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10.02.2000 Cannabis als Medizin: Den Joint auf Rezept wird es nicht gebenKarlsruhe (Wolfgang Janisch) - Schwer kranken Patienten muss es wie Hohn vorkommen: Sie leiden an Aids, Krebs oder Epilepsie - doch ihre Hoffnung, bestimmte Symptome durch Einnahme der Droge Cannabis zu lindern, wird ausgerechnet durch Vorschriften erschwert, die dem Schutz der Gesundheit dienen sollen. Denn Cannabis ist illegal, so bestimmt es das Betäubungsmittelgesetz. Einen möglichen Ausweg aus dem Dilemma hat nun das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt.
Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss können Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen, dass ihnen der Einsatz von Cannabisprodukten - aus der Hanfpflanze werden Haschisch und Marihuana hergestellt - zu medizinischen Zwecken gestattet wird. Ob dies den Patienten weiter hilft, ist freilich ungewiss. Denn erstens wird das Bundesinstitut eine solche Erlaubnis nur für Cannabisprodukte erteilen, deren medizinische Tauglichkeit erwiesen ist. Zweitens wäre es auch mit einer solchen Erlaubnis nach der geltenden Rechtslage nicht möglich, sich entsprechende Substanzen vom Arzt verschreiben zu lassen und anschließend in der Apotheke einzukaufen. Nach den Worten von Horst Möller, Referent im Bundesgesundheitsministerium, hilft daher nur der Weg über das Arzneimittelgesetz: Cannabisprodukte müssten als Medikament zugelassen werden - was kein rechtliches, sondern allein ein medizinisches Problem sei.
Das Ministerium steht solchen Forderungen durchaus positiv gegenüber. Schon jetzt können sich Patienten das in den USA zugelassene Medikament "Marinol" verschreiben lassen, das den Cannabis-Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Der Nachteil: Durch den Import ist Marinol sehr teuer - nach Angaben des Bremer Professors Lorenz Bölliner muss ein Krebspatient dafür rund 2.000 Mark im Monat aufwenden, was die Krankenkassen meist nicht erstatteten.
Böllinger, der die Verfassungsbeschwerden von acht Patienten in Karlsruhe vertreten hatte, hält das Naturprodukt Cannabis allerdings auch deshalb für besser geeignet als das synthetische Marinol, weil es neben THC auch zahlreiche andere Wirkstoffe enthalte. "Es spricht viel dafür, dass die erwünschte Wirkung sich mit dem Naturprodukt besser erzielen lässt." Am Berliner Klinikum Charite wird dies derzeit in einer Studie überprüft. Dort werden Krebspatienten mit Cannabisprodukten gegen Schmerzen und Appetitlosigkeit behandelt. Nach Böllingers Angaben lindert Cannabis auch die Symptome spastischer Erkrankungen.
Vor der Zulassung eines Medikament, so betont Möller, müssten Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Stoffes wissenschaftlich nachgewiesen werden. Zudem müsse er in einer "reproduzierbaren Qualität" vorhanden sein. Diese Voraussetzung erfüllen "handelsübliches" Haschisch oder Marihuana nicht, weil deren genaue Zusammensetzung und Konzentration nicht feststeht, sondern je nach Verschnitt variiert. In der Charite wird deshalb mit einem standardisierten Cannabisextrakt experimentiert. Im Klartext heißt dies: Den Joint auf Rezept wird es auch bei einer Cannabiszulassung nicht geben. |