Dietmar G. Luchmann Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut Landesärztekammer Baden-Württemberg Der Präsident Prof. Dr. med. Friedrich Kolkmann Jahnstr. 40 70597 Stuttgart [via FAX 0711-76989-50] 06.07.1999 Berufsunwürdiges und unkollegiales Verhalten zwischen Ärzten und Psychotherapeuten
Sehr geehrter Herr Prof. Kolkmann, vor einigen Monaten las ich im Baden-Württembergischen Ärzteblatt Ihre Überlegung, ob in Anbetracht der Bonner Gesundheitspolitik das deutsche Gesundheitswesen nicht reif genug sei, den der Kassenärztlichen Vereinigung übertragenen Sicherstellungsauftrag wieder zurückzugeben. Ich teile Ihre Sicht uneingeschränkt: das deutsche Gesundheitswesen steht vor einem Paradigmenwechsel und wer nicht in den Ruinen der Gewohnheit untergehen will, wird sich auf die Zukunft auszurichten haben. Ein Teil dieser Zukunft ist die durch das Psychotherapeutengesetz geschaffene Gleichstellung von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten in den Kassenärztlichen Vereinigungen. Ich bin also seit einigen Wochen ordentliches Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg. Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg regelt erfreulicherweise vieles, manche meinen auch, sie regele zu viel. Es ist jedoch unstreitig ein Gewinn für die Selbstachtung und das öffentliche Ansehen der Ärzteschaft, dass sie im § 29 zur Regelung der kollegialen Zusammenarbeit „unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen von Kolleginnen und Kollegen sowie herabsetzende Äußerungen über deren Person“ als „berufsunwürdig“ disqualifiziert. Entsprechende Bestrebungen seitens der Psychotherapeutenverbände, ihrerseits Kammern einzurichten, haben begonnen, sind jedoch verständlicherweise noch nicht sehr weit gediehen. Nun haben wir die Situation, dass Psychotherapeuten auf der einen Seite gemeinsam mit der Ärzteschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung kollegial zusammenzuarbeiten versuchen, auf der anderen Seite, folgt man den Worten der ärztlichen Berufsordnung, Kollegialität im Umgang nicht erwarten dürfen, denn die bestimmt nur, „Ärztinnen und Ärzte haben sich untereinander kollegial zu verhalten“, nicht aber gegenüber den Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dieser Umstand begünstigte möglicherweise, dass die sachliche Auseinandersetzung um die Zukunft der Kassenärztlichen Vereinigung, an der ich mich beteiligte, von Herrn Dr. med. Norbert Metke mit unsachlicher Kritik an meinem beruflichen Wissen und herabsetzenden Äußerungen über meine Person beantwortet wurde. Da Herr Metke als stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ein nicht ganz unbedeutender Vertreter der Ärzteschaft ist, der genau abzuwägen verstehen sollte, was er in der Öffentlichkeit oder gegenüber der Presse äußert, sind seine Auslassungen in den Stuttgarter Nachrichten am 23.06.1999, in denen er mir die fachliche Kompetenz abgesprochen hat, und der Austausch dieser unsachlichen Kritik gegen eine herabsetzende Äußerung meiner Person in den Stuttgarter Nachrichten vom 24.06.1999, wo er den Eindruck suggeriert, ich sei so kompetent wie ein Kaninchenzüchter, umso ernster zu nehmen. Ich bitte Sie daher zwei Fragen zu beantworten: - Gelten die Regeln der kollegialen Zusammenarbeit zwischen Ärzten auch für die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten ?
Ich denke, uns ist bewusst, dass diese Frage berufspolitisch eine gewisse Weichenstellung beinhaltet. Langfristig denkenden Kollegen unter den Psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten wird gleichermaßen daran gelegen sein, eine konstruktive Zusammenarbeit zu gestalten. Meine Erfahrungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung sind in dieser Hinsicht zwar nicht ermutigend, aber vielleicht gelingt es den Kollegen Baumgärtner und Metke zu erkennen, dass ihr Weg der Konfrontation weder für die Ärzteschaft noch für die Psychotherapeuten einen Gewinn bringen kann. - Sollte die Landesärztekammer zu der Position gelangen, dass die Regeln der kollegialen Zusammenarbeit zwischen Ärzten auch für die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten gelten, so beantrage ich zu prüfen, ob die diskriminierenden und herabsetzenden Äußerungen des stellvertretenden KV-Vorsitzenden Dr. Norbert Metke berufsunwürdig sind.
Die entsprechenden Zeitungsausschnitte füge ich zu Ihrer Information bei.
Sollten zum Sachverhalt noch Rückfragen erforderlich sein, so stehe ich Ihnen unter der oben genannten Rufnummer gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dietmar G. Luchmann Psychologischer Psychotherapeut 2 Anlagen Stuttgarter Nachrichten 23.06.1999 und 24.06.1999 |