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N A C H R I C H T E N
18.02.2000 Qualitätssicherung für Demenzkranke: Gesundheitsministerin will einen Pflegetag außer HausBerlin (dpa) - Wer geistig verwirrte Angehörige zu Hause pflegt, soll künftig ein Mal pro Woche Entlastung durch teilstationäre Tagespflege bekommen. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) will dazu die Leistungen der Pflegeversicherung ausweiten. Zugleich soll ein neues Gesetz die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Diensten sicherstellen und verbessern. Beide Pläne stellte die Ministerin am Freitag in Berlin vor. Eine neue Diskussion über höhere Beitragssätze als Folge der Leistungsausweitung lehnte sie ab. Union und FDP kritisierten die ungeklärte Finanzierung.
Demenzkranke, die intensiver Betreuung bedürfen, sollen nach Fischers Plänen ein Mal wöchentlich in die Obhut von Pflegestellen gebracht werden können, ohne dass dies - wie bisher - mit den Leistungen der häuslichen Pflege verrechnet wird. Fischer will damit nicht nur die Angehörigen entlasten, sondern auch die Tagespflegestellen fördern.
Nach ihren Angaben leben etwa 500.000 geistig Verwirrte zu Hause, viele davon sind altersverwirrt. Lediglich 7.000 nahmen bislang die so genannte teilstationäre Pflege in Anspruch, obwohl es dafür 12.000 bis 13.000 Tagespflege-Plätze gebe. Die Ministerin geht davon aus, dass von dem Angebot nach und nach bis zu 130.000 Betroffene Gebrauch machen. Dies würde rund 500 Millionen Mark jährlich kosten; ein Betrag, den die Pflegeversicherung nach den Worten Fischers zunächst ohne Beitragssatzanhebung bewältigen könne.
1999 hatten die Pflegekassen erstmals mehr ausgegeben als eingenommen. Das Defizit konnte aber - ohne Rückgriff auf das Finanzpolster von rund neun Milliarden Mark - aus den Zinserträgen gedeckt werden. Fischer rechnet damit, dass die finanziell kritische Schwelle erst im Jahr 2008 überschritten wird, sofern dann mehr als die zu Grunde gelegten 130.000 Betroffenen die Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.
Der CDU-Sozialpolitiker Ulf Fink wie auch der FDP-Abgeordnete Detlef Parr kritisierten, Fischer lege einen Vorschlag vor, ohne zu sagen, wie er finanziert werden solle. Niemand bestreite, dass es bei der Versorgung altersverwirrter Pflegebedürftiger Handlungsbedarf gebe. Das sei aber nicht nur im ambulanten Bereich der Fall, sondern auch in Pflegeheimen, meinte Parr.
Bei der Qualitätssicherung in der Pflege will Fischer durch einen gesetzlichen Rahmen ein "hohes Betreuungsniveau" sicherstellen und dazu "klare Standards definieren, die für alle Beteiligten verbindlich sind". Zwar soll primär die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen gestärkt werden, doch sind auch schärfere Kontrollen und Sanktionen bei gravierenden Missständen vorgesehen. Fischer geht davon aus, dass ihre Vorstellungen noch in der ersten Jahreshälfte auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. |