Rote Karte für Baumgärtners Medi-Verbund

M E D I Z I N R E C H T   *  U R T E I L E   *  2000

Dr. jur. Joachim B. Steck  Zitierweise dieses Beitrages
Rechtsanwalt, 04.09.2000
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Sozialgericht Reutlingen: Honorarrückforderung der KÄV Süd-Württemberg ist rechtswidrig


Die heutige Honorarsituation macht es dem Vertragsarzt nicht immer leicht, seine Honorarabrechnung im Einzelnen zu verstehen. Die von der KÄV erstellten Honorarbescheide sind mittlerweile so kompliziert geworden, dass selbst erfahrene und mit dem Kassenarztrecht bestens vertraute Richter zuweilen nur noch mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand die Richtigkeit der Honorarabrechnungen überprüfen können. Es ist mittlerweile auch gerichtsbekannt, dass viele Vertragsärzte längst den Durchblick bei ihren Honorarabrechnungen verloren haben und sich damit begnügen, einen Blick darauf zu werfen, was unterm Strich an Honorar für sie verbleibt.

Ein interessantes Urteil hierzu fällte nun das SG Reutlingen (S 1 KA 262/99): Aufgrund eines Bearbeitungsfehlers wurde einem Vertragsarzt zuviel Honorar überwiesen. Die KÄV forderte diese Überzahlung nach einiger Zeit von dem Vertragsarzt zurück mit dem Argument, er habe grob fahrlässig gehandelt, weil er den Fehler in der Honorarabrechnung auf den ersten Blick hätte erkennen können.

Das vom Vertragsarzt angerufene SG folgte den Argumenten der KÄV nicht. Der Arzt habe jedenfalls die von ihm zu erwartende Sorgfalt bei der Beurteilung seines Honorarbescheides nicht in besonders hohem Maße verletzt. Selbst für das Gericht sei die Honorarsituation des Vertragsarztes außerordentlich kompliziert und nicht gleich durchschaubar gewesen. Der Vorwurf, er habe bei Erhalt seines Honorarbescheides grob fahrlässig gehandelt, ist deshalb nicht gerechtfertigt. Ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass der Rückforderungsbescheid auch deshalb rechtswidrig ist, weil die KÄV nicht berücksichtigt hat, dass sie allein für den falschen Honorarbescheid verantwortlich ist.

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© 2000 Redaktion MEDI-Report. Mitteilung von RA Dr. jur. Joachim B. Steck, Stuttgart, 04.09.2000.