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N A C H R I C H T E N
25.02.2000 Reform des Embryonenschutz-Gesetzes gefordert: Überprüfung am Stand der WissenschaftDarmstadt (dpa) - Der Darmstädter Professor Hans Günter Gassen hat eine Überarbeitung des Embryonenschutz-Gesetzes gefordert. "Das derzeitige Gesetz ignoriert Fortschritte der Wissenschaft und setzt mit seinem Verbot an der falschen Stelle an", sagte der Leiter des Instituts für Biochemie an der Universität Darmstadt am Donnerstag in einem dpa-Gespräch. Gassen sprach sich gleichzeitig gegen das umstrittene Patent auf genmanipulierte menschliche Embryozellen aus, da es die "Freiheit der Forschung" behindere.
Die Politiker verweigerten sich seit Jahren, das Embryonenschutz- Gesetz im Hinblick auf den tatsächlichen Stand der Wissenschaft zu überprüfen, sagte Gassen, der auch Biotechnologie-Beauftragter der hessischen Technologiestiftung ist. "Bei so komplizierten Lagen, die für die künftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung so extrem wichtig sind, kann man nicht ausschließlich mit Verboten arbeiten."
In seiner jetzigen Form verbietet das Gesetz nach Gassens Worten ganz allgemein, menschliches embryonales Gewebe gentechnisch zu verändern. Dadurch werde der Wissenschaft der Weg blockiert, vielversprechende Heilungsmethoden gegen Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer und Nierenversagen zu entwickeln. "Was auf jeden Fall verboten bleiben muss, ist die gentechnische Manipulation von embryonalen Stammzellen, die dazu bestimmt sind, in den Mutterleib verpflanzt zu werden, um ein Kind heranwachsen zu lassen."
Der Wissenschaft sei jedoch zu erlauben, von abgestoßenen oder abgetriebenen Föten undifferenzierte Zellen zu erhalten, aus denen im Labor neues Gewebe für schwer kranke Patienten gezüchtet werden könne. "Wir können nicht so argumentieren, dass wir einerseits jemandem 30 Sekunden nach dem Gehirntod die Niere entnehmen dürfen, dass wir aber andererseits einem abgetriebenen Embryo, der in den Mülleimer wandert, nicht zuvor einzelne Zellen entnehmen dürfen." Wenn klar sei, dass das Zellmaterial zum Heilen bestimmt ist, "und nicht, um Menschenzüchtung zu betreiben", dann sei die Argumentation des Embryonenschutz-Gesetzes nicht überzeugend.
Gassen kritisierte das diskutierte Patent auf manipulierte Embryozellen. "Das Patent stellt die gentechnische Entwicklung, die für medizinische Behandlungen wichtig ist - die aber zu Recht auch äußerst umstritten ist - in das Eigentumsrecht eines einzelnen Unternehmens." Die auf dem Gebiet der Medizin bedeutsame Gentechnik bedürfe stattdessen zuallererst der "Freiheit der Forschung". Zugleich verstoße es aber auch gegen die derzeitige Rechtslage und letztlich gegen das Grundgesetz, das die Unantastbarkeit der menschlichen Würde festschreibt. |