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N A C H R I C H T E N

20.02.2000

Ersatzkrankenkassen suchen neue Geldquellen: Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer verlangt

Stuttgart (MEDI-Report) - Die Ersatzkrankenkassen haben Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) aufgefordert, die gesetzliche Krankenversicherung zu stärken. "Arbeitnehmer sollten sich künftig nur bei gesetzlichen Krankenkassen versichern dürfen", sagte der Vorsitzende des Ersatzkassenverbandes, Herbert Rebscher, der "Welt am Sonntag". Die privaten Krankenkassen würden dann lediglich für Selbstständige zugänglich bleiben.

Es sei nicht zu erklären, weshalb Arbeitnehmer in Westdeutschland mit einem Verdienst unter 6.450 Mark im Monat und in Ostdeutschland unter 5.320 Mark "zwangsweise bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, während sich Besserverdienende von der Solidargemeinschaft abwenden können". Jährlich verließen 300.000 Beitragszahler die gesetzliche Krankenversicherung. Gleichzeitig kehrten bis zu 180.000 Versicherte von den privaten Kassen zurück.

Rebscher warnte: "Wir haben es mit einer doppelten Entsolidarisierung zu tun. Die gesetzlichen Kassen verlieren gesunde, zahlungskräftige Beitragszahler und werden durch zurückkehrende, kostenintensivere Menschen belastet." Diese Schieflage koste die Solidargemeinschaft jährlich mehrere Milliarden Mark.

Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Samstagausgabe) hat zum Beispiel die Barmer Ersatzkasse (BEK) in Wuppertal hat im vergangenen Jahr ein Defizit in Höhe von 320 Millionen Mark verbucht. 1998 habe sie noch ein Plus von 151 Millionen Mark erzielt. Die Lücke könne aber weitgehend aus Rücklagen und durch Betriebsmittel abgedeckt werden, sagte BEK-Sprecher Axel Wunsch der Zeitung. Der Beitragssatz von 13,9 Prozent werde daher im laufenden Jahr stabil bleiben.

Hauptgründe für das Defizit seien nach Angaben des BEK-Sprechers die hohe Einzahlung in den Risikostrukturausgleich in Höhe von drei Milliarden Mark sowie die gestiegenen Ausgaben für Arzneimittel. Insgesamt nahmen die Leistungsausgaben je Mitglied bei der Barmer um 2,5 Prozent zu.

Keine Angaben machten die Vertreter der Krankenkassen zum Anstieg der Verwaltungsausgaben, die in den vergangenen Jahren neue Rekordhöhen erreichten. Nach der letzten Jahresstatistik des Bundesgesundheitsministeriums beliefen sich die Verwaltungskosten der Krankenkassen auf 13,1 Milliarden Mark. Laut Statistik sind damit die Verwaltungsausgaben seit 1989 allein im Westen um insgesamt 52 Prozent gestiegen, d.h. im Durchschnitt um über 5 Prozent pro Jahr.

Höhere Verwaltungskosten verzeichneten insbesondere die Ersatzkassen. "Besonders schlimm war die Verschwendung bei den Ersatzkassen, wo die Ausgaben für die Kassenverwaltung um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, während die Leistungsausgaben für die Versicherten nur um 2,3 Prozent zulegten", hieß es im August 1999 aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV). Nach deren Erklärung sind "die Kassen damit der schlimmste Kostentreiber in der Gesetzlichen Krankenversicherung". Der stellvertretende KÄBV-Hauptgeschäftsführer warf den Kassen Verschwendung vor: "Würden die Krankenkassen vernünftig wirtschaften, könnten sie jährlich drei Mrd. DM sparen. Riesige Verwaltungspaläste mit hohen Unterhaltskosten und eine aufgeblähte Personalstruktur kommen den Patienten teuer zu stehen. Die Kassen wollen den Patienten und Ärzten mit der Gesundheitsreform Disziplin aufzwingen, obwohl sie selbst völlig disziplinlos das Geld der Beitragszahler für die eigene Verwaltung ausgeben."

Diese ungehemmte Entwicklung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen müsse rigoros gestoppt und einer ebenso stringenten Begrenzung unterworfen werden, wie die übrigen Sektoren des Gesundheitswesens. Dies forderte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchowbundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Maximilian Zollner, angesichts der Kostenexplosion in diesem Bereich. Es sei nicht einzusehen und unseriös, die Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung durch Budgets zu knebeln, während die Krankenkassen das Geld der Versicherten mit vollen Händen aus dem Fenster würfen.

Zollner hatte deshalb Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer bereits vor Monaten nachdrücklich aufgefordert, die Krankenkassen zu verpflichten, bei den Ausgaben für Verwaltungskosten Grenzen einzuhalten. Die Gesundheitsreform 2000 sehe z.B. vor, dass beim Arzneimittelbudget aus den Ausgabenbeträgen der drei Kassenärztlichen Vereinigungen mit den niedrigsten Ausgaben für Arzneimittel der Mittelwert gezogen werde, der dann auch für die übrige Bundesrepublik gelten solle. Analog dazu wäre es nur gerecht, bei den Krankenkassen den selben Maßstab anzusetzen.