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N A C H R I C H T E N

29.02.2000

Neue Transplantations-Richtlinien: Weniger Spenderorgane für Raucher, Trinker und HIV-Infizierte

Köln/Göttingen (dpa) - Raucher, Trinker und HIV-Infizierte können künftig als Empfänger von Spenderorganen abgelehnt werden. Das sehen neue Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation vor, die voraussichtlich im April in Kraft treten sollen. Mit der Aufnahme von Alkohol-, Nikotin- und Drogenmissbrauch als Ablehnungsgrund solle "die Verantwortung des potenziellen Organempfängers für einen längerfristigen Transplantationserfolg verdeutlicht werden", teilte die Kammer am Montag in Köln mit.

Geregelt werden soll die Zuteilung der Organe Herz, Leber, Niere, Lunge und Bauchspeicheldrüse, heißt es in der Mitteilung vom Montag. Neben dem Drogenmissbrauch stehen demnach auch manche schwere Krankheiten einer Transplantation entgegen. Ein HIV-Infizierter etwa könne durch ein neues Organ weiter geschwächt werden. Patienten mit einer Lungenembolie oder einer Nieren- oder Lebererkrankung sollen nicht auf die Warteliste für Spenderherzen gesetzt werden.

Am schnellsten mit Organen versorgt werden sollen Patienten in "akut lebensbedrohlicher Situation". Diese müsse jedoch erst von einer Ärztegruppe festgestellt werden. Insgesamt wird die Transplantation in acht verschiedenen Richtlinien geregelt, die dann für die Ärzte in Transplantationszentren weitgehend verbindlich sein sollen.

Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer hat am Dienstag die neuen ärztlichen Richtlinien zu Organtransplantationen verteidigt. Medizinprofessor Hans-Ludwig Schreiber aus Göttingen rechtfertigte insbesondere, dass eine unzureichende Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Therapie ein Grund dafür sei, die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste für Transplantationen abzulehnen.

"Das würde beispielsweise für einen Patienten gelten, der durch schweren Alkoholmissbrauch aufgefallen ist und dennoch sagt: Ich höre nicht auf zu trinken, sondern saufe weiter", sagte Prof. Schreiber der Deutschen Presse-Agentur. Aber nicht alle starken Raucher und Trinker sind laut Schreiber von Organtransplantationen ausgeschlossen, "denn sonst wären ja sehr viele betroffen".

Schreiber verteidigte auch die Bestimmung, dass Patienten mit HIV- Infektionen nicht für Organtransplantationen in Frage kommen. "Bei allen Organtransplantationen muss nach wie vor die Immunabwehr abgeschwächt werden. Das ist aber medizinisch unverträglich mit der Bekämpfung von Aids".

Die Deutsche Aids-Hilfe (Berlin) hält diese Einschränkung für inakzeptabel. Aidskranke oder -infizierte Menschen dürfen nicht generell ausgeschlossen werden, sagte Bundesgeschäftsführer Stefan Etgeton. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall entschieden werden. "HIV-Infizierte haben oftmals noch gar kein geschwächtes Immunsystem, so dass eine Organtransplantation durchaus sinnvoll sein könne."

Die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer sollen laut Schreiber immer wieder überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Fest stehe, dass bei der Versorgung mit Transplantationsorganen eine "absolute Unterdeckung" bestehe. "Uns steht nur die Hälfte der Organe zur Verfügung, die wir eigentlich brauchten". Die Richtlinien können frühestens im April in Kraft treten, wenn das Bundesgesundheitsministerium entsprechende Verträgen mit den Transplantationsstellen genehmigt hat, hieß es. Die Grundzüge des Regelwerks hatte die Kammer bereits im November veröffentlicht.

 
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