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11.01.2000 Kollektiv-Haftung für Ärzte: Erstmals Verfassungsbeschwerden eingereicht Schwerin / Berlin (dpa / Medi-Report) - Erstmals haben niedergelassene Ärzte in Deutschland eine Verfassungsbeschwerde gegen die Kollektivhaftung bei Überschreitungen des Arzneimittelbudgets eingereicht. Die Vorschriften dazu seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, nannte die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KÄV MV) am Dienstag in Schwerin als Grund für die Beschwerde von vier Medizinern des Landes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die seit einigen Jahren bestehende Möglichkeit, niedergelassene Ärzte für die Überschreitung des begrenzten Arzneimittelbudgets kollektiv in Regress zu nehmen, wurde durch das so genannte Solidaritätsstärkungsgesetz im Dezember 1998 weiter fortgesetzt. Bislang musste bundesweit noch kein Arzt für eine solche Überschreitung Geld an die Krankenkassen zurückzahlen, obwohl vor allem in Ostdeutschland die Budgets überschritten wurden.
Nach Angaben des Berliner Tagesspiegels vom 12.01.2000 will auch der Berliner Internist Hans-Georg Fritz mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht den drohenden "kollektiven Regress" für Kassenärzte wegen Überschreitens des gesetzlichen Arzneimittelbudgets zu Fall bringen. Fritz, der Landeschef des Berufsverbands Deutscher Internisten ist, nennt es verfassungswidrig, "für Handlungen anderer Ärztinnen und Ärzte mit seinem Vermögen zu haften, mit denen er eine Zwangsgemeinschaft bilden muss". Die Versorgung Versicherter mit Medikamenten und Heilmitteln dürfe nicht "kostenpflichtig auf Vertragsärzte übertragen werden", da dies eine ureigne Aufgabe der Krankenkassen sei, heißt es weiter in der siebenseitigen Verfassungsbeschwerde.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin verweist darauf, dass wegen der Budgetüberschreitung im Jahre 1999 jeder der rund 6.000 Berliner Kassenärzte mit 13.000 Mark Regress bedroht ist. |