N A C H R I C H T E N 30.03.2000 Ärzte zwischen "groben Behandlungsfehlern" und "Feigheit": 500.000 Mark Schmerzensgeld für gelähmten JungenHannover (dpa) - Wegen schwerer ärztlicher Kunstfehler hat das Landgericht Hannover einem behinderten Kind am Donnerstag vorläufig 500.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Der achtjährige Junge aus Celle hatte bei Komplikationen nach einer Mandeloperation vor vier Jahren einen Herzstillstand erlitten und ist seitdem spastisch gelähmt. Drei verantwortliche Ärzte begingen nach Auffassung des Gerichts "grobe Behandlungsfehler". Die Eltern des Jungen hatten eine Million Mark und eine Rente gefordert. (AZ: 19 O 237/98)Als nach der Mandeloperation immer wieder Nachblutungen bei dem damals Fünfjährigen auftraten, brachten ihn die Eltern zunächst in die Praxis der beiden behandelnden HNO-Ärzte aus Celle und später in eine Klinik. Nach dem Grundurteil der 19. Zivilkammer versäumten es gleich drei Mediziner, den Sauerstoffgehalt im Blut des damals Fünfjährigen zu messen. "Dies hätte unbedingt geschehen müssen. Die medizinische Wertung des Sachverständigen war eindeutig", sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem schickten die Ärzte das Kind zu früh wieder nach Hause. Mit dem Urteil stellte das Gericht grundsätzlich klar, dass sich die HNO-Ärzte und ein Assistenzarzt der Klinik schwerer Kunstfehler schuldig gemacht haben, für die sie nun gemeinsam haften müssen. Die endgültige Höhe des Schmerzensgeldes steht jedoch noch nicht fest. Möglich sei, dass der Betrag noch erhöht oder dem Kind eine zusätzliche Schmerzensgeld-Rente zugesprochen werde, erklärte der Richter. Dies sei von weiteren Untersuchungen des Kindes durch einen Sachverständigen abhängig. Der Vater des gelähmten Jungen zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden. Die Eltern hatten außer dem Schmerzensgeld auch eine halbe Million Mark Schadenersatz gefordert. Die Ärzte hätten sich nach dem Vorfall "feige verhalten", kritisierte der Vater. Nach den Worten des vorsitzenden Richters gilt als sicher, dass die beklagten Ärzte das Urteil anfechten werden. Dann muss das Oberlandesgericht in Celle entscheiden. Schmerzensgeld für ärztliche Kunstfehler Für schwere ärztliche Kunstfehler hat das Landgericht Hannover einem behinderten Kind vorläufig eine halbe Million Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Der Junge ist spastisch gelähmt, weil drei Ärzte aus Celle ihn nach einer Mandeloperation vor vier Jahren nicht richtig behandelt hatten. Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Ärzte für Kunstfehler zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt: März 1999: Ein Internist aus dem Münsterland muss 100.000 Mark Schmerzensgeld zahlen, weil er ein tennisballgroßes Magenkarzinom übersehen hat. Juni 1999: Für eine überflüssige Nierenoperation müssen drei Krankenhaus-Ärzte aus dem Raum Bonn 25.000 Mark Schmerzensgeld an eine frühere Patientin zahlen. Juli 1999: Wegen eines groben Fehlers des Narkosearztes muss ein Krankenhaus im östlichen Ruhrgebiet einer Patientin 450.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Der Kreislauf der Frau war während einer Operation für 14 Minuten zusammengebrochen. September 1999: Weil ein Chefarzt am Krankenhaus Radolfzell ein Operationsbesteck im Bauch eines Patienten vergessen hatte, muss er 24.000 Mark Strafe zahlen. Das 30 Zentimeter lange Instrument wurde erst neun Monate später auf einer Röntgenaufnahme entdeckt. Januar 2000: Einer Krebspatientin aus dem westfälischen Rheine ist einen Monat lang die falsche Brust bestrahlt worden. Das behandelnde Krankenhaus muss ihr 40.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. |