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13.01.2000 Kassenärzte: Fast überall Budget-ÜberschreitungenMannheim (dpa / MEDI-Report) - Nach einer vorläufigen Hochrechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV) haben nur drei der 23 Bezirke ihre jeweiligen Budgets eingehalten. Im Soll liegen nach dieser ersten Bilanz, die der Zeitung "Mannheimer Morgen" (Freitag) vorliegt, Hessen, Südwürttemberg und Trier. Alle anderen Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄVen) hätten ihren Finanzrahmen teils erheblich überzogen.
Desolat sei die Kassenlage vor allem im Osten, schreibt das Blatt weiter. In der KÄV Brandenburg habe jeder Arzt rein rechnerisch bis Ende November 49.500 Mark mehr ausgegeben, als ihm zustehe. In Mecklenburg-Vorpommern seien es 36.400 Mark. Die nordbadischen Ärzte - insgesamt rund 4.300 Ärzte habe die KÄV hier unter Vertrag - haben bis Ende November ein Minus von 148 Millionen Mark angehäuft. Nicht viel besser sei die Bilanz der rund 2.200 Pfälzer Ärzte: Hier summierten sich die Mehrhausgaben auf 45 Millionen Mark.
Werde der von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) gesetzlich festgelegte Kollektivregress bei Überschreitung des Gesamtbudgets tatsächlich angewandt, drohten den Ärzten Einbußen zwischen 14.200 und 21.400 Mark, schreibt der "Mannheimer Morgen". Der Hauptgeschäftsführer der KÄBV, Rainer Hess, bezeichnete die Kollektivhaftung als "willkürlich", da Ärzte belangt würden, die überhaupt keine Rezepte verschrieben, etwa Laborärzte." Außerdem müssen die, die wirtschaftlich verordnen, für die, die mit dem Rezeptblock Patientenwerbung betreiben, gerade stehen", sagte Hess der Zeitung.
Inzwischen haben bereits mehrere Ärzte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben. Der Berliner Internist Hans-Georg Fritz, der bereits Anfang Dezember für Aufsehen sorgte, als er unter Hinweis auf eine Umfrage unter Internisten aus Protest gegen die Regress-Gefahr Kassenpatienten Privatrezepte ausstellte, die Versicherte dann bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen sollten, hat am 31.12.1999 in einem Schriftsatz an die Karlsruher Verfassungsrichter gefordert, die Verfassungswidrigkeit des Kollektiv-Regresses zum Arzneimittel-Budget festzustellen. Das Dokument (Aktenzeichen beim BVerfG: 1 BvR 2260/99) findet sich in den Nachrichten des MEDI-Report.
Vier weitere Vertragsärzte aus Mecklenburg-Vorpommern vertritt der Verfassungsrechtler Karl-Heinrich Friauf, der die Regress-Regelung im Solidaritätsstärkungsgesetz mit dem Grundgesetz nicht für vereinbar hält. Verfassungsbeschwerde von Ärzten aus Mecklenburg-Vorpommern 11.01.2000
Verfassungsbeschwerde des Berliner Internisten Hans-Georg Fritz 12.01.2000
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