Anzeige: |  |
N A C H R I C H T E N
23.02.2000 Gericht hilft kinderlosen Ehepaaren: Krankenkassen müssen auch für Spezial-Befruchtung zahlenCelle (dpa) - Krankenkassen müssen kinderlosen Ehepaaren unter bestimmten Bedingungen eine spezielle künstliche Befruchtung zahlen. Voraussetzung sei, dass der Mann an einer schweren Zeugungsunfähigkeit leidet, entschied das Sozialgericht Niedersachsen in Celle am Mittwoch (Aktenzeichen: L 4 Kr 130/98).
Die von einer Kindergärtnerin aus Hannover verklagte Kasse hatte sich auf den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen berufen. Dieser hatte die in diesem Fall angewandte "ICSI"-Methode aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichts haben diese Richtlinien aber wegen "der fehlenden demokratischen und rechtsstaatlichen Legitimation des Ausschusses" keine bindende Wirkung für die Versicherten. Der Ausschluss der "ICSI"-Methode sei daher rechtswidrig.
Der Ehemann der 36 Jahre alten Klägerin hatte jahrelang vergeblich versucht, ein Kind zu zeugen. Untersuchungen ergaben, dass der 39-jährige zu wenig und zu langsame Spermien hat. Erst durch diese Spezialbefruchtung konnte der Kinderwunsch erfüllt werden. Bei dem "ICSI"-Verfahren (Intracytoplasmatische Spermainjektion) wird ein einzelnes Spermium mit einer Injektionsnadel in die Eizelle gebracht. Pro Versuch entstehen Kosten allein für diesen Vorgang von 2.274 Mark.
Das Sozialgericht ließ die Revision zum Bundessozialgericht zu, weil dieses bislang in Verfahren, in denen die Richtlinien des Bundesausschusses eine Rolle spielten, zu gegenteiliger Auffassung gelangt war.
Rund zwei Millionen Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Für einen Großteil von ihnen gilt das "ICSI"-Verfahren als einzige Hoffnung. Seit der Einführung vor sechs Jahren wurden in Deutschland rund 13.000 Kinder so gezeugt. |