N A C H R I C H T E N 25.03.2000 Nach anfänglichem Fehlstart: Bund startet acht neue Serviceprojekte zur GentechnikBerlin (MEDI-Report) - Das Bundesforschungsministerium startet in diesem Frühjahr acht neue Projekte zur Beratung und Information in der Gentechnik. Themen sind dabei beispielsweise die Nutzung gentechnischer Analysedaten durch Arbeitgeber und Versicherungen sowie die Patientenberatung zu einer per Gendiagnose festgestellten Krebsgefährdung, sagte Forschungs-Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen (SPD) am Freitag in Berlin. Auch müsse das Patentrecht für die neuen Forschungen der Gentechnik voraussichtlich geändert werden.Die genetische Beratung vor einer Schwangerschaft wie auch gentechnische Tests auf bestimmte Krankheitsrisiken, etwa Brustkrebs, wird nach Catenhusens Worten voraussichtlich in den nächsten Jahren zunehmen. Die Patienten sollten aber mit einer negativen Diagnose dann nicht allein gelassen werden. Sie brauchten Beratung über Konsequenzen und Umgang. Zudem werde für die politische Entscheidung, ob Arbeitgeber oder Versicherungen Zugriff auf die Ergebnisse gentechnischer Analysen solcher Krankheitsrisiken haben sollten, eine wissenschaftliche Basis gebraucht. Zwei weitere Forschungsprojekte gerade zu diesen Fragen würden noch geprüft. Für diese Vorhaben stehen insgesamt knapp 3,4 Millionen Mark bereit. Damit förderten der Bund und die deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Biotechnologie zusammen mit rund 100 Millionen Mark jährlich. Der Bund wolle für diesen wichtigen Zukunftsbereich künftig mehr Geld aufwenden. Catenhusen kündigte ein neues Förderkonzept des Bundes für diesen Sommer an. Doch auch die Wirtschaft müsse sich künftig stärker engagieren. Der Staatssekretär sprach sich erneut für die gemeinsame Initiative des amerikanischen Präsidenten Bill Clinton und seines britischen Amtskollegen Tony Blair für einen freien Zugang der Wissenschaft zu den entschlüsselten Daten aus dem menschlichen Erbgut aus. Die Bundesregierung unterstütze dies. Zuvor hatte Catenhusen in einem Interview der Wochenzeitung "Die Zeit" vom Donnerstag vor der Patentierung einzelner Gensequenzen durch amerikanische Biotechfirmen gewarnt. Sollten sich die kommerziellen Genforscher in den USA mit ihrer Patentierungsideologie durchsetzen, werde auch das europäische Patentrecht "ins Rutschen kommen", sagte der deutsche Forschungspolitiker. Anders als das amerikanische Patentrecht erlaubt das europäische Patentrecht bislang nicht, Gensequenzen, deren spätere medizinische Bedeutung noch nicht bekannt sind, zum Patent anzumelden. Diese strengeren Rechte werden den Europäern jedoch "wenig nutzen", so Catenhusen, da der kommerzielle Druck aus den USA zu stark sein werde. Zugleich lehnte Catenhusen mehr Investitionen des Bundesforschungsministeriums für das staatlich finanzierte Human-Genom-Projekt ab. Nun sei es dafür zu spät. Catenhusen bedauerte, dass die Bundesrepublik zu spät eine eigene leistungsfähige Genomforschung aufgebaut habe. Die Versäumnisse von Seiten der Industrie und der Politik seien heute nicht mehr aufzuholen. "Diesen Fehler kann man heute nicht mehr aufholen." Forderungen, dass die Bundesregierung heute wesentlich mehr Mittel in das Human-Genom-Projekt investieren solle, erteilte er eine Absage. "Es nützt nichts, wenn der deutsche Staat morgen weitere 500 Millionen Mark für die Forschung springen lässt." Damit werde der deutsche Anteil an der Sequenzierung des Genoms nur von sieben auf acht Prozent erhöht. Die Bundesregierung werde aber in die folgende Nutzungsphase investieren. Catenhusen: "Wenn man ein Gen entschlüsselt hat, hat man damit noch lange kein Medikament gegen Krankheiten gefunden". Darum werde es in der zweiten Phase gehen. Das europäische Patenrecht muss nach Catenhusens Worten zuvor wahrscheinlich geändert werden. Anders als in den USA könnten bisher in Europa bereits veröffentlichte Forschungsergebnisse nicht mehr zum Patent angemeldet werden. Dies bringe die Wissenschaftler in einen Zielkonflikt, da für die wissenschaftliche Arbeit und Anerkennung die Veröffentlichung vorrangig sei. Um beides zu vereinbaren, solle eine "Neuheitsschonfrist" auch in Europa eingeführt werden. |