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N A C H R I C H T E N

16.02.2000

Bundesverfassungsgericht: Verbot der Frischzellentherapie unzulässig

Karlruhe (dpa) - Sanatorien dürfen ihre Patienten auch weiterhin mit der so genannten Frischzellentherapie behandeln. Das Bundesverfassungsgericht hob in einem am Mittwoch verkündeten Urteil das 1997 erlassene Verbot der einstmals populären Verjüngungskur auf. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung sei nichtig, weil nicht der Bund, sondern die Länder dafür zuständig seien, erklärten die Karlsruher Richter. Zu möglichen Gesundheitsrisiken der umstrittenen Therapie äußerte sich das höchste deutsche Gericht nicht.

Das Gericht gab den Verfassungsbeschwerden von vier Ärzten aus Bayern und Rheinland-Pfalz wegen Verletzung ihrer Berufsfreiheit statt. Sie fürchteten um die Existenz ihrer privatärztlichen Sanatorien. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihnen schon 1997 mit einer einstweiligen Anordnung vorerst Recht gegeben, so dass sie auch nach dem Verbot weiter praktizieren durften.

Die aus ungeborenen Lämmern gewonnenen Frischzellen würden nicht wie ein Medikament bundesweit über Apotheken "in Verkehr gebracht" - nur dies könnte der Bund nach der Kompetenzregelung des Grundgesetzes verbieten, heißt es in der Urteilsbegründung. Vielmehr würden die Frischzellen innerhalb des Sanatoriums hergestellt und unmittelbar den jeweils behandelten Patienten injiziert. Der Erste Senat unter Vorsitz von Hans-Jürgen Papier weiter: "Heilbehandlungen finden regelmäßig nur in einem begrenzten Wirkungskreis statt. Sie sind wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Berufsausübungsfreiheit sowie Gegenstand der ärztlichen Sorgfaltspflicht und Verantwortung, für deren Überwachung die Länder zuständig sind."

Nach den Worten des Mainzer Professors Friedhelm Hufen, der die Ärzte in Karlsruhe vertreten hatte, ist ein Verbot der Therapie durch die Länder unwahrscheinlich. Nach dem Urteil seien Frischzellen nun nicht mehr als "Arzneimittel" anzusehen, für deren Verbot bereits ihre "Bedenklichkeit" ausreiche. Vielmehr müssten die Länder eine "konkrete Gefährlichkeit" der Kur nachweisen.

Zu den Anhängern der seit Jahrzehnten praktizierten Therapie gehörten Prominente wie Konrad Adenauer, der 50er-Jahre-Fußballstar Fritz Walter, die Schauspieler Willy Millowitsch und Brigitte Mira sowie der Showmaster Wim Thoelke. Die Methode war 1997 unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) untersagt worden. Eine medizinische Wirksamkeit habe nicht festgestellt werden können, hieß es damals. Dagegen bestehe das Risiko von Infektionen, allergischen Reaktionen wie auch der Ansteckung mit BSE, Tollwut oder Scrapie.

Aus Sicht ihrer Befürworter lindert die Kur vor allem Altersbeschwerden wie Gelenkerkrankungen oder Hautkrankheitssymptome. Die Zellen werden aus Föten von Schafen gewonnen, die - um Krankheitsübertragungen auszuschließen - in einer geschlossenen Herde gehalten werden. Mit den aus einem ungeborenen Lamm gewonnenen Frischzellen können 15 bis 20 Patienten behandelt werden. Bundesweit arbeiten noch rund zehn Sanatorien mit der Verjüngungskur.

Einer der Beschwerdeführer, der Arzt Claus Martin aus Rottach- Egern, betonte am Mittwoch in Karlsruhe, in Bayern sei kein einziger Fall bekannt gewesen, bei dem die Therapie zu einer Gefährdung geführt habe. "Durch das Verbot ist uns großer Schaden zugefügt worden." Das Urteil sei ein "Sieg für die Therapiefreiheit". Mit der Kur könnten chronische Erkrankungen geheilt und Schmerzen gelindert werden. Auf die aus der Schulmedizin geäußerte Kritik an der alternativen Heilmethode entgegnete er: "Wir sind alle Schulmediziner."