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N A C H R I C H T E N
23.02.2000 Grüner-Star-Früherkennung sinnvoll: Aber Kostenübernahme bleibt umstrittenBerlin/Düsseldorf (Sven Appel) - Blind zu werden ist für viele Menschen die Horrorvision schlechthin. Rund 155 000 Erblindete und rund eine halbe Million Sehbehinderte gibt es derzeit in Deutschland. "Eine der häufigsten Ursachen ist der so genannte Grüne Star, auch Glaukom genannt", sagt Thomas Nicolai, Sprecher des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in Berlin.
Der Grüne Star ist eine besonders tückische Krankheit: Im Frühstadium bemerken Betroffene keine Symptome. Tauchen die ersten Beschwerden auf, ist es für eine Heilung meist schon zu spät. Für die rechtzeitige Entdeckung und den Beginn einer Behandlung ist eine Früherkennungsuntersuchung notwendig. Doch wer die bezahlt - der Versicherte oder die Krankenkasse -, darüber streiten sich Kassen und Augenärzte. Die Kostendiskussion sorgt nach Auffassung von Verbraucherschützern für Unsicherheit bei vielen Patienten. Trotzdem sollte auf keinen Fall auf die Untersuchung verzichtet werden, sagt Silvia Pleschka, Medizin-Expertin der Verbraucher Initiative in Berlin.
Zur Früherkennung gehören die Messung des Augeninnendruckes sowie die Untersuchung des Sehnervs. Beides bezahlt zum Beispiel die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Bayern nur dann, wenn der Patient mindestens 40 Jahre alt ist oder zu einer Risikogruppe gehört, sagt AOK-Sprecher Markus Braun in München. Besonders gefährdet sind beispielsweise Personen, bei denen Verwandte bereits erkrankt sind, denn der Grüne Star ist vererbbar.
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) regelt die Bezahlung ähnlich: "Vom 40. Lebensjahr an hat jeder Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung", sagt DAK-Pressereferentin Britta Cassone in Hamburg. Ansonsten werden die Kosten - ähnlich wie bei der AOK Bayern - nur dann übernommen, wenn der Patient einer Risikogruppe angehört oder entsprechende Beschwerden hat.
Die Augenärzte sehen das anders: Sie gehen davon aus, dass die Früherkennungsuntersuchung grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der Kassen gehört. Deshalb führen viele Ärzte die Untersuchung gegen Rechnung durch, der Patient bezahlt sie dann also aus eigener Tasche. "Seit dem 01. Oktober 1999 werden die Kosten nicht mehr von den Krankenkassen übernommen", sagt Kerstin Knirsch, Pressesprecherin des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) in Düsseldorf. Aus BVA-Sicht bleibt den Ärzten also gar nichts übrig, als privat abzurechnen.
Dem widerspricht AOK-Sprecher Braun: "Eigentlich sind die Augenärzte verpflichtet, die betreffenden Patienten darauf hinzuweisen, dass die Kosten von den Krankenversicherungen übernommen werden." Dies werde jedoch häufig nicht getan, denn die private Abrechnung schone das Jahresbudget der Kassenärzte, für dessen Überschreitung sie Strafe zahlen müssten. Braun rät allen Anspruchsberechtigten - also zum Beispiel den über 40-Jährigen -, in jedem Fall auf einer Abrechnung durch die Kasse zu bestehen.
Der Streit zwischen Kassen und Ärzten hat inzwischen auch das Landgericht München II beschäftigt, ohne dass in der Sache eine Entscheidung getroffen wurde. Insgesamt sei die unübersichtliche Haltung von Ärzten und Kassen der Glaukom-Früherkennung nicht förderlich, sagt Thomas Nicolai vom DBSV.
Die Untersuchung kostet rund 30 Mark, sagt Silvia Pleschka. Die Verbraucherschützerin weiß von Fällen, in denen auch bei über 40-jährigen Patienten die Kassen nicht gezahlt haben. Finanziert wird laut Pleschka zudem lediglich die Diagnose, also die Feststellung der Krankheit und nicht die Vorsorgeuntersuchung an sich. Das Problem sei aber, dass es für eine Heilung meist schon zu spät ist, wenn Beschwerden wie eine vernebelte Sicht und Kopfschmerzen auftreten.
Aus diesem Grunde sollte jedermann spätestens nach seinem 30. Geburtstag regelmäßig entsprechende Untersuchungen durchführen lassen - auch dann, wenn er die Kosten selbst tragen muss. Die Rechnung, so Silvia Pleschka, könne man ja dennoch bei seiner Kasse einreichen - und sei es nur, um dort für mehr Problembewusstsein zu sorgen. |