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N A C H R I C H T E N

26.02.2000

Entwurf der Bundesärztekammer zu Embryonen-Richtlinien: Heftige Kritik von Politik und Kirche

Berlin (dpa) - Der Entwurf der Bundesärztekammer für Richtlinien zu Gentests an Embryonen im Reagenzglas ist am Freitag auf heftige Kritik gestoßen. Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums verstoßen die vorgeschlagenen Richtlinien gegen das Embryonenschutzgesetz. Die Katholische Kirche lehnte eine genetische Untersuchung von Embryonen im Reagenzglas ebenso grundsätzlich ab wie Gentechnik-Gegner vom gen-ethischen Netzwerk Berlin. Juristen und Mediziner hatten am Donnerstag in Berlin dafür plädiert, die Untersuchung von Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung auf schwere genetische Krankheiten hin in Einzelfällen zuzulassen.

Der Sprecher der Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, erklärte am Freitag in Bonn, eine Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter diene einzig und allein der Selektion. Aus Sicht der Kirche sei es nicht vertretbar, ein Embryo bei Vorliegen eines Gendefektes einfach zu vernichten.

Das Bundesgesundheitsministerium begrüße die Anstrengungen der Bundesärztekammer, zu dem schwierigen Thema Präimplantive Genetische Diagnostik (PGD) einen Diskussionsbeitrag zu leisten, sagte Ulrike Riedel, Abteilungsleiterin für Fortpflanzungsmedizin beim Ministerium. "Wir sind aber sehr skeptisch, ob man PGD zulassen wird. Man gerät auf eine schiefe Ebene in Richtung auf Forschung an Embryonen und in die Nähe zur Keimbahntherapie." Das gleiche Argument gebrauchte Gabriele Pichlhofer vom gen-ethischen Netzwerk.

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe sprach von einem "ethischen Dammbruch" durch den Richtlinienentwurf der Bundesärztekammer. Die Untersuchung des Embryos im Mutterleib, sei im Rahmen einer künstlichen Befruchtung als Therapie der Sterilität (Unfruchtbarkeit) statthaft, sagte Riedel. Bei PGD eines Embryos im Reagenzglas hingegen läge noch keine Schwangerschaft vor und sie diene auch nicht dazu, eine Schwangerschaft herbeizuführen.

Experten der Bundesärztekammer (BÄK) hatten argumentiert, ein Embryo im Reagenzglas genieße derzeit mehr Schutz als ein Embryo im Mutterleib, das bis zur 12. Woche abgetrieben werden könne. Die PGD diene dazu, in Einzelfällen bei begründetem Risiko der Eltern schwerwiegende genetische Krankheiten beim künstlich befruchteten Embryo auszuschließen, betonten Experten des BÄK-Arbeitskreises "Präimplantationsdiagnostik".

Nach Angaben der Bundesärztekammer wird in Deutschland jährlich etwa 40.000 mal eine künstliche Befruchtung versucht, wovon 20 bis 25 Prozent erfolgreich seien. Im Zuge der "In-vitro-Fertilisation" werde später auch nach genetischen Defekten gesucht. Werde einer festgestellt, hätte die Mutter das Recht, bis zur 22. Schwangerschaftswoche abzutreiben. Es sei unlogisch, bei einem Embryo im Reagenzglas die Untersuchung zu verbieten, bei einem Embryo im Mutterleib jedoch nicht, gab der federführende Wissenschaftler der BÄK-Arbeitsgruppe, Hermann Hepp, zu bedenken.

 
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