K O M M E N T A R
Wer getraut sich da noch, bei MEDI seine Meinung zu äußern ?
Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim B. Steck kritisiert in diesem Zusammenhang das neue Regelwerk der MEDI-S GbR. Deren Disziplinarordnung sei wie das gesamte Vertragswerk des Praxisverbundes davon geprägt, dass statt einer Überprüfung durch die staatlichen Gerichte ein Schiedsgericht das letzte Wort habe. "Ich habe erhebliche Zweifel", so der Anwalt, "dass den Ärzten bewusst ist, worauf sie sich mit ihrer Unterschrift unter ein Vertragswerk einlassen, das ihre Mitbestimmungsrechte und ihren Rechtsschutz derart unnötig beschneidet." "Die völlig unkalkulierbaren Risiken des beim MEDI-Verbund beschränkten Rechtsschutzes könnten gerade Systemkritiker hart treffen", so der Anwalt. Auch der Vorstand der GenoGyn-GenoMed e.G. warnte schon am 22.09.1999 vor dem rigiden Umgang des MEDI-Vorstandes mit MEDI-Kritikern. "Daraus kann geschlossen werden, mit welchen Reaktionen bei abweichenden Meinungen später bei MEDI zu rechnen ist", schrieb der GenoGyn-GenoMed-Vorstand. Durch die Vereinbarung lediglich eines Schiedsgerichtsverfahrens in allen Bereichen wird der Rechtsschutz bei MEDI erheblich geschwächt. Es bedarf keiner großen Fantasie, um sich vorzustellen, welche Konsequenzen aus der Beschränkung auf die einzige Instanz eines Schiedsgerichtes bei einer nach dem MEDI-Vertragswerk gleichzeitig als praktisch unangreifbar zu betrachtenden Position der Geschäftsführung resultieren könnten. Dabei übersteigen die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens im MEDI-Verbund die Kosten eines staatlichen Gerichtsverfahrens um ein Vielfaches. Nach der Vertragsregelung bei MEDI sind sie um mehr als das Achtfache höher als die Kosten eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Bei diesen abschreckend hohen Gebühren kann davon ausgegangen werden, dass im Streit- oder Konfliktfall die tatsächlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der derzeitigen Rechtslage - insbesondere vor dem Hintergrund, dass nur eine Instanz zur Verfügung steht - dramatisch verschlechtert werden. Auch ein vom Zweckverband freier Ärzte des Rems-Murr-Kreises und der Vertragsärztlichen Initiative Main-Tauber-Kreis in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Gleiss et soc. gelangt zu derselben Einschätzung. Diese Konsequenzen sind für die betroffenen Ärzte, die den zwar mitunter langwierigen, aber immerhin verlässlichen Rechtsweg über das Sozialgericht bis zum Bundesverfassungsgericht in ihrem Rechtsverständnis verankert haben, vermutlich im Vorhinein kaum vorstellbar. Wer würde sich angesichts eines solchen atemberaubenden Disziplinar-Korsetts von MEDI noch unumwunden frei seine Meinung zu äußern und Kritik vorzutragen getrauen, fragt Rechtsanwalt Dr. Steck. |