ABARIS® Systemhaus für Datentechnik, Medizinische Informationssysteme und Internet Services
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Rechtsanwälte Bongen, Renaud & Partner z.H. Herrn RA Thomas Janssen Gänsheidestr. 68
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Unser Zeichen ABARIS-Firmen\SysHaus\Bongen.doc Datum 02.08.1999 Ihr Schreiben vom 30.07.1999 Ihr Zeichen 2188/99-D12.DOC |
Metke ./. Luchmann: Rational oder Irrational - das ist hier die Frage
Sehr geehrter Herr Janssen,
psychopathologische Diagnostik und Internet sind erwiesenermaßen nichts für Dilettanten. Weder Ihr Mandant, der Stuttgarter Orthopäde Dr. Norbert Metke, noch Sie selbst verfügen über eine Qualifikation im Bereich Psychodiagnostik und Psychotherapie, maßen sich aber an, mich in Ihrer Abmahnung vom 30.07.1999 als "deutlich irrational" zu bezeichnen. Ebenso ließ Ihr bisheriger Schriftverkehr bereits vermuten, dass Sie vom Internet noch nicht allzu viel verstehen. Die Website Ihrer Kanzlei, die Sie unter www.bongen.de bei der tesion Communikationsnetze Suedwest GmbH & Co. KG gehostet haben, ziert bereits seit dem 28. April 1999 die aufschlussreiche Botschaft "Dieser Webserver befindet sich gerade im Aufbau". Da der Aufbau Ihrer eigenen Website in über einem Vierteljahr bereits bis zu diesem Satz gelangt ist, haben Sie Ihrem Mandanten immerhin ein wenig Interneterfahrung voraus.
Es ist mein Eindruck, dass Sie sich und Ihren Mandanten ungehemmt der Lächerlichkeit preisgeben mit dem juristisch absurden Versuch, dem ABARIS® Systemhaus als Internet Service Provider (ISP) zu verbieten, den "Namen ‚Metke' als Bestandteil eines Internet Domain namen zu benutzen, insbesondere unter der Adresse http://www.metke.de und/oder http://www.metke.com und/oder http://www.metke.org eine Website zu betreiben oder aufzubauen und/oder die Bezeichnung ‚metke' als Präfix für eine e-Mail-Adresse zu verwenden". Der Entschluss Ihrer Kanzlei, selbst ins Internet zu gehen, sollte Ihnen bereits Kenntnis davon verschafft haben, dass es eines der Kerngeschäfte eines ISP ist, Websites zu betreiben, aufzubauen und seinen Kunden namensgerechte E-Mail-Adressen zur Verfügung zu stellen. Herr Dr. Metke mag ja auf unsere kollegialen Internet-Dienstleistungen für die Heilberufe (siehe www.arztnetz.net) gern verzichten. Allerdings ist es unübertroffen dreist, dies allen anderen Kunden verbieten zu wollen, die - wie Gott es gerichtet hat - ebenfalls Metke heißen. Oder meinen Sie nicht, Herr Rechtsanwalt Janssen ?
Immerhin schreiben Sie, dass unter www.metke.de zunächst auf "eine sich zur Zeit in Bearbeitung befindliche Website hingewiesen" wurde. Daraus hätten Sie sehr rational ableiten können, dass diese Domain für einen Kunden des ABARIS® Systemhauses reserviert ist, dessen Website sich wie die Ihrer Kanzlei im Aufbau befindet. Desweiteren hätten Ihr Mandant und Sie sehr rational folgern können, dass es bei der rasanten Entwicklung des Internet sinnvoll ist, sich bei einem ISP seiner Wahl baldmöglichst eine freie Domain reservieren zu lassen. Sie kennen das bekannte Zitat, das Leben bestrafe jene, die zu spät kommen. Das gilt noch mehr für das Internet. Statt dessen, sehr geehrter Herr Janssen, treiben Sie Ihren Mandanten offenbar vorsätzlich und mutwillig in eine teure Lebenserfahrung. Sie haben in Ihrem Brief, der auf Freitag, den 30.07.1999, datiert ist und erst am heutigen Montag, den 02.08.1999, in meine Hände gelangt ist, eine Fristsetzung zum 02.08.1999, 14.00 Uhr, vorgenommen, die erkennbar unrealistisch ist: Das war für Sie offenbar gewollt, weil Sie bzw. Ihr Mandant, mich mit einer einstweiligen Verfügung ohne jegliche Grundlage und unter rechtsmissbräuchlichem Vorgehen, an dessen Planmäßigkeit und Vorsätzlichkeit kein ernsthafter Zweifel bestehen kann, einzuschüchtern trachten. Solche Versuche können Ihrem Mandanten nur schaden.
Ihr Mandant - so unterstelle ich zu seinen Gunsten - wird sicher in Raum und Zeit noch so gut orientiert sein, dass er nicht annimmt, es gäbe nur einen Metke und das sei er. Metke oder nicht Metke ist deshalb im Internet eine völlig falsche Fragestellung. Welcher Metke - das wäre vielmehr die rationale Frage, die Sie und Ihr Mandant sich hätten stellen können. "Es hätte nur eines Anrufes der Herren ... Metke bedurft, um mit Herrn Luchmann über jede Frage und jedes Problem sprechen zu können", schrieb ich am 15.07.1999 im MEDI-Report Nr.3, den Sie im Internet unter der Adresse www.medi-report.de finden. Offenbar wollten weder Sie noch Ihr Mandant diese Einladung zur Kenntnis nehmen. Da Ihr Mandant diesmal nur sein eigenes Geld und nicht jenes der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg für unnötiges Anwaltshonorar zu verschwenden beliebte, habe ich diese Verschwendung freilich nicht zu kritisieren. Dass Ihr Mandant als Funktionsträger der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg und des MEDIS-Verbundes, worauf Sie selbst liebenswürdigerweise hinweisen, allerdings das Ärztebild in der Öffentlichkeit mitprägt, lässt hingegen Rationalität und Irrationalität seines Tuns einer beträchtlichen öffentlichen Beachtung unterliegen. Auch die Korrespondenz in dieser Sache wird darum wiederum Eingang in die MEDI-Reports finden.
Üblicherweise kontaktieren rational denkende Menschen, die sich entschließen, im Internet zeitgemäß Präsenz zu zeigen, einen Internet Service Provider und keinen Anwalt, insbesondere wenn es noch ausreichend viele freie Domains für ihren eigenen Namen gibt. Ihr Mandant hat mich hierzu weder kontaktiert noch entsprechende Wünsche an mich herangetragen, obwohl er aus dem Schriftverkehr mit Ihnen und von der Website www.medi-report.de hätte wissen müssen, dass mein ABARIS® Systemhaus ihm trotz gewisser Herabsetzungen meiner Person, die von seiner Seite ausgegangen sind, durchaus auch seine Wünsche - sofern möglich - erfüllt hätte. Immerhin haben neben Ärzten und Ärztinnen auch drei angesehene Stuttgarter Anwaltskanzleien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arzt- und Medizinrecht (siehe z.B. www.arzt-anwalt.de) unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen und hosten auf unserem Server. Würde nicht viel eher das Vorgehen von Herrn Dr. Norbert Metke als Arzt und Chef des MEDIS-Verbundes gemeinhin irrational genannt werden ? Und wären Sie anwaltlich den vernünftigen Interessen Ihres Mandanten nicht näher gekommen, wenn Sie ihn auf eine sachgemäßere Lösung seiner Probleme aufmerksam gemacht hätten ?
Ich will nicht verkennen, dass möglicherweise auf der Seite Ihres Mandanten einige schwerwiegende Missverständnisse und emotionale Probleme bestehen. Deshalb darf ich zur Klarstellung nochmals darauf hinweisen: Selbstverständlich wird, wenn er dies wünscht, mein ABARIS® Systemhaus auch Herrn Dr. Norbert Metke bei seinem Weg ins Internet gern professionell begleiten. Und ebenso selbstverständlich gilt auch für Herrn Dr. Metke unser Angebot, dass für alle ärztliche Kunden meines ABARIS® Systemhauses die Internet-Präsenz und eine de-Domain kostenfrei im Service enthalten ist.
Leider ist die de-Domain "metke" bereits für einen Geschäftspartner meines Hauses mit dem Familiennamen Metke reserviert und vergeben worden. Die entsprechende Website haben Sie - wie Sie dies von der Internet-Visitenkarte Ihrer eigenen Kanzlei kennen - richtigerweise als "zur Zeit in Bearbeitung" bereits wahrgenommen. Da die Meinung, die Ihr Mandant von sich selbst hat, und ich gehe davon aus, dass dies wohl eine überragende ist, gleichwohl im Wettbewerb natürlicher Personen im Internet namensrechtlich völlig irrelevant ist, empfehle ich ihm, sich für einen zur Zeit noch freien Domainnamen zu entscheiden. Zum Beispiel würde ich mich freuen, ihm unter dem Namen www.drmetke.de oder www.dr-metke.de seine Internetpräsenz freizuschalten. Seinen bekannten Hang zu Schnauzern etwa mit www.schnauzermetke.de oder www.schnauzer-metke.de dauerhaft zu dokumentieren, empfehle ich aus Gründen seines Praxismarketings dagegen nicht.
Halten wir also fest: 1. Ihre Fristsetzung in Ihrem Schreiben vom 30.07.1999 sowie dessen Inhalt betrachte ich als eine mutwillige Provokation, einen Missbrauch des Rechtssystems und einen demaskierenden Einschüchterungsversuch. 2. Die Domain www.metke.de ist bereits an einen anderen Inhaber des Namens Metke vergeben. Dieser hat die Domain vor Ihrem Mandanten über das ABARIS® Systemhaus als ISP erworben und hostet seine Website auf unserem Server. Nach der gängigen Rechtssprechung hat dieser Inhaber die älteren Rechte und diese Domain gehört damit nur ihm. 3. Ihr Versuch, mir zu verbieten, Kunden des Namens Metke zu betreuen, die eine Domain mit dem Namen oder Namensteilen "Metke" erworben haben oder erwerben wollen, ist schlicht lächerlich und abwegig, weswegen es überflüssig ist, darauf weiter einzugehen. Das Internet gilt gemeinhin als neues Versorgungswerk für Anwälte; Sie disqualifizieren sich jedoch als Anwalt, wenn Sie einen ISP für die Nutzung von Domains abmahnen, die dieser nicht benutzt hat bzw. nicht benutzt. Empfehlen Sie Ihrem Mandanten, sich schnellstmöglichst eine freie Domain zu reservieren. Sonst könnte man leicht davon sprechen, dass sein Verhalten "deutlich irrationale Züge" trägt.
Gestatten Sie mir abschließend die Bitte, dass Sie Ihre Mandantin Kassenärztliche Vereinigung Nordwürttemberg nachdrücklich daran erinnern, sich ihre beiden Geschenke abzuholen. Mein ABARIS® Systemhaus hatte das Vergnügen, die beiden Domains www.kvnw.de und www.kv-nw.de der Kassenärztlichen Vereinigung als Geschenk zu überlassen. Herr Rechtsanwalt Philip Hansis signalisierte mir bereits vor zwei Wochen, die Kassenärztliche Vereinigung Nordwürttemberg werde die erforderlichen KK-Anträge (Konnektivitäts-Koordinierungs-Anträge) bei der DE-NIC unverzüglich stellen. Das ist zu meinem Bedauern bis heute noch immer nicht geschehen, obwohl Sie es waren, der in überzogener Weise auf Eile drängte. Sollte der Provider Ihrer Mandantin (wohl die DGN-Service GmbH) damit überfordert sein, so genügt ein Anruf des entsprechenden Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg bei mir unter 0700-ARZTNETZ, um die Übertragung gemeinsam zu realisieren. Selbstverständlich kann auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordwürttemberg gern kostenfrei mit diesen Domains auf unserem Webserver hosten. Ich brauche nicht zu betonen, dass uns dies eine ganz besondere Freude wäre.
Falls Sie nicht ablassen mögen, mit mir zu korrespondieren, so darf ich darauf hinweisen, dass ich mir ab morgen einige Tage Urlaub gönne. Richten Sie also Ihre Korrespondenz in dieser Sache an die Ihnen bekannte Anwaltskanzlei Dres. Zodrow, Hansis & Törmer, die mich vertritt und die auch Zustellungsvollmacht für mich besitzt, und senden mir eine Kopie.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar G. Luchmann Inhaber
PS: Hinsichtlich Ihrer Auslassung in Ihrem Brief vom 30.07.1999, dass Sie "es leid sind", mir zu schreiben, mache ich Ihnen und Ihrer Kanzlei einen ganz einfachen und Ihre Befindlichkeit deutlich bessernden Vorschlag: Unterlassen Sie es künftig, mir Pamphlete mit derartig absurden Ansinnen und Drohungen zu schreiben. Sie fühlen sich danach wohler und beschädigen nicht das Ansehen Ihrer Kanzlei. Ihre Drohgebärden sind so aufregend wie ein abgehender Wind im Gewitter, Ihre dreiste Fristsetzung qualifiziert Sie als exzellenten Scharfmacher und Ihre Bemerkung wegen des angeblichen "Ausspähen[s] von Betriebsgeheimnissen" der Kassenärztlichen Vereinigung "über deren Vorhaben auf dem Internetsektor" führt Sie als bedauernswerten Internet-Laien vor. Sie sollten im eigenen Interesse rasch lernen, dass es das Internet selbst ist, das für Profis legal alle Informationen bereithält, so dass es weder einer Ausspähung bei der DGN-Service GmbH noch bei der tesion Communikationsnetze Suedwest GmbH & Co. KG bedarf. Und wenn Sie bemerken, dass der vorliegende Schriftwechsel mit Ihnen weltweit für jedermann im Internet abrufbar ist, so bin ich sicher, werden Sie sich rasch Gedanken darüber machen, wie Sie auf Mandanten oder solche, die es werden könnten, wirken, wenn diese beim "Ausspähen" Ihrer Kanzlei in einer Suchmaschine im Internet Ihre Schreiben und Selbstdarstellungen auch anderswo als unter www.bongen.de lesen.
cc: RAe Dres. Zodrow, Hansis & Törmer, FAX 0711-2375033 Dr.med. Norbert Metke, FAX 0711-7875274
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