M E D I Z I N R E C H T Arzt- und Medizinrecht Das Informationsangebot MEDI-Report gibt diesem Bed�rfnis in speziellen Rubriken Raum: Der Bereich des Arzt- und Medizinrechts wird durch Anw�lte mit einem hohen Grad an Spezialisierung gepr�gt. Das Erfordernis einer geb�ndelten und zielgerichteten Interessenvertretung f�hrt dazu, dass viele Kanzleien sich in Bezug auf die Mandantschaft festgelegt haben. Deshalb ber�cksichtigt das Verzeichnis der Rechtsanw�lte diese Spezialisierung: Aktuelle Gerichtsentscheidungen (Auswahl) Ohne angemessenes Honorar keine Kassenleistung Sozialgericht Freiburg (S 1 KA 1209/98) r�umt Vertragsarzt Leistungsverweigerungsrecht wegen unzureichendem Honorar ein und billigt Privatliquidation Perspektiven "Medical errors kill almost 100000 Americans a year" So �berschrieb das "British Medical Journal" vom 11. Dezember 1999 (BMJ 1999, Bd. 319, Heft 7224, S.1519) die Mitteilung �ber den Bericht einer Expertengruppe des Medizinischen Instituts der "National Academy of Sciences" (NAS): Bis zu 98.000 Menschen sterben in den U.S.A. in jedem Jahr an medizinischen Behandlungs- und Organisationsfehlern. Die medizinischen Fehler erstrecken sich von der Verschreibung falscher Medikamente oder Therapien bis hin zu verpfuschten oder falschen Operationen. Auch unleserliche Handschriften der �rzte w�rden wiederholt dazu f�hren, dass in Apotheken falsche, f�r den Patienten dann t�dliche Arzneien ausgegeben werden. Das BMJ berichtete beispielsweise am 4. Dezember 1999 (Bd. 319, Heft 7223, S.1456) �ber das Urteil eines texanischen Gerichtes, das der Familie eines aufgrund eines unleserlichen Rezeptes vom Apotheker falsch versorgten und einige Tage sp�ter gestorbenen Patienten 450.000,00 US-Dollar Schmerzensgeld zusprach, je h�lftig zu zahlen vom rezeptierenden Arzt und vom ausgebenden Apotheker. Der Kardiologe Dr. Ramachandra Kolluru verschrieb gegen Angina pectoris 20 mg Isordil� (Isosorbiddinitrat), das alle sechs Stunden eingenommen werden sollte. Aufgrund der Unleserlichkeit des Rezeptes verabreichte der Apotheker dieselbe Dosis Plendil� (Felodipin), einen Kalziumantagonisten, der zur Behandlung des Bluthochdrucks verwendet wird und dessen maximale Tagesdosis nur 10 mg betr�gt. Einen Tag nach der Einnahme der Felodipin-�berdosierung erlitt der Patient einen Herzinfarkt und starb einige Tage sp�ter. Alleiniger Grund f�r das Urteil war nicht die Behandlungsqualit�t von Dr. Kolluru, sondern sein unleserliches Rezept. So sterben j�hrlich Tausende Patienten durch medizinische Fehler, was in den Vereinigten Staaten seit Jahren zu einer kaum mehr zu bew�ltigenden Flut von Anzeigen im Gesundheitsbereich f�hrt. Die 19-k�pfige Expertenkommission der NAS empfahl, f�r 100 Millionen US-Dollar eine Bundesbeh�rde f�r Patientensicherheit (Federal Centre for Patient Safety) einzurichten. Diese soll das Gesundheitssystem analysieren, strukturierte Vorsorgema�nahmen entwickeln und entsprechende Ver�nderungen vornehmen. Pr�sident Bill Clinton k�ndigte bereits an, die Empfehlungen umsetzen zu wollen. Inzwischen werden die Stimmen lauter, die einen radikalen Schritt zu gr��erer Transparenz in der Medizin fordern. In einem Artikel in der New York Times vom 5. Dezember 1999, der den Titel trug "Do No Harm - Breaking Down Medicine's Culture of Silence", schrieb Dr. Lucian Leape, Professor f�r Gesundheitspolitik an der Harvard Universit�t und Mitglied der Expertengruppe des Medizinischen Institutes der NAS: "Physicians are taught that it's your job not to make a mistake. It's like a sin. The whole concept of error as sin, as a moral failing, is deeply ingrained in medicine, and it is very destructive. It means people cannot talk about it, because it is too painful." (dgl) | K O M M E N T A R Wer getraut sich da noch, bei MEDI seine Meinung zu �u�ern ? Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim B. Steck kritisiert in diesem Zusammenhang das neue Regelwerk der MEDI-S GbR. Deren Disziplinarordnung sei wie das gesamte Vertragswerk des Praxisverbundes davon gepr�gt, dass statt einer �berpr�fung durch die staatlichen Gerichte ein Schiedsgericht das letzte Wort habe. "Ich habe erhebliche Zweifel", so der Anwalt, "dass den �rzten bewusst ist, worauf sie sich mit ihrer Unterschrift unter ein Vertragswerk einlassen, das ihre Mitbestimmungsrechte und ihren Rechtsschutz derart unn�tig beschneidet." "Die v�llig unkalkulierbaren Risiken des beim MEDI-Verbund beschr�nkten Rechtsschutzes k�nnten gerade Systemkritiker hart treffen", so der Anwalt. Auch der Vorstand der GenoGyn-GenoMed e.G. warnte schon am 22.09.1999 vor dem rigiden Umgang des MEDI-Vorstandes mit MEDI-Kritikern. "Daraus kann geschlossen werden, mit welchen Reaktionen bei abweichenden Meinungen sp�ter bei MEDI zu rechnen ist", schrieb der GenoGyn-GenoMed-Vorstand. Durch die Vereinbarung lediglich eines Schiedsgerichtsverfahrens in allen Bereichen wird der Rechtsschutz bei MEDI erheblich geschw�cht. Es bedarf keiner gro�en Fantasie, um sich vorzustellen, welche Konsequenzen aus der Beschr�nkung auf die einzige Instanz eines Schiedsgerichtes bei einer nach dem MEDI-Vertragswerk gleichzeitig als praktisch unangreifbar zu betrachtenden Position der Gesch�ftsf�hrung resultieren k�nnten. Dabei �bersteigen die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens im MEDI-Verbund die Kosten eines staatlichen Gerichtsverfahrens um ein Vielfaches. Nach der Vertragsregelung bei MEDI sind sie um mehr als das Achtfache h�her als die Kosten eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Bei diesen abschreckend hohen Geb�hren kann davon ausgegangen werden, dass im Streit- oder Konfliktfall die tats�chlichen Rechtsschutzm�glichkeiten gegen�ber der derzeitigen Rechtslage - insbesondere vor dem Hintergrund, dass nur eine Instanz zur Verf�gung steht - dramatisch verschlechtert werden. Auch ein vom Zweckverband freier �rzte des Rems-Murr-Kreises und der Vertrags�rztlichen Initiative Main-Tauber-Kreis in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Gleiss et soc. gelangt zu derselben Einsch�tzung. Diese Konsequenzen sind f�r die betroffenen �rzte, die den zwar mitunter langwierigen, aber immerhin verl�sslichen Rechtsweg �ber das Sozialgericht bis zum Bundesverfassungsgericht in ihrem Rechtsverst�ndnis verankert haben, vermutlich im Vorhinein kaum vorstellbar. Wer w�rde sich angesichts eines solchen atemberaubenden Disziplinar-Korsetts von MEDI noch unumwunden frei seine Meinung zu �u�ern und Kritik vorzutragen getrauen, fragt Rechtsanwalt Dr. Steck. | |
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