M E D I - R E P O R T S MEDI-Report Nr. 7 vom 24.09.1999 Seine Vergangenheit holt Baumgärtner ein: |
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Auch das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 25.08.1999 in den Sachen B6 KA 14/98R und B6 KA 17/98R, dass die Besonderheit psychotherapeutischer Leistungen (Antrags- und Genehmigungspflicht, Zeitgebundenheit der Leistungen), wie auch im Kommentar "Die Plattmacher" ausgeführt, bei der Honorarverteilung berücksichtigt werden muss. Damit ist erstmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass für Psychotherapeuten ein Mindesthonorar von 145,00 DM gerechtfertigt ist.
Im einzelnen heißt es in der Pressemitteilung Nr. 59/99 des BSG vom 26.08.1999:
"Aus dem sich aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit folgt eine Verpflichtung der KÄV, den Vergütungspunktwert für die zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der sog. großen Psychotherapie nach Abschnitt G IV des EBM bei solchen Ärzten zu stützen, die fast ausschließlich, d.h. zu mindestens 90 %, Leistungen nach Abschnitt G IV erbringen. Die Stützungsverpflichtung setzt dann ein, wenn der für die Honorarverteilung maßgebende Vergütungspunktwert unter den kalkulatorischen Punktwert in Höhe von 10 Pf, der den Leistungsbewertungen des EBM zugrunde lag, nicht nur kurzfristig und nicht nur geringfügig sinkt. Die Verpflichtung beruht darauf, daß die Gruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte wegen der Zeitgebundenheit und Genehmigungsbedürftigkeit der psychotherapeutischen Leistungen des Abschnitts G IV EBM durch ein Absinken des Vergütungspunktwertes besonders betroffen ist, weil sie einen Punktwertverfall - im Gegensatz zu allen anderen Arztgruppen - nicht durch eine Steigerung des Leistungsumfangs zumindest teilweise ausgleichen kann."
Leider hat sich weder die KÄV NW noch deren Vorsitzender des Vorstands bislang bei der in derart skandalöser Weise behandelten Fachärztin entschuldigt. Vielmehr hielten die Herren Baumgärtner und Metke es für angemessen, gegen Dietmar G. Luchmann wegen dieser Berichterstattung am 14.07.1999 ein Disziplinarverfahren der KÄV NW einzuleiten. Dies ist ein ausgezeichnetes Beispiel für Werner Baumgärtners und Nobert Metkes Verständnis verfassungsmäßiger Grundrechte.
So wird dieser gesamte Vorgang, der im Rahmen der Aktualisierung des deutschen Psychotherapie-Servers schon für das Archiv vorgesehen war, als Reprint zur Information von Kolleginnen und Kollegen sowie der Öffentlichkeit bei der Vorbereitung dieses vom Vorstand der KÄV NW Disziplinarverfahrens nachfolgend hier wiedergegeben. Vielleicht lernen Baumgärtner und Metke noch, dass sie nur Vorstandsvorsitzende auf Zeit sind und im Zeitalter des Internet kein Informationsmonopol mehr besitzen.
| Reprint [Stand: Kommentar 27.01.1998 / Ergänzung 05.03.1999] Der Honorar-Skandal Jeder ordentliche und geistig gesunde Kaufmann, liebe Leserin und lieber Leser, würde Sie auslachen und abwinken, wenn Sie ihm im Gegenzug für seine Dienstleistung kein Geld, sondern lediglich Punkte anbieten, deren Wert Sie ihm erst ein halbes Jahr später kundtun wollten. Nun, alle Kassenärztinnen und -ärzte in Deutschland arbeiten in der Tat für Punkte und wissen zum Zeitpunkt ihres ärztlichen Helfens tatsächlich nicht, wie viel Deutsche Mark oder Euro sie für ihre Dienstleistung am Ende erhalten. Das ist den meisten Patienten völlig unbekannt. Zum Beispiel erhält eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut für eine 50-minütige psychotherapeutische Behandlung von den Krankenkassen 1.450 Punkte. Diese Punkte sind jedoch nur soviel wert wie der Punktwert zum Leistungszeitpunkt. Dieser Punktwert lag 1994 bei 10 bis 11 Pfennig und ist inzwischen um teilweise 50 Prozent gefallen. Soll man in Anbetracht dieses Umstandes, dass Ärztinnen und Ärzte Kassenversicherte noch immer für Punkte behandeln, davon sprechen, dass diese Ärztinnen und Ärzte verrückt sind ? Der Kolumnist der Ärzte-Zeitung, Dr. Ludger Beyerle, schrieb am 04.03.1999 [S. 25]: "Von der schamlosen Ausnutzung des fast pathologischen Helfersyndroms vieler Ärzte ... leben Politiker und Krankenkassen gut und offenbar ungestört." Umso skandalöser ist es, wenn Funktionäre der Ärzteschaft vor diesem Hintergrund versuchen, mit rechtlich unhaltbaren und willkürlichen Honorarverteilungen auf Kosten ärztlicher Minderheiten wie zum Beispiel der Gruppe der Psychotherapeuten ihre eigenen Felle zu retten. Das hier dokumentierte Geschehen einer beispiellos willkürlichen Honorarverteilung und Vergewaltigung des Rechtssystems durch die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg unter ihrem Vorsitzenden Dr. med. Werner Baumgärtner spiegelt einen Machtkampf und eine Weltsicht ärztlicher Funktionäre wider, bei dem sowohl Kollegialprinzipien als auch Ethikgrundsätze völlig auf der Strecke bleiben - und mit ihnen der Patient. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Winfried Schorre, erklärte in einem Interview in den Stuttgarter Nachrichten vom 16.06.1998: "In der Vergangenheit ist manches gemacht worden, was medizinisch nicht unbedingt nötig war. Das muß man ganz offen einräumen. Das bisherige Honorarsystem enthält falsche Anreize." Diese Zusammenhänge sind in dem nachfolgend wiedergegebenen Gehen wir zum Ausgangspunkt des Skandals: 01.07.1997: Die Vertreterversammlung der KÄV NW beschließt unter der Führung des Vorsitzenden Dr.med. Werner Baumgärtner zum 01.07.1997 einen Honorarverteilungsmaßstab, mit dem Psychotherapeuten und jungen Vertragsärzten ab dem 3. Quartal 1997 teilweise weit über 80 Prozent (in Worten: achtzig Prozent) ihres Honorars gekürzt werden, um den Punktwert für die gestandenen Vertragsärzte zu verbessern. Ein Beispiel der solchermaßen von dem KÄV NW-Vorstand um ihre ärztliche Arbeitsleistung betrogenen Kassenärztinnen und -ärzte ist die Stuttgarter Neurologin und Psychotherapeutin Carmen Heerdegen, deren Gesamthonorarabrechnung vom 3. Quartal 1997 der KÄV NW hier beispielhaft wiedergegeben wird. 19.01.1998: Die Fachärztin und Psychotherapeutin Heerdegen empfängt ihre Gesamthonorarabrechnung der KÄV NW für das 3. Quartal 1997. |
Abb.1. Unglaublich: 88 Prozent der Psychotherapieleistungen bei Kassenpatienten werden nicht vergütet. Zum Anschauen und Empören: Honorarabrechnung der KÄV NW für das Quartal 03/1997 vom 12.01.1998 [Blatt 1] - farbige Erläuterung und Hervorhebung von der Redaktion
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| Abb.2. Schamlos ausgenutzt: Das Kassenhonorar zum Betrieb einer Praxis mit allen Betriebskosten in der Höhe eines Angestellten-Lohnes. Zum Anschauen und Erröten: Honorarabrechnung der KÄV NW für das Quartal 03/1997 vom 12.01.1998 [Blatt 2] 20.01.1998: Gegen diesen Akt einer skandalösen Streichungsorgie der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg bei psychotherapeutischen Leistungen beauftragte die betroffene Kassenärztin Carmen Heerdegen ihren Kollegen Dietmar G. Luchmann, in Ihrem Namen mit Schreiben vom 20.01.1998 Widerspruch gegen ihre Gesamthonorarabrechnung einzulegen [nachfolgend Wortlaut]:
Abb.3. Schreiben des mit der Interessenvertretung der betroffenen Ärztin beauftragten Psychotherapeuten Dipl.-Psych. Dietmar G. Luchmann an den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Würtemberg, Dr.med. Werner Baumgärtner [Blatt 1-3]. 23.01.1998: Was der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg, Dr.med. Werner Baumgärtner, auf den substantiierten Widerspruch zu einer völlig willkürlichen Honorarstreichung im Bereich Psychotherapie zu erwidern hat, ist nur durch eine erstaunliche Selbstüberschätzung erklärbar, die bereits der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr.med. Winfried Schorre, "verantwortungslos" nannte: Eine aus der Arroganz der Kassenärztlichen Vereinigung genährte weitere Ohrfeige für die Psychotherapeutin, deren psychotherapeutische Leistungen in der beauftragten Kassenversorgung um 88 Prozent rechtswidrig gekürzt wurden. |
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| Abb.4. Arroganz pur: Substantiell enthält das Schreiben des KÄV NW-Vorsitzenden Baumgärtner vom 23.01.1998 keinen Bezug zum kritisierten Sachgeschehen, die substantiierte Kritik seitens des Beauftragten der Fachärztin bezeichnet er jedoch als "in Stil und Inhalt für mich völlig indiskutabel". 23.01.1998, 15.20 Uhr: Problemlösungsversuch von Herrn Luchmann durch Anruf bei dem von Herrn Dr. Baumgärtners Sekretariat als zuständig bezeichneten stellv. Abt.-Leiter Ludwig (7875155), weil erkennbar ist, dass Kassenpsychotherapie zum Stundenhonorar von 14,22 DM nicht mehr angeboten werden kann. Der bestreitet, den Vorgang zu kennen und zuständig zu sein. 24.01.1998: Auf eine derart unerträgliche Arroganz konnte der von der betroffenen Ärztin beauftragte Kollege Luchmann dem KÄV NW-Vorsitzenden Baumgärtner nur noch mitteilen: "Schade. Bei so wenig Gesprächsbereitschaft kann ich meinen Kommentar nur noch ins Web stellen. ... Die mündige Öffentlichkeit hat ein gutes Urteilsvermögen in Bezug auf Inhalte und Stilfragen" [nachfolgend Wortlaut].
Abb.5. Antwortschreiben von Dietmar G. Luchmann an den KÄV NW-Vorsitzenden Baumgärtner: "Bei so wenig Gesprächsbereitschaft kann ich meinen Kommentar nur noch ins Web stellen." 27.01.1998, 8.55 Uhr: Nach seiner offenkundigen Gesprächsverweigerung wies die betroffene Fachärztin Heerdegen vor Ablauf ihrer Fristsetzung zur Veröffentlichung des Skandals zum 27.01.1998 den KÄV NW-Vorsitzenden Baumgärtner noch ein letztes Mal per FAX auf die weitreichenden öffentlichen und juristischen Konsequenzen seiner Überheblichkeit für die Kassenärztliche Vereinigung als Ganzes hin: "Ich hoffe, Sie sind sich bewusst, dass Sie als Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg dafür voll die Verantwortung zu übernehmen haben." [nachfolgend Wortlaut].
Abb.6. Erinnerungs-Fax der Fachärztin Carmen Heerdegen vom 27.01.1998, 8.55 Uhr, an den KÄV NW-Vorsitzenden Baumgärtner zum Ablauf ihrer Fristsetzung vor der Veröffentlichung des KÄV NW-Skandals [Blatt 1-3]. 27.01.1998, 18.49 Uhr: Nachdem die betroffene Fachärztin Heerdegen sich nicht mit Plattheiten hat abspeisen lassen, lässt der KÄV NW-Vorsitzende Baumgärtner die Maske völlig fallen und verlegt sich auf Abwertungen und Drohungen. Diese Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung war die nächste Ohrfeige für die Psychotherapeutin, deren psychotherapeutische Leistungen in der beauftragten Kassenversorgung um 88 Prozent rechtswidrig gekürzt wurden. |
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| Abb.7. Arroganz pur II: Substantiell enthält auch das Schreiben des KÄV NW-Vorsitzenden Baumgärtner vom 27.01.1998 keinen Bezug zur kritisierten rechtswidrigen Willkür bei der konkreten Honorarberechnung, jedoch sehr bezeichnende Auslassungen, u.a. "Daß es auch hier Gewinner und Verlierer gegeben hat, muß ich Ihnen nicht erklären. ... Die Mangelverwaltung bedeutet, daß sich nicht jeder so entfalten kann, wie er sich das vorstellt", und Drohungen, dass die vorgebrachten substantiierten Kritiken "m.E. juristisch geahndet werden müssen". Dieses Dokument wirft ein bezeichnendes Licht auf das Selbstverständnis des KÄV NW-Vorsitzenden und Allgemeinarztes Dr. med. Werner Baumgärtner. Am selben Tage erscheint in der Ärzte-Zeitung ein halbseitiger Bericht unter dem Titel: "In der KV-Nord-Württemberg sind die HVM-Berechnungen für die Praxis- und Zusatzbudgets im 3. Quartal offenbar aufgegangen: Punktwerte erreichen knapp die anvisierte Neun-Pfennig-Marke" [Ärztezeitung, 27.01.1998, Seite 10]. 27.01.1998: Deshalb veröffentlicht Dietmar G. Luchmann einen Kommentar unter dem Titel "Die Plattmacher" auf dem deutschen Psychotherapie-Server, der parallel an die baden-württembergischen Mitglieder der Arbeitsgruppe Psychotherapeutengesetz des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag, Sigrun Löwisch CDU (Büro Bonn FAX 0228-1686508), Klaus Kirschner SPD (Büro Bonn FAX 0228-1686274), Monika Knoche Bündnis90/Grüne (Büro Bonn FAX 0228-1686271) sowie ausgewählte Medien übermittelt wird [nachfolgend Wortlaut]: Quelle:
Und hier ein Blick auf das Original der Stuttgarter Zeitung vom 14.02.1998: |
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Ob der Hauptgeschäftsführer der KÄV NW, Zalewski, noch immer schmunzelt und meint, "Das trägt zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei" ?
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| Der MEDI-Report Nr. 8 berichtet über einen weiteren Versuch, diese Online-Publikation zum Schweigen zu bringen. Als Zugabe lesen Sie eine Adaptation von Heinrich Heines "Wintermärchen". Zum Weiterlesen klicken Sie |