Anzeigen
 Angstambulanz - die Spezialisten nicht nur für Ärzte mit Angst
 
 

  Ärzte und Psychotherapeuten schreiben Klartext: MEDI-Report mit der "Initiative für Ehrlichkeit in der Gesundheitspolitik".

Dr. med. Jörg D. Schoenen:  Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein entstand ohne "Krieg und Mord"
 Medi Specials
 Medi: 115 Ärzte raus
 Berlin: Medi abgeblitzt
 KÄVNW: Bald kaputt?
 ICD-10: KÄV blamiert
 
Werner: Gelbe Karte
Lachen ist die beste MEDI-S-in: Lachen Sie mit uns.
 Perspektiven
 Bundestag: 14,5 Pf. Psychohonorar?
 Gutachten-Unfug: 24 Mio. für die Katz
 Medi-Netz: Erstzugang gefährdet
 Genial: KÄBV-Selbstzerstörung
 Plattmacher: 14 DM/Therapiestunde
  ISSN 1610-6237  Hrsg. v. Dietmar G. Luchmann, Stuttgart  Redaktion: redaktion@medi-report.de   Tel 0190-877924   Fax 0190-836015-974
  Unabhängig, neutral und objektiv  -  Das Internet-Magazin zur Förderung der Transparenz im deutschen Gesundheitsmarkt



Home + Start
Nachrichten
Brennpunkt
Die Initiative
Datenschutz
MEDI-Forum
MEDI-Reports
Medi-Verbund
Medizinrecht
Presseschau
Redaktion
Newsletter
News Archiv
noMEDI-Sign
Nutzungsrecht




 Büchersuche
 Suchbegriff

[ Nach oben ]
30.000
Abnehmen
Wein
Killerzellen
Akupunktur
Transplantation
Wahnsinn
Soziale Phobie
Epidemie
Schmerzen
Embryonen
Gen-Patente
"Bionic Chip"
Zahnmedizin
Zahnärzte
Brustkrebstest
Kleinfamilie
Stress, Lärm
Aids-Skandal
UN: Drogen
Embryonen II
Legalisierung
"Fixerstuben"
Zukunftssorgen
Schweinezunge
F.D.P. Honorar
3 Jahre "Dolly"
Infektionen
Erbgut-Karte
Schluckimpfung
"Monsterfurcht"
Zappelphilipp
Windpocken
Grüner Star
Wieder fünf
Edle Blässe
Gericht hilft
Kunstfehler
Gen-Patent
Demonstranten
Schlanke Linie
Natur-Arznei
Bestechlicher
Hunderten
Millionen
Klagewelle
Grönemeyer
Alzheimer
"Ersatzteillager"
Patent
Arzneien
Gefolterte
Wenn die Seele
Geldquellen
Organozinn
Boykott
BKA-Statistik
Schlafforscher
Schokolade
Selbstzerstörung
Demenzkranke
Baia Mare
Helden
Manager-Stress
Schlafstörungen
Krebszellen
Freie Radikale
Kunstherz
Herzinfarkt
Brustkrebs
Ernährung
Genmais-Verbot
Fernreisende
Frischzellen
Frischzellen II
"Geistheiler"
Verschlafen
"Psychogurus"
Werbeverbot
Anti-Stress
Zähneknirschen
Konkurrenz
Flirten
Skalpell-Laser
Schmuddelkinder
Netzhautchip
Kopfschmerz
Mangel
BSE-Embargo
"Dr. Zorro"
Malaria
Die Deutschen
Fitness
Aidstherapie
Lungenprobleme
Bei Alkohol
Hausärzte
Leibniz-Preis
F.D.P.-Appell
Cannabis-Urteil
Cannabis-Rezept
100.000 Dollar
Valentinstag
3.900 Organe
Breast Cancer
Brillenträger
Klinikhygiene
Werbekampagne
OP-Roboter
Herzattacke
Suchtverband
Fixerstuben
Berlins Senat
Ärztekongress
BKK gewinnen
Medi-freie Netze
Schuppenflechte
Hör-Test
Kinderlose Ehe
Akupunktur
Umweltamt
Klinikkeime
Blutzuckertests
Rheuma
Bildungsgrad
Positiv-Liste
Risikoprämien
Verweigerung
Selbstdarstellung
Weichteil-Krebs
Darmkrebs
Nanotechnologie
Anti-Tumor-Pille
Welt-Charta
Arzneimittel
Depressionen
Gentherapien I
Gentherapien II
Dt. Krebshilfe
Gentechnik
Psychotherapien
Medien-Konsum
Nie wieder Diät
Schönheit
Kindstod
KÄV-Chef
Psycho-Demo
Arzt ermordete
Epilepsie
Streich-Liste
Muskelschwund
Deutschland
Pfarrer und Aids
Negativselektion
Arthritis
Marion Kiechle


Immer neugierig?
Dann machen Sie
hier MEDI-Report
zur Startseite.



P R A X I S - T I P P
Signalisieren Sie: Vertrauen ist unser wichtigstes Gut.  



MEDI-Report ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.



N A C H R I C H T E N

10.02.2000

Cannabis als Medizin: Den Joint auf Rezept wird es nicht geben

Karlsruhe (Wolfgang Janisch) - Schwer kranken Patienten muss es wie Hohn vorkommen: Sie leiden an Aids, Krebs oder Epilepsie - doch ihre Hoffnung, bestimmte Symptome durch Einnahme der Droge Cannabis zu lindern, wird ausgerechnet durch Vorschriften erschwert, die dem Schutz der Gesundheit dienen sollen. Denn Cannabis ist illegal, so bestimmt es das Betäubungsmittelgesetz. Einen möglichen Ausweg aus dem Dilemma hat nun das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt.

Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss können Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen, dass ihnen der Einsatz von Cannabisprodukten - aus der Hanfpflanze werden Haschisch und Marihuana hergestellt - zu medizinischen Zwecken gestattet wird. Ob dies den Patienten weiter hilft, ist freilich ungewiss. Denn erstens wird das Bundesinstitut eine solche Erlaubnis nur für Cannabisprodukte erteilen, deren medizinische Tauglichkeit erwiesen ist. Zweitens wäre es auch mit einer solchen Erlaubnis nach der geltenden Rechtslage nicht möglich, sich entsprechende Substanzen vom Arzt verschreiben zu lassen und anschließend in der Apotheke einzukaufen. Nach den Worten von Horst Möller, Referent im Bundesgesundheitsministerium, hilft daher nur der Weg über das Arzneimittelgesetz: Cannabisprodukte müssten als Medikament zugelassen werden - was kein rechtliches, sondern allein ein medizinisches Problem sei.

Das Ministerium steht solchen Forderungen durchaus positiv gegenüber. Schon jetzt können sich Patienten das in den USA zugelassene Medikament "Marinol" verschreiben lassen, das den Cannabis-Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Der Nachteil: Durch den Import ist Marinol sehr teuer - nach Angaben des Bremer Professors Lorenz Bölliner muss ein Krebspatient dafür rund 2.000 Mark im Monat aufwenden, was die Krankenkassen meist nicht erstatteten.

Böllinger, der die Verfassungsbeschwerden von acht Patienten in Karlsruhe vertreten hatte, hält das Naturprodukt Cannabis allerdings auch deshalb für besser geeignet als das synthetische Marinol, weil es neben THC auch zahlreiche andere Wirkstoffe enthalte. "Es spricht viel dafür, dass die erwünschte Wirkung sich mit dem Naturprodukt besser erzielen lässt." Am Berliner Klinikum Charite wird dies derzeit in einer Studie überprüft. Dort werden Krebspatienten mit Cannabisprodukten gegen Schmerzen und Appetitlosigkeit behandelt. Nach Böllingers Angaben lindert Cannabis auch die Symptome spastischer Erkrankungen.

Vor der Zulassung eines Medikament, so betont Möller, müssten Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Stoffes wissenschaftlich nachgewiesen werden. Zudem müsse er in einer "reproduzierbaren Qualität" vorhanden sein. Diese Voraussetzung erfüllen "handelsübliches" Haschisch oder Marihuana nicht, weil deren genaue Zusammensetzung und Konzentration nicht feststeht, sondern je nach Verschnitt variiert. In der Charite wird deshalb mit einem standardisierten Cannabisextrakt experimentiert. Im Klartext heißt dies: Den Joint auf Rezept wird es auch bei einer Cannabiszulassung nicht geben.

 
  © 1999-2003 Redaktion MEDI-Report: Dietmar G. Luchmann, Stuttgart [www.medi-report.de]. Alle Rechte vorbehalten.
Design und Inhalt sind gesetzlich geschützt. Für gekennzeichnete Beiträge und Abbildungen Dritter liegt das Copyright und die inhaltliche Verantwortung bei den jeweiligen Autoren bzw. Institutionen, deren Meinung nicht mit jener der Redaktion MEDI-Report übereinstimmen muss. Markenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Jede Gewähr wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. ISSN 1610-6237.