N A C H R I C H T E N 13.04.2000 Breite Rückendeckung für klaren Nichtraucher-Schutz am Arbeitsplatz: Gleiche Gefährdungskategorie wie das Einatmen von AsbestfasernBerlin (dpa) - Nichtraucher sollen künftig am Arbeitsplatz besser vor Tabakqualm geschützt werden. Dies sieht ein neuer parteiübergreifender Vorstoß von vier Bundestagsabgeordneten zum Nichtraucher-Schutz vor. Der Antrag wurde am Mittwoch in Berlin an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) übergeben. Bei Ärzten und Nichtraucher-Initiativen stieß er auf breite Rückendeckung. Nach Angaben der Initiatoren wird der Antrag bereits von 184 Abgeordneten unterstützt. Bisher waren mehrere Anläufe für ein eigenständiges Nichtrauchergesetz im Bundestag gescheitert.Als "bekennender Nichtraucher" meinte Thierse, er werde alles Erdenkliche tun, dass der Antrag noch vor der Sommerpause im Bundestag behandelt werde. Die parteiübergreifende Nichtraucher- Initiative will bereits bestehenden Regelungen verbessern. Der aktuelle Antrag zielt auf die Arbeitsstättenverordnung. Darin sollen Arbeitgeber künftig verpflichtet werden, Nichtraucher vor Rauch zu schützen. Der Arbeitgeber habe die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Ausgenommen seien Gaststätten, Restaurants, Diskos und andere Betriebe mit Publikumsverkehr. "Wir reiten damit keine Attacke gegen die Raucher. Wir wollen damit eine eindeutige Rechtslage schaffen", sagte Mitinitiator Werner Lensing (CDU). "Es haben uns bereits wesentlich mehr Abgeordnete ihre Stimme zugesichert, als bisher unterschrieben haben", sagte Lensing. Auch in der Öffentlichkeit gebe es breite Unterstützung. "Im öffentlichen Bewusstsein haben Nichtraucher immer mehr die Oberhand", sagte der Abgeordnete. Zudem seien aber auch immer mehr Raucher bereit, Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen. Die bisherige Regelung bietet nach Angaben der vier Initiatoren keinen eindeutigen Schutz für Nichtraucher am Arbeitsplatz. Vielmehr hätten Beschäftigte immer wieder in teilweise langwierigen Prozessen einen rauchfreien Arbeitsplatz einklagen und Gesundheitsprobleme nachweisen müssen. Nach Angaben der Abgeordneten sterben jedes Jahr in Deutschland allein 400 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. In dem Antrag wird das Gesundheits- und Arbeitsministerium aufgefordert, Konzepte für eine innerbetriebliche Nikotinentwöhnung zu entwickeln. Damit könne tabakabhängigen Arbeitnehmern die Anpassung an die neue Rechtslage erleichtert werden. Die "Koalition gegen das Rauchen", der 80 Organisationen des Gesundheitswesens angehören, begrüßte den Vorstoß. "Schon sei längerem wird Passivrauchen auf Grund seines Krebsrisikos in die gleiche Gefährdungskategorie wie das Einatmen von Asbestfasern und Benzoldämpfen eingeordnet." Laut einer Umfrage von 1997 würden zudem 70 Prozent aller Bürger einem völligen Rauchverbot am Arbeitsplatz zustimmen. Auch die Nichtraucher-Initiative Deutschland stellte sich hinter den Antrag. "Für mehr als zehn Millionen erwerbstätige Nichtraucher ist der aufgezwungene Tabakqualm die Ursache für Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und verringertes Leistungsvermögen." (dpa/MR) |