N A C H R I C H T E N 20.04.2000 Arztbesuch per E-Mail und Medizinische Beratung im Internet schon Realität - Rückzugsgefechte "Ewiggestriger"Hannover/Stuttgart (MEDI-Report) - Die deutsche Berufsordnung für Ärzte verbietet eindeutig die Ferndiagnose und damit auch ärztliche Online-Beratung. Deutsche Patienten können allerdings schon jetzt Gesundheitsberatung per Internet auf ausländischen Websites nutzen, berichtet das Computermagazin "c't" in seiner aktuellen Ausgabe 9/2000.Im Zeitalter der weltumspannenden Netze beeinflusst die Entwicklung im Ausland auch Deutschland. Denn Gesetzgeber in anderen Ländern setzen oft weniger enge Grenzen als das deutsche Recht. Die US-amerikanische Ärztevertretung AMA beispielsweise untersagt lediglich, im Rahmen der Fernsprechstunde Medikamente zu verschreiben. Der finnische Anbieter Atuline führt bereits seit Dezember 1999 eine "virtuelle Arztpraxis" im Testbetrieb - in finnischer, schwedischer, französischer, englischer und auch deutscher Sprache. Registrierte Nutzer können sich gegen Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr plus gestaffelter Gebühren für die jeweilige Anfrage behandeln lassen. Die Online-Redaktion leitet die Patientenanfragen an unter Vertrag stehende Ärzte weiter. Der Sozialmediziner Gunter Eysenbach, Leiter der Arbeitsgruppe Cybermedizin an der Universität Heidelberg, sieht im Informationszeitalter vor allem die Möglichkeit einer verbesserten Patienteninformation. Unter Einhaltung strikter Qualitätskontrollen kann er sich auch in Deutschland medizinische Online-Beratungen vorstellen, etwa bei Fragen zu Medikamentenwechselwirkungen. Auf die Frage von "c't" nach seiner "Vision einer idealen Internetnutzung im medizinischen Bereich" antwortete Gunter Eysenbach: "In zehn Jahren wird die Bundesärztekammer die restriktiven Regelungen zur Fernberatung lockern. In 30 Jahren werden wir eine Zusatzbezeichnung 'Arzt für Cybermedizin' haben, die anzeigt, dass ein Arzt befähigt ist, unter den limitierten Bedingungen des Cyberspace Patienten zu helfen oder zum 'realen' Arzt zu überweisen." (c't 9/2000, S.107) Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer sieht in der Integration von Informationstechnik in das Gesundheitswesen ganz neue Chancen und Möglichkeiten. Gesundheitsministerium und Krankenkassen erhoffen sich von der Cybermedizin vor allem Einsparungen im Gesundheitswesen. Ein reibungsloser Informationsfluss könnte Kliniken, Arztpraxen und Rehabilitationszentren eine bessere Koordination interner Arbeitsabläufe ermöglichen. Das Stuttgarter ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie unterstützt die Bestrebungen zur verbesserten Online-Information für Patienten im Rahmen der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten.Gerade darum wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KÄV NW) unter dem Vorsitz des "zu oft ... durch Ränkespiele aufgefallenen" Dr. Werner Baumgärtner (Selecta 4/2000, S.10) in völlig haltloser Weise eine Fachärztin angegriffen, die Baumgärtners Medi-Netz kritisiert hatte und bei ABARIS an einer "Web-Sprechstunde" teilnimmt. Der dummdreiste Einschüchterungsversuch der "Ewiggestrigen" von der KÄV NW (siehe Bild rechts), die die berufsrechtlich zulässige "Web-Sprechstunde" zu unrecht als "einen massiven Verstoß gegen das berufsrechtliche Werbeverbot" zu diskriminieren versuchten, vermochte nur die ärztliche Selbstverwaltung lächerlich zu machen: Sogar die bekannte Monatsschrift "Bild der Wissenschaft" hatte den Missbrauch der Berufsordnung aufgegriffen. "In Stuttgart wurde die Psychotherapie-Fachärztin Carmen Heerdegen von der Ärztekammer ermahnt, ihren Beruf nicht online und somit 'im Umherziehen' auszuüben. Den Funktionären war entgangen, daß die monierte 'Web-Sprechstunde' lediglich allgemeine Ausführungen wie etwa die Suche nach einem Therapeuten anbot", schrieb das Wissenschaftsblatt (bild der wissenschaft 4/2000, S. 40). "Solange keine individuelle Beratung stattfindet sondern nur allgemeine Fragen beantwortet, Erläuterungen gegeben, Fachausdrücke verständlich gemacht werden usw., ist gegen ein derartiges Angebot berufsrechtlich nichts einzuwenden", bestätigte die Ärztekammer der von ihrem KÄV-Vorstand diffamierten Fachärztin. Vor diesem Hintergrund sah die nord-württembergische Ärztekammer "keine Notwendigkeit", die "Web-Sprechstunde" zu beanstanden. Ob sich auch für den Rechtsreferenten der KÄV NW ein Augenarzt findet, ihm zu einer besseren "Sicht" zu verhelfen? © MEDI-Report/ots: www.medi-report.de |