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N A C H R I C H T E N
20.02.2000 Patent auf manipulierte Embryonen "aus Versehen" erteilt: Greenpeace erhebt EinspruchMünchen (dpa) - Das Europäische Patentamt hat erstmals ein Patent auf gentechnisch veränderte menschliche Embryozellen erteilt und dabei gegen eigene Richtlinien verstoßen. Drei Prüfer hatten das Patent nach Auskunft der Behörde offenbar "aus Versehen" erlassen. Es widerspreche auch deutschen Gesetzen und den EU-Patentrichtlinien der Behörde, räumte Patentamtssprecher Rainer Osterwalder am Montag in München ein. Das Patent ermögliche theoretisch die Konstruktion eines gentechnisch veränderten Menschen, berichteten Greenpeace und die "Financial Times Deutschland" in Hamburg. Ein Patent bedeute aber nicht zugleich eine Erlaubnis, dies auch zu tun, betonte Osterwalder.
Bei dem patentierten Verfahren handelt es sich um die Entnahme von Embryozellen, die gentechnisch verändert zu Versuchen und zur Züchtung von Organen verwendet werden könnten. "Es ist nicht unsere Praxis, Patente auf Menschen zu erteilen", sagte Osterwalder. Das Patent war im Dezember 1999 erteilt worden. "Es ist traurig, das dies passiert ist", sagte der Sprecher. In der Patentschrift über Tierzellen heißt es ausdrücklich, dass auch menschliche Zellen eingeschlossen sind. Dieser Punkt war von den Prüfern laut Osterwalder übersehen worden.
Ein Patent auf das Verfahren zur Genveränderung der menschlichen Keimzellen oder zur industriellen Verwertung von menschlichen Embryonen ist auf Grund von EU-Richtlinien rechtlich nicht möglich, erläuterte Ostwalder. Das gelte weiterhin trotz des erteilten Patents vom Dezember 1999. Auch Verfahren zum Klonen von Menschen seien vom Patentschutz ausgenommen.
Nach Auskunft von Greenpeace steht hinter der Universität Edingburgh als Pateninhaber die australische Firma Stem Cell Sciences. Sie arbeite eng mit der US-Firma Bio Transplant zusammen, die wiederum eine intensive Kooperation mit Novartis unterhalte. Greenpeace verwies auf zwei weitere Patente der europäischen Behörde, die Eingriffe in menschliches Erbgut nicht ausschließen.
Das neue Patent kann nur noch durch ein Einspruchsverfahren verhindert werden. "Wir zählen auf den Einspruch einer Drittpartei", sagte der Behördensprecher. Eine andere Möglichkeit, das Patent unwirksam werden zu lassen, gebe es nicht. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kündigte unterdessen an, gemeinsam mit anderen Organisationen Einspruch einlegen zu wollen.
"Wir werden gegen das Patent Einspruch erheben, und hoffen, dass sich auch Ärzte, Juristen, Wissenschaftler und die Kirchen anschließen", sagte Greenpeace-Gentechnikexperte Christoph Then. "Wir glauben nicht, dass das Patentamt den Menschen grundsätzlich ausschließen wird." Dazu sei diese Forschung wirtschaftlich zu interessant. Großes Interesse bestehe vor allem daran, Organe aus menschlichen Embryozellen zu ziehen, Stammzellen in der Gentherapie einzusetzen und Zellen zum Test von Arzneien zu verwenden, sagte Then.
Das Patentamt will jetzt aufklären, wie es zu der unrechtmäßigen Patentzulassung kommen konnte. Als Erklärung komme die "steigende Inanspruchnahme des Patentsystems", der Produktionsdruck und Unaufmerksamkeit in Frage, sagte der Patentamtssprecher.
Er räumte ein, dass schon einmal ein Patent auf ein transgenes Tier zu unrecht erteilt worden war. Das Patent war ebenfalls auf den Menschen übertragbar. Ein Einspruchsverfahren durch Greenpeace sei noch anhängig. Dabei handelt es sich laut Greenpeace darum, Gene für Stressanfälligkeit zu übertragen. Die Firma wolle zwar Schweine untersuchen, aber der Mensch sei nicht ausgeschlossen, sagte Then. Ein weiteres Patent gebe es auf Säugetiere, die in ihrer Milch immunwirksame Stoffe produzieren. Theoretisch könne auch dieses Patent auf den Menschen angewandt werden, weil die Patentschrift sich auf Säugetiere beziehe und den Menschen nicht explizit ausschließe.
Die Patentschrift vom Dezember erwähnt dagegen ganz ausdrücklich, dass das Patent auch menschliche Zellen einschließt. Greenpeace-Sprecherin Carmane Ulmen kommentiert: "Wenn man das übersehen hat, hat man das Patent nicht gelesen."
Der Schweizer Pharmakonzern Novartis betonte, er habe mit dem Patent EP 695 351 nichts zu tun. Ein Forschungs-Abkommen mit der amerikanischen Firma Bio Transplant beziehe sich nur auf die Übertragung von Organen genetisch veränderter Tiere auf den Menschen, sagte Novartis-Sprecher Mark Hill in Basel.
Lexikon: Europäisches Patentamt
Wer eine Erfindung oder eine Methode vor unliebsamer Konkurrenz in Europa schützen will, wendet sich an das Europäische Patentamt (EPA) in München. Die etwa 4.000 Mitarbeiter der Behörde richten sich nach dem Europäischen Patentübereinkommen, das 1973 in München von 16 Staaten unterzeichnet wurde. Ziel war es, den Patentschutz in Europa einfacher und billiger zu machen.
Statt einer Vielzahl von Anmeldungen in jedem einzelnen Land reicht heute ein einziger Antrag für den Patentschutz in den mittlerweile 19 Ländern aus. Mitglieder sind die Staaten der Europäischen Union plus Liechtenstein, die Schweiz, Monaco und Zypern. Der Schutz hat eine Laufzeit von 20 Jahren.
Von den knapp 40.000 Patenten, die 1997 erteilt wurden, entfielen fast 10.000 auf die USA und 9.000 auf japanische Firmen. An deutsche Anmelder gingen 7.800 europäische Patente. |