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30.03.2000

Sozialverbände AWO und VdK: Pflegeversicherung braucht mehr Geld

Berlin/Kassel (dpa) - Fünf Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung haben der Sozialverband VdK und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine gemischte Bilanz gezogen. Zwar betonten die Verbände am Donnerstag, die Einführung der umlagefinanzierten Pflegeversicherung sei richtig gewesen. Jedoch beklagten beide Mängel und Missstände. Die AWO sprach sogar von einem "erneuten Pflegenotstand" und "Pflege nach der Stoppuhr". Beide Verbände sagten voraus, dass der Beitragssatz von heute 1,7 Prozent auf Dauer nicht reichen werde.

Die Pflegeversicherung habe sich im Grundsatz "bewährt", sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger im Saarländischen Rundfunk. Ihre Finanzlage werde aber von 2005 an schwieriger. Der Beitragssatz werde steigen und sich bis 2030 möglicherweise verdoppeln. Kritik übte Hirrlinger vor allem an der Arbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Dieser entscheidet über die Pflegestufe und damit die Höhe der Leistungen. Hirrlinger warf dem Dienst vor, den Pflegegrad oft zu niedrig einzustufen.

Die AWO, die selbst Pflegedienste anbietet, forderte mehr Geld für die Pflege. Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen und damit Pflegebedürftiger dürften höhere Beiträge kein Tabu sein. "Andernfalls ist das jetzt schon begrenzte Leistungspaket der Pflegeversicherung nicht mehr lange aufrecht zu erhalten." Bereits heute sei die Umsetzung der Pflegeversicherung in der Praxis "unbefriedigend", erklärte der AWO-Vorsitzende Manfred Ragati.

Statt Qualität stehe bei der Pflege der Kostendruck im Vordergrund. Das Personal sei überlastet, die Einstufungskriterien für die Pflegestufen seien unklar und altersverwirrte Menschen würden mangelhaft versorgt, kritisierte Ragati. Weiter seien viele pflegebedürftige Menschen auf Sozialhilfe angewiesen. Ebenso wie Hirrlinger beklagte auch die AWO einen Verschiebebahnhof zwischen Pflege- und Krankenkassen etwa bei der Behandlungspflege.

Nach jahrzehntelangem Streit hatte der Bundestag 1994 die Einführung einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung beschlossen. Das Gesetz gilt seit 1. Januar 1995. Seitdem werden auch Beiträge erhoben. Drei Monate später am 1. April 1995 trat die erste Stufe der Pflegeversicherung in Kraft. Seitdem werden Leistungen für die häusliche Pflege gewährt. In einem zweiten Schritt wurden am 1. Juli 1996 auch Leistungen für die stationäre Pflege eingeführt.

Heute erhalten etwa 1,8 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Von ihnen werden rund 1,27 Millionen zu Hause versorgt, etwa 535 000 leben in Heimen. Erstmals seit ihrem Bestehen überstiegen die Ausgaben der Pflegeversicherung 1999 die Einnahmen. So nahmen die Pflegekassen 31,92 Milliarden Mark ein. Die Ausgaben beliefen sich auf 31,98 Milliarden Mark.

Bundessozialgericht: Kassen müssen Pflegedienste für Medikamentenvergabe bezahlen

Krankenkassen müssen Pflegedienste dafür bezahlen, dass sie Patienten auf ärztliche Anweisung Medikamente verabreichen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) am Donnerstag entschieden (Az.: B 3 KR 14/99 R). Konkret ging es um eine 87 Jahre alte, ansonsten nicht pflegebedürftige Frau, der Mitarbeiter eines Pflegedienstes zwei Mal täglich Medikamente gaben. Dies hatte ein Arzt verordnet, weil die alte Frau selber nicht zum regelmäßigen Einnehmen ihrer Medizin zu bewegen war.

Die beklagte Kasse hatte die täglich 16,90 Mark teuren Besuche des Pflegedienstes nur vorübergehend bezahlt, weil auch Laien diese Dienste übernehmen könnten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Kassen zur Kostenübernahme für häusliche Krankenpflege verpflichtet sind. Unerheblich sei dabei, ob ein Laie oder eine Fachkraft die Medikamente verabreiche. Die Kassen dürften die Zahlung nur dann verweigern, wenn Angehörige die Pflege übernehmen könnten. Dazu gehöre auch das Kontrollieren von Blutdruck und Blutzucker.