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N A C H R I C H T E N
22.02.2000 Bestechlicher Oberarzt nahm 180.000 Mark Provisionen: Zwei Jahre Haft auf BewährungOffenburg (dpa) - Das Landgericht Offenburg hat am Dienstag einen ehemaligen Offenburger Oberarzt in einem Revisionsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss der Mediziner an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen 50.000 Mark zahlen. Ihm wurden insgesamt 26 Fälle der Untreue und 26 Fälle der Bestechlichkeit nachgewiesen.
Der heute 51-jährige Arzt war 1998 vom Landgericht Offenburg wegen Untreue in 26 Fällen und Bestechlichkeit in elf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und 50.000 Mark Strafe verurteilt worden. Der Kardiologe an einer Offenburger Klinik hatte bei einer italienischen Firma überteuerte Herzschrittmacher eingekauft und dafür Provisionen von rund 180.000 Mark in die eigene Tasche gesteckt. Der Mediziner hatte in der ersten Verhandlung ausgesagt, bei den Zuwendungen habe es sich eine Gegenleistung für wissenschaftliche Arbeit gehandelt, was er allerdings nicht beweisen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit Revision gegen das Urteil eingelegt, da das Gericht 13 Essenseinladungen im Wert von bis zu 1.500 Mark und zwei Reisen nach Italien im Wert von je 2.000 Mark nur als Vorteilsannahme gewertet hatte. In der Revisionsverhandlung hatte der Angeklagte eingeräumt, sich auch dabei bestechlich gezeigt zu haben, so dass das Gericht alle Fälle von Vorteilsannahme als Bestechlichkeit betrachtete und ein härteres Urteil aussprach. |