Anzeige: |  |
N A C H R I C H T E N
26.02.2000 Patentamt vergab bereits mehrere Gen-Patente ohne Rechtsgrundlage: Umstrittenes Embryonen-Patent nur Spitze eines EisbergesHamburg (dpa) - Das Europäische Patentamt (EPA) hat nach Angaben von Greenpeace bereits seit 1987 Patente auf menschliche Gene vergeben. Ohne Rechtsgrundlage seien unter anderem ein Gen für ein Schwangerschaftshormon und eines für Stressanfälligkeit patentiert worden, schreibt das "Greenpeace-Magazin" vom Freitag. Nach Angaben des Europäischen Patentamts (München) ist es bis 1998 im Einvernehmen aller Europäischen Länder "etablierte Praxis" gewesen, auf entsprechende gentechnische Verfahren Patente zu erteilen. Seit 1998 gibt es eine entsprechende EU-Richtlinie dazu, die jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt wird.
Ein Gen für das Schwangerschaftshormon Relaxin hat das EPA laut Greenpeace 1991 vergeben. Das Hormon erweitert Bindegewebe von Schwangeren. 1995 habe das Amt ein Patent für ein Gen erteilt, das die Anfälligkeit für Stress regele. Ein Patent über die Veränderung von weiblichen Brüsten, die dann mit ihrer Milch Arzneimittel produzieren könnten, folgte 1998. Bereits 1987 ist laut einer Greenpeace-Mitteilung ein Gen-Patent für ein Interferon, einen Immunbotenstoff, erteilt worden.
Die Beispiele zeigten, dass das umstrittene Patent auf gentechnisch veränderte Embryonen nur die Spitze des Eisberges sei, heißt es im Magazin. Beantragt seien unter anderem Patente auf ein Gen aus der Lunge, für Therapien gegen Asthma und Krebs und ein Hautwachstums-Gen, das bei der Behandlung von Hautkrebs und Hautinfektionen eine Rolle spielen könnte. Auch für verschiedene Verfahren zum Klonen seien Anträge gestellt.
Nach Auskunft des Münchner Patentanwalts Rolf Wilhelms bestand bis zum Jahr 1998 keine Rechtsgrundlage, Gene zu patentieren. 1998 ist die Europäische Richtlinie für biotechnische Erfindungen in Kraft getreten, die jedoch noch nicht in allen Ländern umgesetzt ist. Inwieweit sie Patente auf Gentechnik erlaubt, ist umstritten. Dort heißt es, Gene seien als "bloße Entdeckungen" nicht patentierbar. "Isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers einschließlich Gene" können aber Gegenstand einer Patentierung sein.
Die EPA-Zeichnerstaaten haben bis 30. Juli 2000 Zeit, zu dieser Richtlinie gültige Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Somit können die EPA-Staaten laut Wilhelms festschreiben, dass Gene grundsätzlich nicht patentierbar sind. Dies müsste bis zum 30. Juli von den 19 Staaten, darunter Deutschland, aber vereinbart werden.
Die Richtlinie sei sehr widersprüchlich, sagte Greenpeace- Gentechnik-Experte Christoph Then. "Wir hoffen, dass der Bundestag sie ganz klar so auslegt, dass menschliche Gene nicht patentierbar sind." Die Niederlande und Italien haben laut Greenpeace gegen die Richtlinie bereits beim Europäischen Gerichtshof geklagt. Nach Auskunft des Patentamts sind Gene an sich Entdeckungen und als solche nicht patentierbar. Ein isoliertes Gen jedoch, dass durch ein Verfahren behandelt wird und dann eine Eigenschaft bedingt, etwa die Resistenz von Pflanzen gegen Schädlinge ist eine Erfindung und deshalb patentierbar. |