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N A C H R I C H T E N

25.02.2000

"Fixerstuben" sind künftig legal - Keine rechtsfreien Räume

Bonn/Berlin (dpa) - "Fixerstuben" zur kontrollierten Drogeneinnahme sind künftig legal. Das umstrittene Projekt der Bundesregierung fand am Freitag im zweiten Anlauf auch die Billigung des Bundesrates. Damit können überall so genannte Drogenkonsumräume eingerichtet werden, ohne dass sich die Mitarbeiter strafbar machen. Fixerstuben als Einrichtungen gegen die Verelendung der Drogenabhängigen gibt es bereits in Hamburg, Hannover, Frankfurt/Main und Saarbrücken. Bayern will auch künftig keine Fixerstuben zulassen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Christa Nickels (Grüne), sagte, mit dem Bundesratsbeschluss sei "ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Hilfen für langjährige, gesundheitlich verelendete Drogenabhängige getan worden". Nun komme es darauf an, dass die Länder schnellstmöglich eigene Rechtsverordnungen erlassen, damit die Drogenhilfeeinrichtungen dies auch in rechtlich abgesicherter Form tun können. Dazu haben sie zwei Jahre Zeit.

Die Länderkammer billigte in Bonn ohne Aussprache den Kompromiss des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, dem am Donnerstag schon alle Fraktionen des Bundestages mit Ausnahme der CDU/CSU zugestimmt hatten. Darin wurde der Gesetzentwurf noch um Regelungen für ausstiegsorientierte Beratungs- und Therapieangebote sowie um die Einrichtung eines zentralen Methadon-Registers ergänzt. Unterstützung fand das Gesetz auch bei den CDU-regierten Ländern Hessen und Saarland. Dieser Schritt zeigt nach den Worten von Nickels, dass auch im Lager der Union "ideologische Scheuklappen abgelegt worden sind".

Das neue Gesetz bietet eine bundesweiten Rahmen zur rechtlichen Absicherung von Drogenkonsumräumen. Für diese sind zehn Mindestanforderungen festgelegt worden. Die meisten davon betreffen gesundheitliche Fragen und regeln die Kontrolle für die in den Fixerstuben konsumierten Rauschgiften. Auch ist festgelegt, dass Fixerstuben keine rechtsfreien Räume sein dürfen: Straftaten, insbesondere Drogenhandel, sind dort nicht erlaubt, müssen vielmehr nach den allgemeinen Strafvorschriften verfolgt werden.

Das Gesetz verpflichtet die Träger der Einrichtungen außerdem, zusammen mit den Behörden Straftaten in den Fixerstuben sowie in deren "unmittelbaren Umfeld" durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Mit diesen Bestimmungen wurde nach Auffassung der Drogenbeauftragten zugleich den Bedenken der Vereinten Nationen gegen Drogenkonsumräume Rechnung getragen.

Lexikon: "Fixerstuben"

"Fixerstuben" gibt es in Deutschland seit 1994. In den von kommunalen oder freien Trägern betreuten Räumen finden Drogensüchtige einwandfreie hygienische Bedingungen vor. Durch die kostenlose Abgabe von sauberem Spritzbesteck etwa an Heroinabhängige sollen Infektionen mit Krankheiten wie Aids oder Hepatitis verhindert werden. Im Mittelpunkt der Projekte steht außerdem die medizinische und psychosoziale Betreuung der Süchtigen. Drogen oder Ersatzdrogen wie Methadon werden an die Süchtigen in den Fixerstuben allerdings nicht abgegeben.

Die erste "Fixerstube" war vor sechs Jahren als Angebot an die Frankfurter Drogenszene eröffnet worden. Mittlerweile gibt es "Fixerstuben" auch in Hamburg, Hannover und Saarbrücken. Viele arbeiten am Rande ihrer Kapazitätsgrenzen und betreuen oft bis zu mehreren hundert Süchtige am Tag. Eine gesetzliche Grundlage dafür gab es bislang nicht. Die Mitarbeiter der Betreuungseinrichtungen machten sich deshalb formaljuristisch immer strafbar.