N A C H R I C H T E N 25.01.2000 Ärzte bestrahlten die falsche Brust: 40.000 Mark SchmerzensgeldHamm (dpa) - Einer Krebspatientin aus dem westfälischen Rheine ist einen Monat lang die falsche Brust bestrahlt worden. Das behandelnde Krankenhaus muss ihr nun 40.000 Mark Schmerzensgeld zahlen, entschied der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm in einem am Montag bekannt gewordenen Vergleich (Az.: 3 U 84/99). Außerdem muss das Krankenhaus sechs Prozent Zinsen auf die Schmerzensgeldsumme vom 1. Januar 1996 an zahlen. Das Landgericht Münster hatte in erster Instanz auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Mark entschieden. Die 40 Jahre alte Frau war den Angaben zufolge Anfang 1996 an der Brust operiert worden. Anschließend unterzog sie sich einer Strahlentherapie. Statt die linke Brust wurde jedoch die rechte behandelt. Die Frau habe auf Grund der komplizierten Technik im Zusammenhang mit den Bestrahlungsgeräten nicht ohne weiteres erkennen können, wohin genau die Strahlen gerichtet waren, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes. Nach Bekanntwerden des Fehlers wechselte die Frau in ein Krankenhaus im niedersächsischen Osnabrück, wo sie sich im April 1998 einer weiteren Krebsoperation an der Gallenblase unterziehen musste. Es sei nicht erwiesen, ob diese Operation bei vorheriger korrekter Behandlung überflüssig gewesen wäre, sagte der Gerichtssprecher. |