N A C H R I C H T E N

13.04.2000

Lobbyismus der Bundesregierung: EU durfte kein Tabakwerbeverbot verhängen

Luxemburg (dpa) - Mit ihrem Tabakwerbeverbot hat die EU nach Auffassung der Bundesregierung ihre Kompetenz überschritten. In der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kritisierten die Vertreter des Berliner Wirtschaftsministeriums am Mittwoch in Luxemburg den EU-Ministerrat und das EU-Parlament, die die Verbots-Richtlinie 1998 erlassen hatten.

Beide Institutionen hätten ihre Begründung der Regelung nur vorgeschoben. In Wirklichkeit sei es um den Gesundheitsschutz gegangen und nicht um den einheitlichen Binnenmarkt der Tabakwerbung. Gesundheitsschutz sei aber Sache der Mitgliedsstaaten, meinten die Vertreter der Bundesregierung, die die Richtlinie annullieren will. Eine Harmonisierung beim Gesundheitsschutz sei im EU-Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Damit habe die EU Kompetenzen an sich gezogen, die sie nicht habe.

Nach deutscher Darstellung gab es im gemeinsamen Binnenmarkt keinen Regelbedarf für die Tabakwerbung, weil sich diese fast ausschließlich an das nationale Publikum wendet. Die Richtlinie führe nicht zu einer Erleichterung des Handelsaustausches, sondern bedeute das praktische Ende der gesamten Tabakwerbebranche.

Die EU hat nach deutscher Argumentation auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt. Es sei unangemessen, 98 Prozent der Werbeaktivitäten im Tabaksektor zu verbieten. Außerdem sei nicht erwiesen, dass das Werbeverbot den Zigarettenkonsum reduziere. Besonders unverhältnismäßig sei es, auch Produkte in die Verbotsrichtlinie einzubeziehen, die wie "Camel Boots" oder die Kosmetikmarke "Davidoff" Namen von Tabakmarken verwenden.

Die Bundesregierung berief sich auch auf das Subsidiaritätsprinzip: Die nationalen Regeln seien besser als das Werbeverbot auf EU-Ebene. Schließlich pochte die deutsche Seite auf die Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und der Berufsausübungsfreiheit der Werbeagenturen. Die Richtlinie verletze Artikel 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ferner hätten die EU-Institutionen die Richtlinie nicht ausreichend begründet.

Die Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und Finnlands sowie die EU-Kommission unterstützen den EU-Ministerrat und das Parlament. Deutschland hat als einziges EU-Land Klage eingereicht. Diese hatte noch die alte Bundesregierung eingebracht, die rot-grüne Regierung verfolgt sie weiter. Das Urteil wird im Herbst erwartet.

Tabakindustrie und Werbewirtschaft unterstützen die Regierung massiv. Nach Angaben der Werbung stehen 400 Millionen Mark an Werbeausgaben und 200 Millionen Mark jährlich für Sponsoring auf dem Spiel. Sollte die Tabakwerbung fallen, könnte die EU als nächstes bald die Werbung für alkoholische Getränke kippen, sagte Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft. Das würde zu einem Gesamtausfall für die Werbung in Höhe von 1,2 Milliarden Mark führen.
(dpa/MR)