahlten die Ersatzkassen 15 Milliarden Mark und die BKK fünf Milliarden Mark in den Solidartopf. Die AOK erhielten etwa 19 Milliarden Mark. Experten sollen bis März 2001 prüfen, ob der Finanzausgleich die unterschiedlichen Versichertenstrukturen ausreichend ausgleicht.

© MEDI-Report/dpa: www.medi-report.de